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[Recht & Politik] D: Grundsatzurteil gegen Teile von Hartz IV

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Ungelesen 05.11.19, 11:37   #1
TinyTimm
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Standard D: Grundsatzurteil gegen Teile von Hartz IV

Zitat:
Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karslruhe hat ein richtungsweisendes Urteil zu den Hartz IV genannten Regeln für Arbeitslose gefällt.

Hartz-IV-Leistungen dürfen nur noch um maximal 30 Prozent gekürzt werden, wenn der Empfänger seine Mitwirkungspflichten bei der Arbeitssuche verletzt. Die bis jetzt möglichen Kürzungen von 60 oder sogar 100 Prozent sind hingegen mit dem Grundgesetz unvereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht heute.

Die starre Frist von drei Monaten, die bei Sanktionen bisher galt, darf nicht mehr zwingend sein. Bei einer Verhaltensänderung des Hartz-IV-Empfängers kann die Frist dem Urteil zufolge verkürzt werden, wie der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, erläuterte. Der Erste Senat des Gerichts erließ bis zur Neuregelung eine entsprechende Übergangsregelung. Die Grenze von 30 Prozent gilt ab sofort.

Verstoß gegen Menschenwürde

Zur Begründung sagte Harbarth, Kürzungen von 60 oder 100 Prozent verstießen gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip. Grundsätzlich aber bestätigte das Gericht die Möglichkeit, Leistungen einzuschränken.

„Der Gesetzgeber kann erwerbsfähigen Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen und darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht“, heißt es in dem Urteil. Der Spielraum sei aber begrenzt, weil es um das Existenzminimum gehe. Denn „der Gesetzgeber schafft hier für die betroffenen Menschen, denen dann ein Teil des Existenzminimums fehlt, eine außerordentliche Belastung“.
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Ungelesen 05.11.19, 12:06   #2
TinyTimm
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Standard

Zitat:
Bundesverfassungsgericht
Harte Hartz-IV-Sanktionen gekippt


Der Staat darf Hartz-IV-Empfängern künftig nicht mehr so schnell und so weitreichend Leistungen kürzen wie bisher. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grundsätzlich seien Sanktionen aber zulässig.

Sind Hartz-IV-Sanktionen mit dem menschenwürdigen Existenzminimum vereinbar? Diese Frage musste das Bundesverfassungsgericht beantworten. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die derzeitigen Regeln teilweise verfassungswidrig sind.
Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind insbesondere die Kürzungen um 60 Prozent oder mehr, wie Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth sagte. Um 30 Prozent dürfen die Leistungen weiter gekürzt werden.

904.000 Sanktionen

Bisher gilt: Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm für drei Monate Geld gestrichen wird. Im Extremfall entfallen alle Leistungen.

In dem aktuellen Verfahren ging es nicht um kleinere Verfehlungen wie einen verpassten Termin beim Amt, die mit einer zehnprozentigen Kürzung geahndet werden. Überprüft wurden auch nicht die besonders scharfen Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren.

Pro Monat wurden im vergangenen Jahr durchschnittlich 3,2 Prozent der Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen belegt. 904.000 Sanktionen gab es im Jahr 2018 insgesamt. 77 Prozent davon - mehr als drei Viertel - gab es wegen Terminversäumnissen. Nur ein knappes Viertel entfielen auf die schwereren Sanktionen.

Mann aus Erfurt hatte geklagt

Hintergrund der Entscheidung aus Karlsruhe war die Klage eines arbeitslosen Mannes aus Erfurt. Er hatte 2014 einen Job als Lagerarbeiter ausgeschlagen, weil er lieber in den Verkauf wollte. Auch einen weiteren Job hatte er nicht angenommen. Daraufhin musste er mit 234,60 Euro weniger im Monat auskommen.

Der Hartz-IV-Satz für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt derzeit bei 424 Euro. Zum 1. Januar steigt er auf 432 Euro.

