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[Recht & Politik] Niederlande müssen IS-Kinder nicht zurückholen

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Ungelesen 22.11.19, 23:36   #1
TinyTimm
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Standard Niederlande müssen IS-Kinder nicht zurückholen

Zitat:
Die Niederlande müssen IS-Frauen und -Kinder vorerst nicht aus nordsyrischen Lagern nach Hause holen. Ein Berufungsgericht gab am Freitag der niederländischen Regierung Recht und entschied gegen einen Antrag der Betroffenen.

23 niederländische Frauen mutmaßlicher IS-Terroristen und deren 56 Kinder wollten mit der Klage ihre Rückholung erzwingen.

„Politische Angelegenheit“

In der vergangenen Woche hatte ein Gericht in erster Instanz entschieden, dass zumindest die Kinder heimgeholt werden müssten. Das Berufungsgericht kippte nun diese Entscheidung. Der Fall sei demnach eine „politische Angelegenheit“ und deshalb nicht Sache der Gerichte. „Es ist an den Politikern, sich mit der miserablen Situation dieser Kinder zu beschäftigen“, erklärte das Gericht laut einem Bericht der Zeitung „de Volkskrant“.

Nach dem Urteil brachen mehrere Familienmitglieder der Betroffenen in Tränen aus. Zunächst war noch nicht klar, ob die Kläger noch vor das oberste Gericht ziehen wollen.

Rückholung ist riskant

Die Frauen waren in den vergangenen Jahren in Kriegsgebiete in Syrien und im Irak gereist. Anwälte der Regierung argumentieren, eine Rückholung der Frauen sei wegen der gefährlichen Lage in der Region zu riskant. Die Rückholung von IS-Kämpfern lehnt die Regierung grundsätzlich ab.
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Ungelesen 23.11.19, 14:55   #2
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Moin,

Die sind doch nicht gebracht worden: Wieso müssen die dann geholt werden? Wenn Sie wieder in Ihre Heimat wollen, können sie zum Schiphol Airport fliegen, ihren niederländischen Pass vorlegen und, wenn der Fahndungscomputer nichts dagegen hat, einreisen.
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Ungelesen 23.11.19, 17:16   #3
MunichEast
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Sie sitzen halt in Sammellagern, die haftähnlich sind. Die Türkei und Kurden wollen sie nicht ewig bewachen und versorgen, die Lage in den Unterkünften ist katastrophal. Hygieneprobleme verursachen Durchfallerkrankungen.
Raus kommt man entweder weil die Kurden Lager aufgeben und fliehen oder die Heimatländer die Rückholung organisiert. Gerade für die Kinder unzumutbare Zustände.
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Ungelesen 23.11.19, 18:12   #4
Bady23
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Schwierige Entscheidung, die Kinder sollten in Sicherheit sein das ist keine Frage, die können ja nichts für die Blödheit ihrer Eltern.
Die Frage die sich mir stellt ist ob man unter den Umständen eine Trennung von den Eltern in betracht ziehen soll und diese beobachten und Therapieren muss um sicher zu gehen das die Eltern ihre Ideologie nicht schon zu weit in die Kinder Indoktriniert haben so das von diesen eine Gefahr ausgehen könnte.

Die Erwachsenen sollen ruhig da bleiben und mit den Konsequenzen klar kommen egal wie schlimm es dort ist, wer sich freiwillig in ein Kriegsgebiet begibt um seine kranke Ideologie mit Gewallt, Tot und Waffen durchzusetzen und sein Herkunftsland quasi als Feind erklärt hat meiner Meinung das recht auf seine Staatsbürgerschaft verwirkt und sich freiwillig eine andere ausgesucht.
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Ungelesen 23.11.19, 18:21   #5
Melvin van Horne
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Moin,

ich weiss nicht, wie bei uns oder in den Niederlanden die Regeln sind, wenn man als Tourist im Ausland in Schwierigkeiten gerät und seine Heimreise nicht mehr bezahlen kann. Soweit ich mich erinnere streckt die Botschaft die Reisekosten vor und holt sich das Geld später zurück. Zumindest in Deutschland ist das so. Also denjenigen, die sich bei einer Botschaft melden werden entsprechend versorgt. Sie sind Staatsbürger also steht Ihnen das zu.

Haben die Behörden Kenntnis das Kinder da festsitzen werden sie aktiv gesucht und nach Hause geholt. Ich würde davon ausgehen das die "Mütter" durch ihre Reise das Kindeswohl gefährdet haben. Das Sorgerecht ist demzufolge weg. Das Kind fährt also auf jeden Fall nach Hause. Die Mutter nur, wenn sie mit den Konditionen einverstanden ist.

