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[Recht & Politik] Justiz stellt Ermittlungen gegen Assange ein

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Standard Justiz stellt Ermittlungen gegen Assange ein

Zitat:
DIENSTAG, 19. NOVEMBER 2019

Schweden lässt Vorwürfe fallen
Justiz stellt Ermittlungen gegen Assange ein

Wikileaks-Gründer Julian Assange findet 2012 Zuflucht in der ecuadorianischen Botschaft in London. Als er dort sein Asyl verliert, wird er festgenommen. Jetzt lässt die Justiz in Schweden den Vergewaltigungsvorwurf gegen ihn fallen. Der Auslieferungsantrag der USA bleibt allerdings bestehen.

Die schwedische Justiz hat das Ermittlungsverfahren gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange wegen mutmaßlicher Vergewaltigung eingestellt. Das teilte die stellvertretende Direktorin der schwedischen Strafverfolgung, Eva-Marie Persson, mit. Zwar hielten die Ermittler die Klägerin für glaubhaft, doch reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus, sagte Persson. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft könne angefochten werden.

Seit April sitzt Assange in Großbritannien eine fast einjährige Haftstrafe wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen ab. Nach dem Entzug des Botschaftsasyls war er festgenommen worden. Gegen ihn lag ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor. Er befürchtete, zunächst nach Skandinavien und schließlich an die USA ausgeliefert zu werden. Diese Option ist nun ausgeschlossen.

Zuvor hatte Assange sich sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London aufgehalten, um einer Auslieferung nach Schweden wegen Vorwürfen aus dem Jahr 2010 zu entgehen. Assange war beschuldigt worden, im August 2010 eine Schwedin vergewaltigt zu haben. Der heute 48-Jährige hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Andere Vorwürfe sind mittlerweile verjährt.

In den USA ist Assange allerdings wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstößen gegen das Anti-Spionage-Gesetz angeklagt. Derzeit läuft das Auslieferungsverfahren dazu in Großbritannien. Im Falle eines Schuldspruchs in allen 18 Anklagepunkten droht ihm lebenslange Haft. Die USA werfen Assange vor, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan veröffentlichen zu haben. Die Verhandlung zu dem Auslieferungsgesuch beginnt am 25. Februar 2020.

UN: Assange zeigt Anzeichen von "Folter"

Die schwedischen Ermittlungen waren 2017 schon einmal eingestellt worden, weil es nicht gelungen war, die Vorwürfe ausreichend zu untersuchen. Die Schuldfrage konnte damals nicht geklärt werden. Im Mai 2019 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft ihre Voruntersuchungen aber wiederaufgenommen und Haftbefehl beantragt, was das zuständige Gericht in Uppsala aber im Juni ablehnte. Die Strafverfolgung hatte darauf verzichtet, gegen die Ablehnung des Haftbefehls in Berufung zu gehen.

Zuletzt hatte ein*UN-Folterexperte um das Wohl Assanges gebangt. Der Inhaftierte habe schon im Mai typische Anzeichen von "psychologischer Folter" gezeigt, aber die britischen Behörden kümmerten sich nicht darum, schrieb der Sonderberichterstatter zum Thema Folter, Nils Melzer. Seit seiner Inhaftierung habe sich seine Gesundheit stetig verschlechtert, sein Leben sei jetzt in Gefahr.

Assange habe seine Haftstrafe wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen inzwischen abgesessen und werde nur noch wegen des Auslieferungsantrags festgehalten. Er werde im Gefängnis isoliert und überwacht, was in solchen Fällen nicht nötig sei, sagte Melzer. Außerdem habe er keinen freien Zugang zu Dokumenten und Anwälten. Melzer verlangte Assanges Freilassung und eine Ablehnung der Auslieferung.

Quelle: n-tv.de, ibu/dpa/AFP
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