Das Sozialgericht Gotha hatte seinen Fall an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Die Anwältin des Klägers sieht die Gefahr, dass Betroffene durch Sanktionen in eine Abwärtsspirale aus Resignation und Existenzangst geraten.
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Ungelesen 05.11.19, 17:14   #3
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Harte Hartz-IV-Strafen gestoppt Überlebenskampf bringt keinen in Arbeit
Frauke Niemeyer 05.11.2019

Zitat:
Hartz-IV-Empfänger mussten bisher mit harten Sanktionen rechnen, wenn sie angebotene Jobs verweigerten. Das ist vorbei. Das Bundesverfassungsgericht untersagt dem Staat, die Leistung um mehr als 30 Prozent zu kürzen. Richtig so, denn Überlebenskampf bringt niemanden in Arbeit.

Es ist eine richtige Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht getroffen hat: Jeder hat in Deutschland das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Wenn ein Fallmanager im Jobcenter seinem unwilligen Klienten den kompletten Hartz-IV-Regelsatz inklusive Miet- und Stromzahlungen streicht, dann verletzt er nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts genau dieses Recht. Die sogenannte "Komplett-Sanktionierung" wird es darum für Arbeitslose über 25 Jahren nicht mehr geben. Auch eine Streichung von 60 Prozent der Bezüge wird nicht mehr möglich sein.

Wer Tag für Tag im Akkord Pakete ausfährt und trotzdem nicht viel mehr als den Hartz-IV-Satz mit nach Hause bringt, mag sich fragen: Wozu arbeite ich so hart? Wenn der Langzeitarbeitslose nebenan das Geld in fast derselben Höhe vom Amt bezieht und dann auch noch jede Mitarbeit verweigert? Doch die Richter verdonnern den Sozialstaat nicht zur Hilfe um jeden Preis: Wer seine Pflichten als Hartz-IV-Empfänger verletzt, muss weiterhin mit Sanktionen rechnen. Nur dürfen die Fallmanager den Regelsatz nur noch um maximal 30 Prozent kürzen. Sie sollen den Menschen nicht in seiner Existenz gefährden. Auch dem Paketboten wäre nicht geholfen, wenn sein arbeitsloser Nachbar aus der Wohnung fliegt und auf der Straße landet. Das höchste Gericht fordert, dass die Sanktionen angemessen sind.

Neben der Angemessenheit ist für die Verfassungsrichter ein weiterer Punkt entscheidend, nämlich die Frage nach dem Effekt. Denn auch wenn es um Grundrechte geht, kann das Verfassungsgericht abwägen. Es kann ein Verfassungsrecht auch einschränken, wenn diese Einschränkung einem hohen Ziel dienen würde. Doch als die Richter die Bundesagentur dazu befragten, ob solch harte Sanktionen tatsächlich dem Ziel dienten, Hilfeempfänger wieder in Arbeit zu bringen, da zogen die Beamten blank: Es gibt schlicht keine ausreichenden Untersuchungen zur Effektivität solcher Sanktionen. Der Gesetzgeber hat das Grundrecht einfach mal auf Verdacht eingeschränkt.
"Leute obdachlos zu machen, geht am Ziel vorbei"

Die Fallmanager vor Ort könnten zu dieser Frage dezidierter Auskunft geben. In einer Online-Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beschreiben manche, wie junge Hartz-IV-Empfänger durch die Sanktionen in einen "Überlebenskampf" geraten, nur noch damit beschäftigt, sich über Wasser zu halten. Verstärkt wird der Effekt durch die absurde Regel, dass eine Sanktion drei Monate gilt. Auch wenn der Sanktionierte am ersten Tag nach der Kürzung einsichtig ist und seinen Pflichten nachkommt. "Leute obdachlos zu machen, geht am Ziel vorbei", bilanziert ein Fallmanager in der IAB-Studie. "Die fliegen aus der Wohnung und kommen keinen Schritt weiter."

