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06.11.19, 10:06
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Legende
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Bei großen Verkehrsprojekten: Scheuer will Klagerecht beschneiden
Zitat:
Sechs große Verkehrsprojekte hat sich Verkehrsminister Scheuer ausgesucht, gegen die Bürger und Verbände vor Verwaltungsgerichten nicht mehr klagen können sollen. Nur ein erster Schritt?
Große Verkehrsprojekte ziehen sich oft über Jahre, gar Jahrzehnte hin. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will deshalb die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Und zwar per Gesetz. Der Entwurf seines "Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes" soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.
Er gilt für sechs Großprojekte in Deutschland. Bürger und Umweltverbände könnten in diesen Fällen nicht mehr vor Verwaltungsgerichten klagen. Das wäre ein völlig neuer Weg, den der Verkehrsminister beschreiten will.
Ziel des Gesetzes ist die Erprobung
Ziel des Gesetzes, so Scheuers Begründung, sei "die Erprobung, inwieweit eine Genehmigung von Verkehrsprojekten durch den Deutschen Bundestag zu einer größeren Akzeptanz der Projekte beiträgt und zu einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren führt". Das bedeutet: Große Verkehrsprojekte sollen jetzt durch Gesetz des Deutschen Bundestages verwirklicht werden, nicht mehr durch die Entscheidung von Behörden.
Thomas Groß, Professor für öffentliches Recht an der Universität Osnabrück, sieht das kritisch. "Der Gesetzentwurf führt dazu, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger, die zum Beispiel enteignet werden, keine Möglichkeit haben, vor einem Verwaltungsgericht zu klagen. Die einzige Möglichkeit bestünde in einer Verfassungsbeschwerde. Aber das ist kein effektiver Rechtsschutz, weil das Verfassungsgericht gar nicht Umweltrecht überprüfen kann." Der Jurist beruft sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Kritik von Umweltverbänden
Das Gesetz soll zwar erstmal nur für bestimmte Projekte gelten, etwa "die Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins". Das klingt unspektakulär. Später könnten aber auch andere große Verkehrsprojekte per Gesetz beschlossen werden.
Das kritisieren Umweltverbände. Laura von Vittorelli vom BUND kritisiert: "Scheuer will den Umweltverbänden das Klagerecht nehmen. Das heißt für mich eigentlich, dass Scheuer das Umweltrecht nicht mehr einhalten möchte, weil er Angst hat, dass wir klagen. Das kann so nicht sein."
Zitat:
Diese Projekte stehen in Scheuers Gesetzesentwurf
Eisenbahn:
- Ausbaustrecke Niebüll – Klanxbüll – Westerland (Marschbahn)
Wasserstraßen:
- Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Unterweser
- Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins
- Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg
- Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals
- Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und Ersatzneubau der "Großen Schleusen" sowie Brückenhebung bei Ersatzneubau
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Ministerium verteidigt Gesetzentwurf
Steffen Bilger (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium, verteidigt den Gesetzentwurf. "Der Klageweg über die Verwaltungsgerichtsinstanzen dauert oft sehr lang", kritisiert er.
Der Jurist Groß sieht in dem Gesetzentwurf sogar eine Verletzung des Europarechts, welches die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft garantiert. Er geht davon aus, dass das Scheuer-Gesetz, falls es das Kabinett und der Bundestag verabschieden, genauso vor dem Europäischen Gerichtshof landen würde wie das Gesetz zur Einführung einer Pkw-Maut. Und die Umweltverbände haben bereits angekündigt, dann vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
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