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myGully |
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12.11.19, 10:35
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#1
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Legende
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EuGH: Kennzeichnungspflicht für Waren aus israelischer Siedlung
Zitat:
Exportierte Lebensmittel aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen 1967 besetzten Gebieten müssen in der Europäischen Union besonders gekennzeichnet werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg.
Obst, Gemüse oder Wein müssen somit einen Hinweis auf ihr Ursprungsgebiet tragen. Stammen sie aus einer israelischen Siedlung, muss das zusätzlich vermerkt sein, wie die Richter urteilten.
Politisch brisante Frage
Die Frage ist politisch brisant. Israel hält eine besondere Kennzeichnung von Siedlerprodukten für diskriminierend. Kritiker beklagen, sie sei Grundlage für Boykotte gegen Israel.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit aus Frankreich. Eine jüdische Organisation und ein Weinbauer hatten gegen einen Erlass von 2016 geklagt, der ebenfalls eine Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen in den 1967 von Israel besetzten Gebieten verlangte. Der französische Erlass stützte sich auf EU-Vorgaben zur Ursprungskennzeichnung von Lebensmitteln.
EuGH verweist auf Völkerrecht
Der EuGH bestätigte diese jetzt und führte aus, die 1967 besetzten Gebiete hätten einen anderen völkerrechtlichen Status als Israel. Eine Kennzeichnung sei verpflichtend, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen. Sie erlaube es Käufern, eine fundierte Wahl zu treffen, auch unter ethischen Erwägungen, erklärte der Gerichtshof.
Israel hatte 1967 im Sechstagekrieg unter anderem das Westjordanland, Ostjerusalem und die zu Syrien gehörenden Golanhöhen erobert. Die Vereinten Nationen stufen die Gebiete als besetzt ein. Die Palästinenser fordern das Westjordanland und Ostjerusalem für einen eigenen Staat Palästina. Dort leben mittlerweile insgesamt mehr als 600.000 israelische Siedlerinnen und Siedler.
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13.11.19, 20:03
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#2
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Chuck Norris sein Vater
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Mehr zum Thema:
Zitat:
Umstrittenes EuGH-Urteil zu Israel
Firmen kennzeichnen Waren aus besetzten Gebieten schon lange
Produkte aus israelischen Siedlungen müssen gekennzeichnet werden, urteilte der EuGH. Kritiker warnen vor Diskriminierung - dabei haben deutsche Händler nach SPIEGEL-Informationen schon vor Jahren die Etiketten geändert.

Wein aus israelischen Siedlungsgebieten beim Händler CWD: Kennzeichnung seit 2015
Christoph Schult/ DER SPIEGEL
Das oberste europäische Gericht hat entschieden: Produkte, die aus israelischen Siedlungen in den von Israel 1967 besetzten Gebieten stammen, dürfen in der EU nicht als Produkte aus Israel bezeichnet werden. Ohne die Angabe "israelische Siedlung" auf dem Etikett könne der Verbraucher beim Kauf "irregeführt" werden, erklärte der EuGH am Dienstag. Wenn diese Information fehle, könne der Verbraucher nicht wissen, "ob ein solches Lebensmittel aus einer Ortschaft oder einer Gesamtheit von Ortschaften kommt, die eine Siedlung bildet, die in einem dieser Gebiete unter Verstoß gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts errichtet wurde", [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Damit bestätigte das Gericht die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. "Da die Golanhöhen und das Westjordanland (einschließlich Ostjerusalem) laut internationalem Recht nicht Teil des israelischen Staatsgebiets sind, gilt die Bezeichnung 'Produkt aus Israel' als inkorrekt und irreführend", hatte die EU-Kommission damals festgestellt. Stattdessen müsste, so die EU-Behörde, auf den Etiketten die Region angegeben und mit dem Zusatz "Israelische Siedlung" versehen werden.
Da Waren aus israelischen Siedlungen damals in Deutschland noch als Produkte aus Israel deklariert wurden, sorgte die Brüsseler Mitteilung für erhebliche Verwirrung. So kündigte das Berliner Traditionskaufhaus KaDeWe damals an, es [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und werde sie "erst wieder nach entsprechend korrekter Auszeichnung in unser Sortiment aufnehmen". Nachdem der SPIEGEL darüber berichtet hatte, hagelte es Protest. Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sagte: "Dieses Kaufhaus war in jüdischem Besitz, die Nazis haben es enteignet. Es ist absurd, dass dieses Kaufhaus jetzt Produkte aus den Siedlungen in Judäa und Samaria und den Golanhöhen kennzeichnet."
Der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] warf dem SPIEGEL vor, die KaDeWe-Leitung "unter Angaben falscher Tatsachen" unter Druck gesetzt zu haben. Es sei für das KaDeWe "nicht notwendig gewesen, die Weine zu kennzeichnen".