Ein Großteil der Sanktionsregeln ging bislang am Ziel vorbei, möchte man argwöhnen. Gut, dass die Verfassungsrichter das Regelwerk nun so stark eingeschränkt haben. Noch besser wäre, wenn der Gesetzgeber sich umso mehr darum bemühen würde, Arbeitslose viel gezielter zu unterstützen, Berufsausbildungen zu erleichtern und vorhandene Fähigkeiten und Interessen zu berücksichtigen. "Fordern" ist okay, aber das "Fördern" muss auch ernst gemeint sein.
Quelle:
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Ungelesen 05.11.19, 19:00   #4
Mokgor
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Das hier ist dazu ganz interessant:
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Hartz4-Sanktion weil ein 1,50€ Job geschmissen wurde, der Beitrag runter auf 36€ und ab in die Obdachlosigkeit, ab Minute 3:25.
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Ungelesen 05.11.19, 19:01   #5
Bluejeans4
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es heisst doch nicht umsonst existenzminimum und selbst 30 % sind schon eine unterschreitung eben dieses existenzminimums. 30 % ist sehr viel und kann nicht durch tafeln und andere soziale einrichtungen aufgefangen werden, polster zur überbrückung werden nicht existieren. also entweder beim essen sparen oder schulden machen bei den festen ausgaben.
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parlheinz
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Heute stellt das höchste deutsche Gericht fest, dass die bisherige Praxis in Teilen verfassungswidrig war und das wurde über viele Jahre so gehandhabt. Und was ist nun? Nun wird alles besser und über die in der Vergangenheit von dieser Praxis Betroffenen habe ich kein Wort gehört. Wer hätte auch auf sowas, wie von wegen "verfassungswidrig" kommen sollen, oder? Der Berufsstand der Juristen ist eben überlastet.

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Fraglich, fraglich ob es der erste Klagende war. Entzieht sich meiner Kenntnis.

Letztendlich gilt auch immer noch, wo kein Klaeger, da kein Richter.
Und die Klage wurde nicht direkt an das Bundesverfassungsgericht gestellt sondern weitergeleitet, da man sich am Sozialgericht Gotha nicht einigen konnte, ob Verfassungswidrigkeit vorliegt, der man aber geistig dort schon Spielraum gab.
Sicherlich ist ein Hilfeempfaenger in seine Pflichten zu nehmen .
Nur bei Nullstand, sprich auch ohne Mietzahlung und ueber diesen langen Zeitraum; 3 Monate;....ist hoechst desolat und laesst Spielraum offen fuer anderes Handlungsgebaren.
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Ungelesen 06.11.19, 08:06   #8
MunichEast
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Es ist schlicht Klassismus und AlG II haben keine Lobby. Das Urteil überrascht mich nicht und zeigt wie wichtig das Bundesverfassungsgericht ist, um dem Grundgesetz Nachdruck zu verleihen.
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Ungelesen 06.11.19, 09:54   #9
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Kaum hat das BVG gerichtet, schon kommen aus vielen Ecken bereits unabdingbare Änderungsvorschläge, zum xfachen wiederholten Male:
Es ist schliesslich Wahlkampf. Immer und Überall.
Aber wirklich ändern muss es sich wohl nur von höchst gerichtlicher Instanz.
Traurig.
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Ungelesen 06.11.19, 15:38   #10
Caplan
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Ja nu, es ist halt mittlerweile Pflicht sofort etwas zum Besten zu geben.
Danach werden sofort Retourkutschen gefahren.
Und wenn ich nicht mehr weiter weiss, bilde ich einen Arbeitskreis a la Kuehnert.
Das ist ..heute..ordentliche Politik.

