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11.12.19, 21:11
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Chuck Norris sein Vater
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NS-Verbrecher gelang die Flucht: Verfassungsschutz muss Nazi-Akte freigeben
Zitat:

Berichten zufolge starb Alois Brunner 2001 in Syrien.
(Foto: picture alliance / ---/Polizei/d)
Während des Zweiten Weltkrieges ist Alois Brunner für die Deportation Zehntausender Juden verantwortlich. Später setzt er sich ins Ausland ab. Ein Journalist will herausfinden, wie ihm das gelang. Nach langem Tauziehen muss der Verfassungsschutz nun Einblicke in die Akte Brunners gewähren.
Der Verfassungsschutz muss einem Journalisten Zugang zu Akten über den Nazi-Kriegsverbrecher Alois Brunner gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Leipziger Gericht verwarf eine Revision des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster.
Das OVG hatte die Weigerung des Geheimdienstes, dem Journalisten der "Bild"-Zeitung die Akteneinsicht zu gewähren, 2018 für teilweise rechtswidrig erklärt. Das gelte für alle Akten, die älter als 30 Jahre sind. Nach Ablauf dieser Schutzfrist lägen die Voraussetzungen für einen "archivrechtlichen Nutzungsanspruch" vor, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.
Der Reporter Hans-Wilhelm Saure sagte, er erhoffe sich neue Erkenntnisse über Alois Brunner. Der SS-Offizier war einer der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher. Als enger Mitarbeiter Adolf Eichmanns war Brunner nach Angaben des Simon-Wiesenthal-Zentrums für die Deportation von 128.500 Juden aus Österreich, Griechenland, Frankreich und der Slowakei verantwortlich.
Unterstützer noch immer unbekannt
Nach dem Zweiten Weltkrieg entzog er sich einer strafrechtlichen Verfolgung, indem er eine falsche Identität annahm. 1953 flüchtete er nach Ägypten und von dort aus nach Syrien. Er soll der syrischen Geheimpolizei als Berater gedient und dabei vor allem die Verhör- und Foltermethoden der Nazis weitergegeben haben. 2001 soll Brunner in Syrien gestorben sein. "Bis heute ist unklar, wer seine Unterstützer und Helfer gewesen sind", sagte Saure.
Der Streit zwischen dem Verfassungsschutz und dem Journalisten drehte sich in Leipzig um die Frage, wie die 30-Jahres-Frist nach dem Bundesarchivgesetz zu berechnen ist. Das Bundesamt hatte argumentiert, die Frist beginne mit der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Gesamtakte. Aus Sicht des Klägers ein Unding - denn dann würde mit jedem Blatt und jedem Bild, das hinzugefügt werde, die Frist von vorn beginnen. Er werde eine "immerwährende Akte" produziert, kritisierte der Anwalt des Journalisten, Axel Mütze.
Die Bundesverwaltungsrichter folgten der Argumentation des Reporters. Es komme nicht darauf an, wann die Akte insgesamt zuletzt bearbeitet wurde, sondern die Frist sei jeweils an einzelne Bestandteile der Akte gekoppelt.
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