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[Other] Bußgeld wegen Spendenaffäre Gericht weist AfD-Klage zurück

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pauli8
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Standard Bußgeld wegen Spendenaffäre Gericht weist AfD-Klage zurück

Zitat:


Bußgeld wegen Spendenaffäre
Gericht weist AfD-Klage zurück

Stand: 09.01.2020 19:03 Uhr

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage der AfD im Prozess um Wahlkampfhilfen für Parteichef Meuthen abgelehnt. Demnach ist das vom Bundestag gegen die Partei verhängte Bußgeld rechtmäßig.


Im Prozess um Wahlkampfhilfe für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen hat die AfD eine Niederlage erlitten. Das Berliner Verwaltungsgericht wies eine Klage der Partei gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von knapp 270.000 Euro ab.

Dabei ging es um Werbeaktionen für Meuthen, die von der Schweizer Goal AG im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 organisiert wurden. Die AfD habe in der Angelegenheit gegen das Parteiengesetz verstoßen, erklärte Verwaltungsgerichtspräsidentin Erna Xalter.

Meuthen: "Ich habe vieles nicht mitgekriegt"

Meuthen hatte sich vor Gericht auf seine damalige Unerfahrenheit berufen. Der Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg sei damals sehr "hemdsärmelig" abgelaufen, "da gab es keine professionelle Organisation", sagte Meuthen. "Ich habe vieles nicht mitgekriegt." Er habe damals "nicht den geringsten Anlass zu glauben gehabt, dass ich unrechtmäßig handeln könnte".

Auf die Frage der Richterin, ob ihm die von der Goal AG damals erstellten großformatigen Plakate, die Flyer und Anzeigen nicht aufgefallen seien, antwortete Meuthen, er sei sehr beschäftigt gewesen. Dies ließ das Gericht nicht gelten. In seiner damaligen Funktion als Landessprecher der AfD Baden-Württemberg hätte er "die Rechtswidrigkeit erkennen müssen", sagte Xalter.

Unterstützung im Wert von fast 90.000 Euro

Die Schweizer PR-Agentur hatte Inserate, Flyer und Plakate für Meuthen bezahlt, insgesamt im Wert von fast 90.000 Euro. Den Vorgang wertete die Bundestagsverwaltung als verbotene Annahme anonymer Spenden und verschickte im April einen Sanktionsbescheid in dreifacher Höhe. Dagegen wollte sich die AfD vor Gericht zur Wehr setzen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts war die Entscheidung allerdings korrekt.

Ebenfalls beim Verwaltungsgericht anhängig ist eine weitere Streitsache, in der es um ähnliche Leistungen der Schweizer PR-Agentur für Guido Reil aus Nordrhein-Westfalen geht. Reil ist heute AfD-Europaabgeordneter.

Die AfD hat wegen der Spenden-Problematik Rücklagen in Höhe von rund einer Million Euro gebildet. Die Finanzlage der AfD gilt aktuell als angespannt, aber nicht existenzgefährdend. Ob die AfD in Berufung geht, hat die Parteispitze noch nicht entschieden.
Quelle:
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