Geändert von Caplan (07.11.19 um 08:49 Uhr)
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Ungelesen 06.11.19, 16:48   #11
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Auch die Stunde der Heuchler, vom Postillon schön zusammengefasst:
Zitat:
Politikerin, die half, Hartz-IV-Sanktionen durchzusetzen, bezeichnet deren Abschaffung als ein Gebot des Respekts und der Menschenwürde
Berlin (dpo) - [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], hat nun das Urteil des Bundesverfassungsgericht begrüßt, das die Hartz-IV-Sanktionen größtenteils als verfassungswidrig einstufte.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], sagte Katrin Göring-Eckardt (Grüne), [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], so die Politikerin, die in ihrer Zeit in der Regierung mitbeschloss, dass der Staat Menschen in Existenznöte stürzen soll.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], so Göring-Eckardt, deren Respekt vor sozialen Grundrechten vor rund 15 Jahren noch so aussah, dass sie die mit Hartz-IV eingeführten Sanktionsmöglichkeiten wie zum Beispiel Leistungskürzungen seitens der Jobcenter als [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] für die Betroffenen charakterisierte.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], so die Frau, die die Agenda 2010 in Zeiten von Rot-Grün nicht nur als [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Mediziner wollen nun zugunsten von Menschen mit Bluthochdruck herausfinden, wie es Göring-Eckardt gelang, all diese Aussagen zu tätigen, ohne dabei rot zu werden.
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(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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Da hat das BVG mal eine richtige Entscheidung getroffen. Auch wenn so eine Entscheidung schon laaaaaage fällig war. Wohl dem, welcher glücklicherweise noch nie ALG2 beantragen musste.
CyberCube01 ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei CyberCube01 bedankt:
Bluejeans4 (06.11.19), MunichEast (06.11.19), nolte (06.11.19)
Ungelesen 06.11.19, 22:18   #13
needle_eye
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Wer das Recht in Anspruch nimmt und ALG2 beantragt, geht einen Vertrag ein, der auch Pflichten beinhaltet.
Diese können sein:
sich um einen Job bemühen und dies mit Bewerbungsunterlagen nachzuweisen,
Weiterbildung mit direkten Ansprechpartnern vorzulegen,
Umschulung zu Berufen die direkt oder indirekt etwas mit den letzten Tätigkeiten zu tun haben anzubieten...

Dem Typ da wurde übrigens nicht wegen Mietschulden der Mietvertrag gekündigt, sondern wegen Lärmbelästigung. (Die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen, damit es gar nicht erst zu Mietschulden kommen kann.)
Die Kürzung vom ALG2, war auch sicher nicht weil er den 1,-€ Job verloren hat, sondern eher wie.
Vermutlich mal wegen Alk, kam zu spät und betrunken. Die Kürzung war das letzte Mittel vom Amt.
Ich wüsste auch nicht das diese 1,-€ Jobs noch aufgezwungen werden. Diese werden eher noch auf Wunsch vergeben, an Menschen, denen die Decke auf den Kopf fällt.

Es hat sich so viel geändert und Arbeitslose werden unterstützt wie nie.
Seit diesem Jahr gibt es sogar die Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit den Lohn in Höhe vom Mindestlohn übernimmt und der Arbeitgeber zusätzlichen Stundenlohn zahlen kann ohne dass dieser berechnet wird.

Das es zu Kürzungen vom ALG2 kommt ist eher bedauerlich. Jemand der kein Bock hat ist traurig, kommt aber vor und ist nicht die Regel.
Meist spielen da noch andere Sachen mit, dafür ist aber das Jobcenter nicht zuständig.
needle_eye ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.11.19, 22:23   #14
Hoshie223
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Sorry, 2 Jobs ausgeschlagen??
Manche wären froh ÜBERHAUPT nen Job zu kriegen!
Aber hey, lieber 400€ Hartz4 als nen anständigen Job nachzugehen!
Hoshie223 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.11.19, 10:43   #15
Bluejeans4
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und schon klappt es wieder mit der aufhetze gegen hartz 4 empfänger.
Bluejeans4 ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Bluejeans4:
nolte (07.11.19)
Ungelesen 07.11.19, 11:28   #16
MotherFocker
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Du musst aber schon zwingend unterscheiden zwischen Kürzung max. 30% und Streichung bis zu NULL.

