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Hitlergruß gezeigt und einen Polizisten attackiert

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Ungelesen 30.12.19, 19:24   #1
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Standard Hitlergruß gezeigt und einen Polizisten attackiert

Zitat:



Rosenheim – Weil er ausländerfeindliche Parolen geschrien hatte und später auf der Polizeiwoche noch einen Beamten attackierte, musste sich jetzt ein Mann aus Stephanskirchen vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten.

Am letzten Wiesn-Wochenende 2018 hatte der Stephanskirchener Mauerer besonders tief in den Krug geschaut. Gegen 21 Uhr machte er sich in Richtung Heimat auf. In der Rosenheimer Kaiserstraße fing er plötzlich an, alle Leute, die nach seiner Meinung nach „südländisch“ wirkten, anzupöbeln. So brüllte er Parolen wie „Türken raus“ und „Türken an die Wand“. Als er dann auch noch anfing, den „Hitlergruß“ zu zeigen, wurde es etlichen Passanten zu viel. Sie riefen die Polizei.

Auch in der Zelle der Polizei verhielt sich der Mann alles andere als ordnungsgemäß: Er steckte sein Bein durch die Gitterstäbe und behauptete, er würde feststecken. Gemeinsam zogen die Beamten den Mann aus dem Gitter – wogegen er sich allerdings heftig wehrte. Als er dann noch nach dem Beamten schlug, ihn bespuckte und alle Uniformierten beschimpfte, bedrohte und beleidigte erging Anzeige.

Keine Erinnerungen an den Abend

Vor dem Amtsgericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Julia Haager hatte er jetzt nach eigenen Angaben kaum mehr Erinnerungen an den Abend. Allerdings konnte er sich genau daran, was ihm angeblich von den Beamten für eine raue Behandlung widerfahren war.

Nachdem alle Zeugen übereinstimmend den Mauerer erkannt und sein Verhalten geschildert hatten, erklärte der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag, dass auch mit einem Blutalkoholgehalt von 2,4 Promille es nicht angehe, sich derart fremdenfeindlich mit einschlägigen Naziparolen in der Öffentlichkeit zu benehmen. Auch ein tätlicher Angriff gegen Polizeibeamte sei nicht hinnehmbar. Da schütze auch die Trunkenheit nicht vor Strafe.

Er beantragte eine Haftstrafe von elf Monaten. Zumal der Angeklagte durchaus kein unbeschriebenes Blatt sei. Er regte an die Strafe zur Bewährung auszusetzen, dem Angeklagten aber Beratungsgespräche wegen dessen Alkoholproblemen aufzuerlegen.

Rechtsanwalt Christian Rösch, Verteidiger des Angeklagten, führte aus, dass es sich bei seinem Mandanten keineswegs um einen Mann aus dem rechtsradikalen Milieu handle. Dessen damaliges Verhalten sei ausschließlich seiner Trunkenheit an diesem Abend geschuldet. Auch habe er keineswegs die Absicht gehabt den Beamten dort in der Zelle zu schlagen. Es sei eben im Zuge der Befreiung aus dem Gitter zu einem „Gefuchtel“ gekommen. Schließlich sei der Polizeibeamte gar nicht getroffen worden. Er beantragte seinem Mandanten eine spürbare Geldstrafe aufzuerlegen.

Richterin Julia Haager hielt die Vorgänge jedoch keineswegs für eine Bagatelle. Nicht die Gesinnung sei strafbar, sondern das Nutzen rechtsradikaler und fremdenfeindlicher Signale und Äusserungen. Selbst wenn das Verhalten des Angeklagten aus Stephanskirchen durch den Alkoholgenuss verursacht war, so entlässt ihn dies nicht aus seiner Verantwortung.

Sie verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von acht Monaten, setzte diese aber zur Bewährung aus. Eine zusätzliche Geldbuße von 1000 Euro soll ihn laut Haager daran erinnern, dass dies kein Freispruch ist. Darüber hinaus erlegte sie ihm auf, mindestens fünf Beratungsgespräche über seinen Umgang mit Alkohol zu besuchen.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen, in einem Fall von Oktober 2018 wurde jetzt das Urteil gesprochen ! Wichtig am Urteil ist jedoch das Alkohol keine Entschuldigung und Freibrief ist !
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