Alle anderen befinden sich in einem selbst gewählten Schicksal. Sie sind da, wo sie trotz aller Warnungen sein wollten. Ich sehe keinen Grund großen Aufwand zu betreiben das zu ändern.
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Ungelesen 23.11.19, 18:44   #6
MunichEast
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Du darfst diese Lager nicht mit Touristenhotels vergleichen. Die sind dort inhaftiert und die kurdische Autonomieregierung möchte gerne Terroristen und Terrorverdächtige den Heimatländern zurück geben, also abschieben.

Holland oder auch Deutschland weigern sich oder wehren sich mit Händen und Füßen. Ironischerweise nimmt da Holland oder Deutschland den umgekehrten Platz ein wie üblich.
Die Lagerinsassen können nicht einfach gehen. Das war ja auch die Drohung der kurdischen Regierung, mit fortschreitender Eroberung von Kurdistan durch türkischen Streitkräfte, kann die Internierung nicht aufrecht erhalten werden.

Was Deutschland betrifft, die Bundesregierung hat eine Verantwortung für deutsche Staatsbürger im Guten wie auch im Schlechten. Es ist klar geregelt im Strafgesetzbuch das bestimte Straftaten auch im Ausland unter deutsche Gerichtsbarkeit dann fallen. Es ist ein Armutszeugnis sich vor dieser Verantwortung zu drücken und gerade den Kindern eine normale Zukunft zu verbauen.
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Ungelesen 23.11.19, 20:09   #7
pauli8
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Auch wenn es manchen nicht gefällt...

Zitat:
Gerichtsentscheidung
Deutschland muss IS-Familie zurückholen

Stand: 11.07.2019 16:01 Uhr

In syrischen Lagern sitzen mehrere deutsche IS-Kämpfer nebst Familie. Auch die Frauen gelten als Sicherheitsrisiko. Nun entschied erstmals ein Gericht: Deutschland muss eine Mutter mit Kindern zurückholen.[...]

(Mehr im Link)
Quelle:

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oder siehe auch hier >>> 15. November 2019

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Geändert von pauli8 (23.11.19 um 20:28 Uhr)
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Moin,

ich verstehe den ganzen Zirkus nicht so recht. Die Kinder müssen in Sicherheit gebracht werden. Und wenn das nur möglich ist wenn man auch die Mutter mitnimmt, dann soll das eben so sein. Ob die will oder nicht, spielt für mich keine Rolle. Zur Not tritt sie die Rückreise betäubt und verschnürt an. Wenn das für das Wohlergehen der Kinder nützlich ist, dann spricht nichts dagegen.

Und wenn sie dann hier ist, wird ihr zuerst das Sorgerecht für die Kinder entzogen. Über das Thema Kindswohlgefährdung muss wohl nicht weiter gesprochen werden. Ist das erledigt, kommt sie in U Haft bis feststeht ob sie sich strafbar gemacht hat. Ist das der Fall, wechselt sie die Haftanstalt. Hat sie sich nicht strafbar gemacht kann sie gehen.

Mit welchem Recht wollen wir die Rücknahme von hier abgelehnten Asylbewerbern verlangen wenn wir selbst unsere Leute nicht wieder zurücknehmen.

Mal abgesehen davon finde ich es merkwürdig die Gewährung und den Entzug von staatsbürgerlichen Rechten von Beamten des Auswärtigen Amtes nach Gusto regeln zu lassen. Was soll das werden? Biermann 2.0?`

P.S. "IS Kinder" Was für ein dämlicher Ausdruck.
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Zitat:
23 niederländische Frauen mutmaßlicher IS-Terroristen und deren 56 Kinder wollten mit der Klage ihre Rückholung erzwingen.
Mit welchem Recht?
Sind die Mädels entführt worden?
Sie haben Sich gegen den Staat wo Sie geboren wurden entschieden und nun egal wie traurig es ist mit den Konsequenzen zu leben.
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Moin,

das ist richtig. Aber das gilt nicht für die Kinder. Auch die sind niederländische Staatsbürger. Und für Kinder deren Eltern das Kindeswohl gefährden, übernimmt der Staat das Sorgerecht. Mit diesem Sorgerecht geht die Verpflichtung einher, sie aus ihrer misslichen Lage zu befreien. Es kann sein, das es dafür erforderlich oder einfach besser ist auch die Mütter rauszuholen. Und dann muss man das eben tun.

Ich weiss nicht, wie die Regelungen in den Niederlanden ist. Aber in Deutschland wird deutschen Staatsbürgern die im Ausland, egal ob selbst verschuldet oder nicht, in Schwierigkeiten geraten sind, die Heimreise ermöglicht. Und es kann nicht sein das Botschaftsmitarbeiter, Politiker oder das gesunde Volksempfinden entscheidet wem dieses Recht zuteil wird und wem nicht.

