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Warum das Intensivpflegegesetz umstritten ist

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Ungelesen 02.11.19, 11:41   #1
TinyTimm
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Standard Warum das Intensivpflegegesetz umstritten ist

Zitat:
Ein neues Gesetz für Reha und Intensivpflege soll zu einer besseren Versorgung der Patienten führen und Missbrauch bekämpfen. Doch Betroffene laufen Sturm. tagesschau.de erklärt die wichtigsten Fakten.

Worum geht es in dem Gesetz?

Ziel des "Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" ist laut Bundesgesundheitsministerium, dass Patienten nach Krankenhausaufenthalten besser betreut werden als bisher. Insbesondere geht es dabei um Versorgung von Menschen, die beispielsweise nach einem Unfall oder wegen einer Erkrankung künstlich beatmet werden müssen.

Diese außerklinische Intensivpflege habe in der jüngeren Vergangenheit stark zugenommen. Schätzungen gehen heute allein von 30.000 Patienten aus, die künstlich beatmet werden müssen, im Jahr 2005 waren das lediglich etwa 1000, schreibt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin. Untergebracht sind diese Patienten beispielsweise zu Hause, wo sie im Schichtdienst eine 24-Stunden-Pflege bekommen oder in sogenannten Beatmungs-WGs, die eher kleinen Pflegeheimen als Wohngemeinschaften gleichen. Weil diese ambulante Intensivversorgung zu einem rentablen und für Missbrauch anfälligen Geschäftsmodell geworden ist, sieht das Ministerium Regelungsbedarf.

Wo liegen derzeit die Probleme?

Für einen mit Halskanüle beatmeten Intensivpatienten, der häuslich gepflegt wird, bezahlen die Krankenkassen bis zu 25.000 Euro. Eigenanteile für die Angehörigen entfallen. Die stationäre Pflege des gleichen Patienten kostet die Kassen hingegen etwa 6500 Euro. Hier werden Eigenanteile von 2000 bis 3000 Euro fällig. Allein aus diesem Grund dürften sich viele Angehörige für eine häusliche Pflege entscheiden, unabhängig davon, ob das für den Patienten die beste Entscheidung ist. Und das wiederum führt dazu, dass die Ausgaben für ambulante Intensivpflege rasant steigen. Im Jahr 2019 werden laut Ministerium voraussichtlich zwei Millionen Euro dafür fällig.

Darüber hinaus ist die Qualität der Versorgung nicht gesichert. Die Standards gerade beim Personal sind gering, die Kontrolle der Pflegedienste ist schwierig und bedarf der Zustimmung der Angehörigen, weil sie in deren privaten Räumen stattfinden muss. Und weil in diesem Bereich viel Geld zu verdienen ist, engagieren sich hier mitunter dubiose Pflegedienste, die schlecht ausgebildete Mitarbeiter zu Dumpinglöhnen beschäftigen. Auch von Korruption bei der Vermittlung von Pflegeplätzen durch Ärzte und Betrügereien wird berichtet.

Zudem spricht das Ministerium von "Fehlanreizen": Weil mit der Beatmung von Patienten sowohl im Krankenhaus als auch in der häuslichen Pflege viel Geld verdient werden kann, dürften weder Krankenhäuser noch Pflegedienste großes Interesse daran haben, die Patienten von der Beatmung zu entwöhnen. Dabei sei das nach Expertenmeinung bei etwa 60 Prozent der Patienten möglich.

Was genau sieht das Gesetz vor?

Unter anderem sollen die Eigenanteile für die stationäre Intensivpflege erheblich reduziert werden. Es werden einheitliche Vorgaben für die Qualität der ambulanten Intensivpflegedienste definiert und diese zur engen Zusammenarbeit mit Fachärzten verpflichtet. Krankenhäuser sollen für den Aufwand einer längerfristigen Beatmungsentwöhnung besser vergütet werden. Und: Außerklinische Intensivpflege soll in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen und spezialisierten Wohneinheiten erbracht werden und nur in Ausnahmefällen in der eigenen Wohnung. Dieser Punkt stößt bei Betroffenen auf starken Widerspruch und Empörung.

Welche Kritik gibt es?