Umetikettierung im deutschen Handel schon seit 2015
Dem widerspricht nur der EuGH. Und auch die Händler begannen bereits Ende 2015, die Etiketten zu ändern. Das bestätigt zum Beispiel die in Schleswig-Holstein ansässige Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft (CWG) dem SPIEGEL. "In Absprache mit der Weinkontrolle des Landes Schleswig-Holstein werden alle Wareneingänge seit Dezember 2015 mit dem Zusatz vom Lieferanten so etikettiert", teilte Robert Franke, Einkaufsleiter und Produktmanager bei CWG, mit.
Bei Terminen mit der Weinkontrolle sei es immer wieder "um Wareneingänge und rechtliche Voraussetzungen der Wareneingänge aus Israel" gegangen. "Im Rahmen dieser Treffen war dann Ende 2015 auch die Information aus Brüssel ein Thema, und es wurde die Empfehlung ausgesprochen, den Zusatz bei zukünftiger Etikettierung zu ergänzen", so Franke. Auch der Onlineshop "Deli King" aus Hamburg hat auf seiner Internetseite seit längerer Zeit bei entsprechenden Produkten eine Notiz zugefügt: "Europäisches Recht verpflichtet uns, Sie darauf hinzuweisen, dass die in dieser Kategorie aufgeführten Produkte aus Israeli Settlements (sogenannte besetzte Gebiete) stammen."

Politikum Westjordanland: Israelische Siedlung südlich von Jerusalem
DPA
Volker Beck, Lehrbeauftragter am Centrum für Religionswissenschaftliche Studien (CERES) der Ruhr-Universität Bochum, kritisiert die Praxis als einseitig und diskriminierend. "Ich habe kein Problem mit korrekten Herkunftsbezeichnungen von Waren aus Konfliktgebieten, auch wenn sie Israel und die besetzten Gebiete betreffen", sagte der frühere Grünenbundestagsabgeordnete dem SPIEGEL. Die jetzige Praxis betreffe jedoch seit vier Jahren einseitig Israel und den israelisch-arabischen Konflikt und lasse alle anderen ähnlichen oder gleichartigen Konflikte außer Acht.
Außenpolitik im Gewand des Verbraucherschutzes?
Auch das EuGH-Urteil bewertet Beck kritisch. "Was hier juristisch und bürokratisch im Gewand des Verbraucherschutzes daher kommt, ist in Wahrheit Außenpolitik." Die Verantwortung dafür trage aber nicht der EuGH, sondern die EU-Kommission. In der Tat standen hinter der Mitteilung der EU-Kommission von 2015 politische Motive. Da Aufrufe zum Stopp des umstrittenen israelischen Siedlungsbaus keine Wirkung zeigten, suchte die EU-Kommission im bestehenden EU-Recht nach einem Druckmittel.
Nach Becks Ansicht erfüllt die Haltung der EU-Kommission zu Siedlungsprodukten die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). Als antisemitisch wird darin unter anderem bezeichnet: "Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen [demokratischen] Staat erwartet oder gefordert wird."
Auch die israelische Botschaft in Deutschland verurteilte den EuGH-Beschluss am Dienstag in einem sechsteiligen Tweet als "Instrument einer politischen Kampagne gegen Israel". Das einzige Ziel des Urteils bestehe darin, "Israel auszusondern und doppelte Standards gegenüber Israel anzuwenden", so die Diplomaten.
Anders sieht es der CSU-Außenpolitiker Christian Schmidt. "Das Urteil des EuGH ist zu respektieren und lässt sich aus dem Maßstab des Völkerrechts auch nachvollziehen", sagte Schmidt dem SPIEGEL. "Es liegt damit auf einer Linie mit einem anderen Urteil, nach dem es nicht erlaubt ist, Produkte aus dem Gebiet der Westsahara zu Lande und zu Wasser als quasi marokkanischer Herkunft zu deklarieren."
Schmidt war 2015 Bundeslandwirtschaftsminister und für die Umsetzung des EU-Verbraucherrechts in Deutschland zuständig. Das Urteil des EuGH sei "ungeeignet, als politische Botschaft gelesen zu werden". Es beschreibe lediglich die völkerrechtliche Situation wie sie ist und versuche, mit möglichst wenigen zutreffenden Informationen, die Verbraucher zu informieren. "Aus meiner eigenen Erfahrung als früher zuständiger Minister empfehle ich, diese Frage nicht zu dramatisieren und skeptisch zu bleiben, wenn dies getan wird", sagt Schmidt.
Einen indirekten Boykottaufruf kann Schmidt in der EuGH-Entscheidung nicht erkennen. Schließlich verhindere das Urteil nicht, dass die betreffenden Produkte nach wie vor in den Handel gelangen können, so der Ex-Minister. Kritiker warnen jedoch, dass die vom Bundestag als antisemitisch eingestufte Boykott-Bewegung BDS das EuGH-Urteil instrumentalisieren könnte.
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