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[Recht & Politik] Zugriff auf Messengerdienste: Ahnungslose Geheimdienste?

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Ungelesen 23.12.19, 11:31   #1
TinyTimm
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Standard Zugriff auf Messengerdienste: Ahnungslose Geheimdienste?

Zitat:
Zitat:
Deutschlands Nachrichtendienste dürfen nach wie vor nicht auf Messengerdienste wie WhatsApp zugreifen. Oft sind sie auf die Hilfe ausländischer Dienste angewiesen. Was aber, wenn sie im Ernstfall nicht gewarnt werden?

Vor knapp einem Monat hatte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) Grund zur Unruhe. Sicherheitskräfte observierten einen 26-jährigen syrischen Terrorverdächtigen, der dabei war, in Berlin eine Bombe zu bauen. Die Zutaten wie Aceton und Wasserstoffperoxid-Lösung hatte er beisammen, als Kräfte der GSG-9 die Wohnung des Verdächtigen in Berlin stürmten.

Die deutschen Sicherheitsbehörden waren ihm allerdings nicht selbst auf die Spur gekommen. "Wir waren hier auf die Hilfe ausländischer Dienste angewiesen", sagt Geisel zu tagesschau.de. Der ausländische Dienst hatte mitverfolgt, wie der Syrer über den Messenger Telegram mit einer der islamistischen Terrororganisation "Islamischer Staat" nahestehenden Gruppe über den Bau von Bomben chattete. Die Dienste warnten die deutschen Sicherheitsbehörden rechtzeitig.

Entscheidende Lücken

Was aber, wenn der befreundete ausländische Dienst einmal nicht warnt? Ein solches Szenario ist durchaus denkbar. Im Streit um die Beteiligung des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei am superschnellen Internetstandard 5G drohte der US-Botschafter Richard Grenell damit, dass die "reibungslose Zusammenarbeit" der Nachrichtendienste gefährdet werde.

Damit wäre Deutschland aber möglicherweise von wichtigen Informationen abgeschnitten. Hierzulande wiederum gelten nicht nur deutlich striktere Regeln für die Überwachung der Telekommunikation - sie haben auch entscheidende Lücken. "Es gibt in Deutschland immer noch keine rechtliche Grundlage, die es erlaubt, Kommunikation über Messengerdienste wie Whatsapp oder Telegram zu überwachen", beklagt zum Beispiel Senator Geisel.

Die Gesetze für die Nachrichtendienste unterscheiden immer noch zwischen der klassischen Telefonie und Internetdiensten. Absolut aus der Zeit gefallen sei das, sagt Heinrich Amadeus Wolff von der Universität Bayreuth: "Es macht überhaupt keinen Sinn, dass die Befugnisse in der heutigen Zeit auf das reine Telefonieren beschränkt bleiben."

Die Große Koalition tritt auf der Stelle

Das Problem ist im Bundesinnenministerium bekannt. Eine Novellierung des Verfassungsschutzrechts steckt allerdings seit Monaten fest. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte Anfang des Jahres eine Kompetenzerweiterung für den Verfassungsschutz gefordert, stieß damit aber auf den Widerstand der SPD. "Eine großzügige Kompetenzerweiterung" nannte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht in einem Interview Seehofers Pläne - und erinnerte den Ministerkollegen an den Koalitionsvertrag. Dort sei von einer "maßvollen Kompetenzerweiterung" die Rede.

Damit steht Lambrecht aber auch im Gegensatz zu ihrem Parteifreund Geisel, der aus seinem Unbehagen über die fehlenden rechtlichen Kompetenzen der Sicherheitsbehörden kaum einen Hehl macht.

Einstweilen tritt die Koalition auf der Stelle. Das Bundesinnenministerium teilte auf Anfrage von tagesschau.de mit, wirksame Frühaufklärung durch den Verfassungsschutz sei angesichts der aktuellen Bedrohungen "eher noch wichtiger geworden". Zur Novellierung des Verfassungsschutzrechts liefen derzeit Ressortabstimmungen. Man strebe einen zügigen Fortschritt und Abschluss an - gerade auch angesichts der aktuellen Bedrohungen speziell durch den Rechtsextremismus.

"Überwachung rechtstaatlich regeln"

So bleibt eine Lücke in der hiesigen Regelung der Überwachung der Telekommunikation. Folgt daraus ein stärkerer Schutz der Bürger vor Lauschangriffen?

Nein, sagt der Rechtsexperte Andreas Wolf. "Das Fehlen dieser Vorschriften führt dabei nicht zwingend dazu, dass die Daten der Bürger mehr geschützt werden", sagt er. Das Gegenteil sei der Fall. "Würde der deutsche Gesetzgeber selber die Rechtsgrundlage schaffen, könnte er die Überwachung von etwa WhatsApp oder Telegram rechtstaatlich regeln, also etwa mit einem Richtervorbehalt und weiteren Hürden versehen." Ausländische Dienste müssen sich um diese Fragen gar keinen Kopf machen. Das dürfte eher schlecht sein für die Bürgerrechte als gut.
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Als Laie bezweifle ich, das sich Terroristen ausgerechnet über Whats App verabreden. Beim Lesen des Artikels habe ich eher den Eindruck, das da ein Wolf vorgibt Fußkrank zu sein, um die (unbeteiligten) Hasen leichter zu erwischen. Ich kann mich aber auch irren, und der Geheimdienst ist wirklich arm dran und hat deshalb soviel Pech mit langjährigen Ermittlungen.
Aber was weiß ich schon.
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Ungelesen 23.12.19, 13:29   #2
betaalpha
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Als Laie bezweifle ich, das sich Terroristen ausgerechnet über Whats App verabreden.
Und wenn, würde man es nicht nachvollziehen können, weil der Eindruck erweckt werden würde, als würden sich Menschen zum Kaffeetrinken verabreden.
Zitat:
Zitat von TinyTimm Beitrag anzeigen
Beim Lesen des Artikels habe ich eher den Eindruck, das da ein Wolf vorgibt Fußkrank zu sein, um die (unbeteiligten) Hasen leichter zu erwischen.

Treffend beschrieben.*
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Bady23
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Im Streit um die Beteiligung des chinesischen Netzwerkausrüsters Huawei am superschnellen Internetstandard 5G drohte der US-Botschafter Richard Grenell damit, dass die "reibungslose Zusammenarbeit" der Nachrichtendienste gefährdet werde.
Wieso das den, hat Huawei etwa keine Hintertürchen für die Geheimdienste offen gelassen wie so viele andere Firmen?
Würde jedenfalls die ganzen Spionagevorwürfe und Hetze gegen Huawei erklären welche bisher nur von Maulhelden ohne Beweise und Fakten propagiert worden.
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Haltet die Welt an ich steig aus.
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