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myGully |
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05.11.19, 19:53
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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Essenszusteller klagt gegen Betriebsratsgründung
Zitat:
Der niederländische Essenszusteller Takeaway will die Gründung eines Betriebsrates bei Lieferando.at - vormals Lieferservice.at - verhindern. Das Unternehmen hat gegen die im Juni stattgefundene Betriebsratsgründung eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht in Wien eingebracht.
Die erste Verhandlung fand laut „Standard“ im September statt, die nächste ist im Dezember geplant. Takeaway argumentiert, dass es sich bei der Niederlassung in Wien um keinen Betrieb handelt. Der zuständige Country-Manager in Österreich habe nur eingeschränkte Befugnisse, alle wesentlichen Entscheidungen würden außerhalb Österreichs getroffen. Die Essensbestellungen bei Lieferando werden via App und Website abgewickelt. Eine lokale IT-Infrastruktur gebe es in Österreich nicht - und daher existiere in Österreich kein Betrieb, sondern nur eine unselbstständige Zweigniederlassung, so der niederländische Konzern.
In Österreich beschäftigt das Unternehmen in Wien, Salzburg und Graz mehr als 300 Mitarbeiter. Der Großteil der Beschäftigten ist als Essenszusteller per Fahrrad unterwegs. Laut „Wirtschafts-Compass“ hat die Takeaway.com European Operations B.V. Austria branch eine Zweigniederlassung in Wien.
Verwunderung über Klage
Die Dienstleistungs- und Verkehrsgewerkschaft vida hat mit ihren Juristen die rechtliche Vertretung des Betriebsrates übernommen. Der Bundessekretär des vida-Fachbereichs Straße, Karl Delfs, zeigt sich über die Klage verwundert, weil es im Vorfeld der Betriebsratsgründung „keine negativen Bemerkungen“ gegeben habe. „Die Unternehmensführung war informiert und ist uns freundlich begegnet“, sagte Delfs.
Die Klage gehe wohl von der Konzernzentrale in den Niederlanden aus. Für Delfs ist die Gründung des Betriebsrates rechtmäßig. Das Unternehmen zahle Gehälter, Steuern und Sozialversicherung in Österreich, die Mitarbeiter seien hierzulande gemeldet. Es gebe auch Reparaturwerkstätten und die Dienstpläne des Essenszustellers würden in Wien erstellt werden.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Keine Bestellungen mehr über Lieferando.at würde die Firmenleitung zum Umdenken zwingen. Wird nur leider nicht geschehen weil der Einzelne das Prinzip Ameise noch nicht begriffen hat.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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05.11.19, 20:31
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2019
Beiträge: 30
Bedankt: 45
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Solche Arbeitgeber muss man sofort in die Schranken verweisen:
- Sofortige Vollfreistellung eines Betriebsrates (ab 150 MA möglich)
- Vernünftiges uneinsehbares Betriebsratsbüro
- Betriebsratssekretärin Vollzeit
- Alle Betriebsratsmitglieder auf alle notwendigen Seminare der Gewerkschaft schicken
- Monatliche Meating mit dem Arbeitgeber bez. des Arbeitnehmerschutzes unter
Hinzuziehung des amtlichen Arbeitsinspektors
- Mitbestimmungspflichtige Aspekte in möglichst vielen Betriebsvereinbarungen festklopfen,
z.B. Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Schicht- und Dienstpläne, BV
Urlaubsregelung uvm.
-vierteljährige Informationen durch den Inhaber an den Betriebsrat über über die
wirtschaftliche Lage,inklusive der wichtigsten Kennzahlen, die finanzielle Situation, der
Umfang der Erzeugung, der Auftragsstand, die Personalplanung sowie der mengen- und
wertmäßige Absatz.
- Gründung eines Europäischen Betriebsrates ( ist bei diesem Unternehmen möglich!)
- regelmäßige Abteilungs- und Betriebsversammlungen
- regelmäßige Sprechstunden des BR
- Teilnahme an allen Einstellungsgesprächen
- monatliche Betriebsratszeitung um die Informations-, Steuerungs- und
Kommunikationsfunktion im Betriebaufrecht zu erhalten, die von dafür teilwiese
freigestellten Betriebsräten erstellt und verteilt werden.
- alle Rechte aus dem österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz uneingeschränkt
durchsetzen
- wenn der Arbeitgeber nicht kooperiert, ohne wenn und aber die Schlichtungsstelle
anrufen
- zuerst monatliche, wenn der Arbeitgeber dann kooperiert, vierteljährliche gemeinsame Beratungen mit dem Betriebsinhaber über laufende Angelegenheiten der Betriebsführung in sozialer, personeller, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht sowie über die Gestaltung der Arbeitsbedingungen abzuhalten.
Ein durchsetzungswilliger Betriebsrat hat viele Möglichkeiten einen Arbeitgeber auf "Spur" zu bringen....man muss nur wollen!
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06.11.19, 07:31
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#3
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.300
Bedankt: 3.399
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Du hast gerade aufgezaehlt, was die NICHT wollen..die Arbeitgeber..
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Caplan:
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07.11.19, 01:31
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2017
Beiträge: 122
Bedankt: 39
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Der Betriebsrat wurde doch schon gegründet, wie kann man dann dagegen klagen?
Viel bla bla und dann haben die Anwälte Geld verdient und das Ziel wurde verfehlt.
Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wenn kein Vertrag besteht, dann ist doch alles klar.
Dienstleistung verlangt und Dienstleistung erbracht, ist für mich ein Vertrag.
Man sollte sich wohl mal mit den Vertragsbedingungen vertraut machen.
Selber kochen macht auch satt.
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07.11.19, 03:05
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: May 2014
Beiträge: 611
Bedankt: 475
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Jaja, das monatliche "Meating" mit dem Arbeitgeber, bei manchen sogar wöchentlich oder täglich.
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07.11.19, 07:30
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#6
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.300
Bedankt: 3.399
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Sicherlich kann man gegen die Gruendung eines Betriebrates klagen, mit der Darlegung, das die Verhaeltnisse, die dies moeglich machen oder begruenden, nicht gegeben sind.
Es ist kein Arbeitgeber wild auf solche " Fremdsteuerungen "
Ab 5 Mitarbeiter kann auch ein Obmann gewaehlt werden.
Ob das dem Obmann langfristig gut tut, lassen wir einmal dahingestellt sein.
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