Kritik entzündet sich vor allem daran, dass die häusliche Pflege in Zukunft die Ausnahme und nicht die Regel sein soll. Im Vorblatt des Gesetzes heißt es:

"Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege werden künftig regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen (...) oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten, die strengen Qualitätsanforderungen unterliegen, erbracht."

Eine Petition gegen diesen Passus hat mehr als 130.000 Unterschriften erhalten. Betroffene fürchten, dass die Patienten gezwungen werden, die eigenen vier Wände zu verlassen und "in ein Heim abgeschoben" werden. Oder dass sie sich durch Zumutbarkeitsprüfungen gängeln lassen müssen, bei denen sie der Willkür von Sachbearbeitern ausgesetzt wären.

Patienten mit der Erkrankung ALS (amytrophe Lateralsklerose) beispielsweise könnte eine solche Regelung hart treffen. Sie sind in einem fortgeschrittenen Stadium der Krankheit in der Regel am ganzen Körper gelähmt und auf künstliche Beatmung angewiesen. Allerdings sind ihre Sinnesorgane meist nicht beeinträchtigt, so dass die Betroffenen durch Bewegungen der Augen oder Augenlider kommunizieren und so am sozialen Leben in ihren Familien weiter teilnehmen können. Viele von ihnen fürchten nun, aus ihrem Zuhause herausgerissen zu werden.

Wie geht es weiter?

Momentan befindet sich das Gesetz im Stellungnahmeverfahren. Die Kritikpunkte und Bedenken würden derzeit geprüft, heißt es aus dem Ministerium. Ob das Gesetz, wie geplant, noch in diesem Jahr ins Kabinett geht, ist unklar.
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Zitat:
Spahn verteidigt Pläne zur Intensivpflege

Gesundheitsminister Spahn hat seinen Vorstoß zur Reform der ambulanten Intensivpflege verteidigt. Dies sei nötig, um Qualität und Kosten zu überwachen. Verbände befürchten ein Ende der Selbstbestimmtheit.

Den Tag der offenen Tür seines Ministeriums hatte sich Gesundheitsminister Jens Spahn vermutlich anders vorgestellt. Am Dienstsitz des umtriebigen CDU-Politikers versammelte sich am Wochenende ein besonders hervorstechendes Grüppchen: Vertreter von Intensiv-Pflegepatienten, zumeist in Spezial-Rollstühlen sitzend, prangerten öffentlichkeitswirksam das neueste Gesetzesvorhaben aus dem Hause Spahn an.

Mit dem "Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz" will der Gesundheitsminister für mehr Qualität und bessere Geldverwendung sorgen. Doch nach Lesart der Betroffenen könnte das zu Lasten vieler Pflegebedürftigen geschehen.

Betrüger in der Pflegebranche

Spahn geht es um einen Bereich des Gesundheitswesens, in dem zumeist private Pflegedienste hinter verschlossenen Türen agieren: in der häuslichen Pflege von Schwerstpflegebedürftigen. Einer Untersuchung der Krankenkasse KKH zufolge sei dieser Bereich besonders anfällig für Betrügereien, weil die Patienten selbst die Qualität der Leistungen gar nicht erkennen könnten.

Deshalb gehört für Spahn vor allem die häusliche Pflege in dem Bereich auf den Prüfstand: "Dort kann niemand die Qualität kontrollieren, auch nicht der Medizinische Dienst, der die Wohnung ohne Zustimmung nicht betreten darf, wo es aber um viel Geld geht, pro Patient 20.000 bis 30.000 Euro", so der Politiker, der sich der Unterstützung seines Koalitionspartners bereits sicher sein darf.

Unterstützung aus der SPD

"Grundsätzlich müssen wir hier etwas ändern, das ist ganz klar", meint auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. "Die Intensivpflege zu Hause wird oft durch kriminelle Gruppen missbraucht. Das sind zum Glück nur wenige, aber da ist der Schaden für Mensch und Leben sehr groß, auch der ökonomische Schaden. Deshalb ist das Gesetz richtig." Die Statistik zur Kostenentwicklung scheint der Regierung Recht zu geben: Die Ausgaben für die Intensivpflege sind zuletzt stark angestiegen: von 1,5 Milliarden Euro 2017 auf prognostiziert bis zu zwei Milliarden in diesem Jahr.