Meine Justitia jedenfalls ist blind. Sie unterscheidet nicht zwischen NSU und IS, rechts und links, Schwarz oder RAL 3012 (Wenn wir weiss sind, sind wir tot ) Deutscher oder nicht, sympathisch oder widerwärtig. Es gibt nur ein Gesetz das für alle gilt und eine Instanz die es auslegt. Nicht vergessen! Um das zu erreichen haben Leute viel riskiert und viel, wenn nicht alles, verloren. Wir sollten das zu schätzen wissen.

BTT: Für diejenigen, die ohne Kinder da unten festsitzen gilt meiner Meinung nach das gleiche. Mit einer Ausnahme. Sie müssen bei der Botschaft oder etwas entsprechendem um ihre Rückholung ersuchen. Nur die Tatsache das sie unter schlimmen Verhältnissen festsitzen reicht meiner Meinung nach nicht aus um ihre Rückholung ohne ein entsprechendes Ersuchen einzuleiten. Sie sind da, wo sie sein wollten. Unter Kriegsverhältnissen in einem Kriegsgebiet. Wenn sie da raus wollen, müssen sie es sagen. Ist ihnen das nicht möglich haben sie Pech gehabt. Es kann nicht Aufgabe der Behörden sein, alle deutschen Im Ausland regelmässig zu suchen, sie zu kontaktieren und nachzufragen ob sie nicht nach Hause gebracht werden wollen oder ob es vielleicht nächste Woche besser passt.
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Situation in den Niederlanden am 11.November 2019

Zitat:
Terrormiliz
Niederlande müssen Kinder von IS-Frauen zurückholen

Kinder niederländischer IS-Kämpferinnen sollen laut einem Gerichtsurteil in die Niederlande zurückkehren dürfen. Bei den Müttern sieht das anders aus.

11. November 2019



Flüchtlingscamp in Nordsyrien: Hier halten sich viele ehemalige IS-Kämpferinnen und ihre Kinder auf. © Delil Souleiman/AFP/Getty Images

Die Regierung in Den Haag muss einem Gerichtsurteil zufolge alles in ihren Kräften Stehende tun, um die Heimkehr der Kinder von niederländischen IS-Frauen zu ermöglichen. Die Kinder seien in Gefangenenlagern in Nordsyrien schuldlos erbärmlichen Zuständen ausgesetzt, hieß es zur Begründung. Für deren Mütter gelte eine Pflicht zur Rückholung jedoch nicht, entschied das Gericht, wie die niederländische Nachrichtenagentur ANP berichtete.

Rechtsanwälte von 23 niederländischen Frauen mutmaßlicher IS-Terroristen und deren 56 Kindern - darunter ein wenige Wochen altes Baby – hatten dagegen geklagt, dass die Regierung deren Rückholung verweigert.[…]

Quelle:

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Zitat:
Gerichtsentscheidung
Deutschland muss IS-Familie zurückholen
Zitat:
Deutschland holt erste IS-Rückkehrerin zurück
Zusammen mit drei Kindern ist gestern Abend eine Frau auf dem Flughafen Frankfurt angekommen, die in das frühere Herrschaftsgebiet der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ausgereist war. Sie kam mit einer deutschen Linienmaschine aus dem irakischen Erbil, wohin sie zuvor aus Syrien überstellt worden war, hieß es seitens der deutschen Polizei.

Die Bundespolizei habe die üblichen Einreisevoraussetzungen überprüft, die weiteren Ermittlungen in dieser Sache gegen die Frau übernähmen die zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundeslandes Hessen.

Verfahren, aber kein Haftbefehl
Mit der Frau kam erstmals mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung eine Frau nach Deutschland zurück, die in das IS-Gebiet nach Syrien ausgereist war. Bisher hatte Deutschland nur bei der Ausreise von Kindern aus syrischen Gefangenenlagern geholfen.

Gegen die Rückkehrerin wird nun wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ermittelt, wie es von der Generalstaatsanwaltschaft hieß. Es gebe aber keinen Haftbefehl. Die Frau sei 30 Jahre alt, über Herkunfts-, Aufenthalts- oder Geburtsort gab es keine Angaben.

Die deutsche Bundesregierung hatte mit Blick auf Frauen, die aus Gefangenenlagern in Syrien zurückkehren wollen, zuletzt erklärt, sie werde jeden Einzelfall prüfen. Im August waren drei Waisenkinder und ein schwer erkranktes Kind aus IS-Familien via Irak nach Deutschland gebracht worden.
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