Unwillige, faule und strunzblöde (im anderen Thread sprach ich von meinem Kneipenkumpel) Bezieher wird es immer geben, aber auch diese haben Recht. Und wenn es "nur" die Menschenwürde und Sozialstaatprinzip geht.

30 Prozent ist mit Sicherheit scghon eine ordentliche Hausnummer, die auch mehrmals angewendet werden kann. Die meisten Bezieher wachen dann auf.

So einfach kann man das nicht pauschalisieren. Vermutlich lässt das Urteil noch weitere Massnahmen gegen die wirklichen Sozialschmarotzer zu.
__________________

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MotherFocker ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.11.19, 13:10   #17
Bluejeans4
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Zitat:
Zitat von pitpeter Beitrag anzeigen
Der Täterschutz in diesem Lande, festgelegt durch die Justiz, geht weiter. Die Opfer, in diesem Falle der Steuerzahler, bleibt im Wesentlichem auf der Strecke.
täterschutz? du weisst schon das arbeitslosigkeit keine straftat ist, ja? also von täterschutz da zu reden und arbeitslose als straftäter hinzustellen ist schon mehr als daneben.

Zitat:
Zitat von pitpeter Beitrag anzeigen
mein Motto ist "Back to the Nature", wenn möglich in allen Bereichen. Dies umfasst auch die Selbst-, bzw Eigenverantwortung.
bitte genauer erläutern

Zitat:
Zitat von pitpeter Beitrag anzeigen
Ich bin bisher in meinem Leben nie arbeitslos gewesen,
das merkt man sofort wen du arbeitslose als straftäter hinstellst und von täterschutz schreibst.

Zitat:
Zitat von pitpeter Beitrag anzeigen
habe mich ständig, oft auf eigene Kosten, weitergebildet und bin für meine Berufe insgesamt 5 mal umgezogen. Hierfür bekam ich keine Unterstützung des Staates, im Gegenteil, ich wurde für ein Besseres Einkommen mit steigenden direkten Steuern belohnt.
also hattest du genug geld womit du das alles finanzieren konntest? die umzüge, die weiterbildungen usw? immer genug geld? und vermutlich keine familie, freunde? glückwunsch das du so viel glück hattest, aber so etwas ist leider selten. sehr selten.

Zitat:
Zitat von pitpeter Beitrag anzeigen
Jetzt kann ein Harz IV Empfänger für seinen Unwillen und die Ausnutzung des Sozialsystemes kaum noch gemaßregelt werden.
es ist also deiner meinung nach nur der arbeitslose schuld? niemals der vermittler vom jobcenter? wieder ein beispiel das du keine ahnung von arbeitslosigkeit hast. sei froh das du niemals in diese gefallen bist. ich kann dir aber sagen es ist nicht schön. für niemanden.

Zitat:
Zitat von pitpeter Beitrag anzeigen
Und nochmals für die geistig etwas schwächeren: Hierbei ging es um Sanktionen gegen unwillige Sozialempfänger. Die mitarbeitenden, bzw einsichtigen Harz IV Empfänger können und konnten unreguliert die Leistungen nutzen.

Unbegreiflich.....
nicht nur "unwillige" arbeitslose werden sanktioniert. das kannst du mir glauben. auch leute die immer zu terminen da waren, sich um stellen bemüht haben, jede weiterbildung mitgemacht haben egal wie blöd und unsinnig diese war. ja, auch diese menschen werden sanktioniert. nicht umsonst wurden in der vergangenheit viele sanktionen von den sozialgerichten wieder kassiert.
Bluejeans4 ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Bluejeans4 bedankt:
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