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[Wirtschaft] Wenigermiete.de darf weiter gegen überhöhte Mieten klagen

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Ungelesen 28.11.19, 12:32   #1
BLACKY74
Chuck Norris sein Vater
 
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Standard Wenigermiete.de darf weiter gegen überhöhte Mieten klagen

Zitat:
Juristische Internet-Dienstleister
Wenigermiete.de darf weiter gegen überhöhte Mieten klagen

Dank Legal Tech ohne Anwalt zum Erfolg? Das Online-Rechtsportal Wenigermiete.de hat nun vor dem Bundesgerichtshof recht bekommen.



Internetseite von Wenigermiete.de
Str / DPA

Das Geschäftsmodell des Onlinedienstes Wenigermiete.de, der für Mieter überhöhte Mietzahlungen zurückfordert, ist rechtmäßig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].

Das Unternehmen leiste keine unzulässige Rechtsberatung, sondern sei im Schwerpunkt als Inkassounternehmen tätig, urteilte der achte Zivilsenat des BGH. Da die Gesellschaft als Inkassounternehmen eingetragen sei, sei gegen das Geschäftsmodell rechtlich nichts einzuwenden.

Inkassobegriff darf nicht zu eng ausgelegt werden


"Die Zielsetzung des seit 2008 geltenden Dienstleistungsgesetzes gebietet, den Inkassobegriff nicht zu eng auszulegen", sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Onlinedienst, der von der in Berlin ansässigen Firma Lexfox betrieben wird, wirbt auf seiner Internetseite unter anderem mit der Durchsetzung der Mietpreisbremse. Nutzer können auf dem Onlinerechner der Gesellschaft prüfen, ob ihre Kaltmiete über der gesetzlich vorgeschriebenen Mietpreisbremse liegt.

Wenn ja, kann der Mieter seine Ansprüche auf die Gesellschaft übertragen, sie verlangt dann vom Vermieter Auskunft und fordert die überhöhten Zahlungen zurück. Eine Besonderheit des Geschäftsmodells ist, dass der Mieter dem Dienst nichts bezahlen muss, falls keine Rückzahlung durchsetzbar ist. Im Erfolgsfall behält die Firma ein Drittel der gesparten Miete.

Aktenzeichen: VIII ZR 285/18
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