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myGully |
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08.11.19, 12:53
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#1
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 6.100
Bedankt: 18.425
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Nachunternehmerhaftung: Bundesrat beschließt Gesetz gegen Ausbeutung von Paketboten
Zitat:
Zum Weihnachtsgeschäft sollen sie bereits geschützt sein: Ein nun auch vom Bundesrat gebilligtes Gesetz soll Beschäftigte bei Versanddienstleistern besser sozial absichern - und die Konzerne verpflichten.

Pakete, Pakete, Pakete
Rolf Vennenbernd/dpa
Die Arbeitsbedingungen bei Paketdienstleistern gelten als schlecht. Über Subunternehmer werden offenbar immer wieder Löhne gedrückt, auch wenn die Paketkonzerne dies verneinen. Mit einem neuen Gesetz sollen Paketboten in Deutschland nun besser vor Ausbeutung geschützt werden.
Der Bundesrat hat nun der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] für die Paketbranche zugestimmt. So soll sichergestellt werden, dass Sozialbeiträge korrekt gezahlt werden. Von den neuen Regeln sollen Paketboten bereits im Weihnachtsgeschäft profitieren.
Die Versandhändler sollen demnach künftig dafür haften, wenn Subunternehmer keine Sozialbeiträge bezahlen. Das soll dazu führen, dass Paketboten sozial abgesichert werden, wenn dies noch nicht der Fall ist.
Vergleichbare Regelungen gibt es bereits in der Fleischwirtschaft und am Bau. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nannte die Ausweitung nun einen "wichtigen Schritt".
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Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei BLACKY74 bedankt:
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09.11.19, 04:13
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#2
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.579
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Es muß auch kontrolliert werden....
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
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09.11.19, 04:20
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#3
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.458
Bedankt: 22.994
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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09.11.19, 07:39
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#4
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.293
Bedankt: 3.390
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gebe ich dir Recht Munich, da wir abertausende Unternehmen haben ,die " Abgaben-erhlich " sind.
Fraglich ist nur, was das am Ende in der Praxis bedeutet.
Da der Auftraggeber schlechtenst die Ehrlichkeit seines Subs um Vorfeld ueberpruefen kann, bliebe im Prinzip nur eine Form der Auskunftei a la Schufa, sprich, ein Pendant in dieser Frage dazu oder prophylaktisch Subs streichen, wegen der nicht unerheblich Gefahr, da es doch das ein oder andere mal kostspielig werden kann, in die Tonne zu greifen. Wird sich zeigen wie das gelebte Praxis wird..
Geändert von Caplan (10.11.19 um 08:07 Uhr)
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09.11.19, 09:29
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#5
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.579
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Im Grundsatz nur ein verschieben der Verantwortung. Der Zoll hat die Subunternehmer zu kontrollieren. Ein Gespräch mit meinem Pakatboten, Rumäne bei DHL Sub., verdient nicht einmal Mindestlohn auf die Arbeitsstunden umgelegt. Früher war es verstärkt Scheinselbständigkeit, heute viele angestellte Osteuropäer die angeworben, verheizt und entsorgt werden. Die Verweildauer ist selten länger als ein Jahr.
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10.11.19, 08:11
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#6
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.293
Bedankt: 3.390
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Letztendlich ja.
Ich bekomme ja zwangslaeufig immer mails mit den Anfragen zur Personaldienstleistung, auch wenn ich davon keinen Gebrauch mache.
Die Konstallation geht ja auch soweit, das Firmen z.B. aus Litauen Personalueberlassungen anbieten. Heisst: z.B der Fahrer ist zwar im Rahmen des EU-Rechts hier fuer einige Monate taetig, wird aber gelegentlich wieder ausgetauscht.
Dem Unternehmen gegenueber Sozialleistungszahlungen nachzuweisen, so denn bei diesem Konstrukt ueberhaupt vorkommt, waere fuer mich in erster Linie erst einmal unmoeglich.
Geändert von Caplan (11.11.19 um 09:37 Uhr)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Caplan:
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10.11.19, 09:07
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#7
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Mit der Nachunternehmerhaftung soll sichergestellt werden, dass derjenige, der einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weitervergibt, für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge haftet. Wenn der Subunternehmer keine Beiträge abführt und diese auch nicht eingetrieben werden können, muss der Hauptunternehmer dafür einstehen.
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Stammt aus dem Link von MoFo
Ich bin Kraftfahrer, 40 to Gliederzug (Wechselpritsche) und wir fahren u.a. Linien für GLS, DHL, DPD und Amazon.
Unser Einsatzgebiet lässt sich aber nicht mit dem der Zusteller vergleichen.
Diese Subs haben schon echte Knebelverträge. Ich glaube der Knebel wird jetzt noch enger geschnürt?
Dann muss das Hauptunternehmen aber auch bereit sein, dem Sub mehr zu zahlen.
Und ich denke, wenn ein Hauptunternehmer einmal für einen Sub in Haftung gehen musste, fährt dieser Sub nicht mehr für dieses Hauptunternehmen.
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