Vertreter von Behindertenverbänden sehen das anders. Für sie ist der Gesetzentwurf ein Versuch, die etwa 50.000 Betroffenen in Deutschland durch die Hintertür zum Umzug ins Pflegeheim zu zwingen. Für Raul Krauthausen vom Berliner Verein Sozialhelden stünde, wenn das Gesetz so käme, das Recht von Schwerstbehinderten auf ein selbständiges Leben auf dem Spiel:

Zitat:
"Das würde bedeuten, dass Menschen, die zum Beispiel nachts beatmet werden müssen, dies eben nicht mehr zu Hause bekommen können, sondern, dass sie in Intensivpflege-Einrichtungen gehen müssten. Und das würde bedeuten, dass Menschen gegen ihren Willen in Heime gezwungen würden."
Fehlanreize im Finanzierungssystem

Im ARD-Morgenmagazin versuchte der Gesundheitsminister die Kritik zu entkräften: "Es geht nicht darum, Menschen ins Heim zu zwingen, die noch selbst für sich sorgen können und dafür zum Beispiel eine Pflegeassistenz haben," so Spahn. "Es geht um diejenigen, die 24 Stunden am Tag Intensivpflege brauchen und in der Regel nicht mehr selbst entscheiden, wo sie gepflegt werden: Wachkoma-Patienten zum Beispiel."

In diesen Fällen macht Spahn im aktuellen Finanzierungssystem Fehlanreize aus. Denn wer sich heute für die häusliche Intensivpflege entscheidet, bekommt die Kosten dafür komplett von den Sozialkassen erstattet, während im Falle einer Heimunterbringung Eigenanteile fällig werden. "Im Kern geht es darum", so Spahn, "dass nicht finanzielle Anreize dazu führen, dass die falsche Pflege gewählt wird."

Kritik von Grünen

Dass die Pläne des Ministers am Ende nur falsch verstanden wurden, lassen die Grünen im Bundestag nicht gelten. Die pflegepolitische Sprecherin Kordula Schulz-Asche findet die Erklärungen des Ministers erschreckend:

Zitat:
"Sollen also Menschen, die sich nicht mehr äußern können, in Einrichtungen verfrachtet werden, während diejenigen, die sich wehren können, Glück haben, zuhause zu bleiben? Wir fordern die Bundesregierung auf, die Selbstbestimmungsrechte von pflegebedürftigen Menschen zu achten."
Eine hohe Pflegequalität sei nicht davon abhängig, wo Menschen gepflegt werden, sondern unter welchen Bedingungen. Qualitätsprüfungen dürften nicht die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen antasten.

"Einheitliche, hohe Standards schaffen"

Das sieht die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP ähnlich. Für Christine Aschenberg-Dugnus ist der Gesetzgeber angesichts ambulanter Intensivpflege-Skandale und Fällen von Abrechnungsbetrug gleichwohl gefragt: "Da müssen wir einfach einheitliche, hohe Standards für die Patienten setzen und müssen das Ganze auch kontrollieren."

Die hitzige Debatte wird im Herbst den Weg in den Bundestag finden. Im Gesetzgebungsverfahren werden auch Sozial- und Behindertenverbände angehört. Und der Gesundheitsminister kann seinen Kritiker vielleicht deutlich machen, dass sein Stärkungsgesetz auch für sie eine Stärkung ist.
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Jahrhundertelang war die Pflege Sache der Familie, der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände. Inzwischen drängen internationale Kapitalanleger in den Markt. Auf Kosten der Pflegebedürftigen?
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Verena Wieser ist von der Schulter abwärts gelähmt und wird liebevoll zu Hause betreut. Durch ein geplantes Gesetz muss sie womöglich in ein Heim. "Dann würde ich lieber sterben"
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Ein Unsinn... gerade die Pflege zuhause hat auch finanzielle Vorteile. Keine Multiresisten Keime und co. und ein gesundheitsförderliches Umfeld. Finanziell unter dem Strich besser und auch von medizinischer Seite.
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