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myGully |
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17.11.19, 09:18
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#1
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Banned
Registriert seit: Oct 2019
Beiträge: 92
Bedankt: 143
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Internetanschluss: Bundesnetzagentur nennt 56 KBit/s funktional
Zitat:
Wenn Menschen auf dem Land durch die IP-Umstellung der Deutschen Telekom ihren ISDN-Anschluss verlieren, haben sie Anspruch auf einen Universaldienst. Doch dabei darf die Datenrate laut Bundesnetzagentur sehr gering sein.

Laut Ansicht der Bundesnetzagentur stellt eine Datenübertagungsrate von 56 KBit/s einen "funktionalen Internetanschluss" dar. Das gab Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion, auf Youtube bekannt. Die Behörde hat die Angaben am 14. November 2019 im Verkehrsausschuss gemacht, in dem es zum zweiten Mal um die ISDN-Abschaltung und ihre Folgen ging.
Die Menschen verlören als Ergebnis der IP-Umstellung der Deutschen Telekom ihren ISDN-Anschluss, "ohne dass sie einen alternativen Internetanschluss bekommen", weil das Netz so schlecht ausgebaut sei, sagte Domscheit-Berg.
Laut Telekommunikationsgesetz besteht zwar ein Anrecht auf einen "funktionalen Internetzugang" als Universaldienst, dessen Datenrate aber nicht spezifiziert ist. "An keiner Stelle steht beschrieben, was eigentlich ein funktionaler Internetzugang ist. Heute haben wir zum ersten Mal eine Konkretisierung dafür gehört und voller Erstaunen festgestellt, dass 56 KBit pro Sekunde in Deutschland als funktionaler Internetanschluss behandelt werden", erklärte Domscheit-Berg.
Bei diesem Tempo würde allein das Anzeigen des Beschwerdeformulars der Bundesnetzagentur fast neun Minuten dauern, rechnete Domscheit-Berg vor. Angaben dazu, wie viele Menschen im ländlichen Raum von der ISDN-Abschaltung betroffen sind, bevor es einen alternativen Internetzugang als Ersatz gibt, konnte die Regierungsbehörde nicht machen. "Es gab mal die Zahl, 46.000 Beschwerden würden ankommen", sagte Domscheit-Berg.
Auch das Erbringen des Universaldienstes durch die Telekom sei freiwillig, habe die Bundesnetzagentur erklärt. Werde dieser nicht erbracht, sei daher auch keine Sanktionierung möglich.
Nachtrag vom 16. November 2019, 11:01 Uhr
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur teilte Golem.de auf Anfrage mit: "Nach der derzeit geltenden Regelung wird unter einem 'funktionalen Internetzugang' ein schmalbandiger Internetzugang verstanden. In der Universaldienst-Richtlinie vom 7. März 2002 werden 56 KBit/s genannt. Eine Rechtsgrundlage, Unternehmen zu verpflichten, Endkunden mit breitbandigen Internet-Anschlüssen zu versorgen, besteht nicht."
Mit der Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation gelte seit Dezember 2018 ein neuer europäischer Rechtsrahmen, der bis zum 21. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen sei. Der neue Rechtsrahmen lege fest, dass der Universaldienstanspruch den Zugang aller Verbraucher zu einem erschwinglichen und angemessenen Breitbandinternetzugangsdienst an einem festen Standort umfasse, "um die zur Gewährleistung der sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe unerlässliche Mindestbandbreite bereitzustellen. Aus dem Anhang zum Kodex ergibt sich, dass ein angemessener Breitbandinternetzugangsdienst als Mindestangebot an Diensten unter anderem Anrufe und Videoanrufe in Standardqualität unterstützen können muss."
Ein Sprecher der Telekom erklärte, die IP-Transformation sei eine Mammutaufgabe. "Die Telekom investiert viel Zeit und Geld, um möglichst jeden Kunden zeitnah und reibungslos umzustellen. Nicht immer ist das technisch ohne weiteres möglich, dennoch wollen wir niemanden im Regen stehen lassen."
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Radaubruder bedankt:
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17.11.19, 10:20
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: May 2014
Beiträge: 611
Bedankt: 475
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Internet ist halt Neuland.
Alle Seiten verwenden ja immer noch .gifs die nicht größer als 10kb sind.
Kein fanzy Mobile-Design, gute alte 1995 Internetseiten. Da fährt man mit 56 KBit/s quasi nen Porsche!
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17.11.19, 11:45
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#3
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.396
Bedankt: 3.955
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Ich bin alt.
In drei Monaten hab ich die 5 vor der Jahreszahl.
Aber 56kb als Norm zu sehen?
Stell mir das grad Bildlich vor bei Netflix.
In 10 Jahren wenn die Folge 1 die 1. Folge von Serie XYZ durch ist reden wir weiter.
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17.11.19, 13:55
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: May 2012
Beiträge: 281
Bedankt: 292
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Soviel zur Fachkompetenz der Bundesnetzagentur. Beschämend.
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17.11.19, 15:54
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#5
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.950
Bedankt: 7.989
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Ansich hat das 0 mit der Kompetenz oder dem mangelnden Wissen zu tun - es geht halt zurück auf eine Richtlinie von 2002. Seiddem gab es keine neue bzw es wurde nie geändert/angepasst - und bleibt von daher gültig.
Mag unmodern sein, mag sich eignen, mal wieder dumme Sprüche Richtung Regierung und Politik zu schicken - aber trotzdem ist es eben einfach ein Versäumnis, kein Fehler in dem unterstellten Sinn.
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Urlaubsmodus
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Thorasan bedankt:
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17.11.19, 22:10
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#6
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Ist öfter hier
Registriert seit: May 2012
Beiträge: 281
Bedankt: 292
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So wie die Richtlinie von 2002, hat sich bis heute in dem Bereich wenig getan. Versäumnis ist schon der richtige Begriff, ist eben alles "Neuland". Da gibts noch mehr Beispiele, aber lassen wir das hier, würde zu weit führen.
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18.11.19, 19:57
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#7
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.950
Bedankt: 7.989
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So wie diese Richtlinie gibt es tausende - Die können nicht alle tagesaktuell angepasst werden. Wenn da ein Versäumnis kommt, ist es am ehsten dem geschuldet, dass es niemanden interessiert hat, bis eben jetzt die Anfrage kam. Und dann ist es den Leuten aufgefallen.
Da bringt auch dieser "Neuland" Bullshit nichts.
So lange man das nicht braucht, ist es eben nur eine von tausenden offenen Sachen.. Aber klar, Hirn aus, über die Politik wettern.. Darin ist man heute als Internetheld ja groß. Wenn es so schlimm ist, so viele Versäumnisse gibt.. Wiesobist du nicht selbst in der Politik und änderst was dran? Sorgst dafür, dass jedwede nationale und internationale Richtlinie überprüft und geändert wird? Ah, weil du keinen Plan davon hast. Also.. Neuland für dich?
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