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myGully |
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20.10.19, 11:42
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#1
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Chuck Norris sein Vater
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Gutachten zu Türkei-Offensive: Im Widerspruch zum Völkerrecht
Zitat:
Beruft sich die Türkei bei ihrem Einmarsch in Nordsyrien zurecht auf das Selbstverteidigungsrecht? Nein, sagen Experten des Wissenschaftlichen Dienstes. Auch eine Beistandspflicht der NATO-Staaten wäre unrechtmäßig.
Von Stephan Stuchlik, ARD-Hauptstadtstudio
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt zu dem Schluss, dass die Türkei beim jüngsten Einmarsch in Nordsyrien im Widerspruch zum Völkerrecht handelt und sich zu Unrecht auf das Selbstverteidigungsrecht beruft. Gleichzeitig kritisiert das Schreiben, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, die "Zurückhaltung der Staatengemeinschaft" in Hinblick auf eine "völkerrechtliche Verurteilung."
Das lässt sich auch als Kritik an der Sprachregelung der Bundesregierung interpretieren. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte noch in der jüngsten Regierungserklärung auf eine völkerrechtliche Bewertung des türkischen Einmarsches verzichtet und von einer "Militäroperation" gesprochen, die "neues menschliches Leid" mit sich brächte.
Auch Sprecher der Bundesregierung hatten sich Journalisten gegenüber mehrfach geweigert, das Vorgehen als völkerrechtswidrige Invasion zu bezeichnen und vor "Begriffsdebatten" gewarnt.
"Ohrfeige für die Bundesregierung"
Sevim Dagdelen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, nennt das Gutachten eine "Ohrfeige für die Bundesregierung". "Die Weigerung, die türkische Invasion als Völkerrechtsbruch zu benennen, ist beschämend und ermutigt den türkischen Präsidenten Erdogan zu weiteren Verbrechen gegen die kurdische Zivilbevölkerung in Syrien“, sagte sie zur ARD. "Die Kritik der Bundesregierung an Erdogan ist zutiefst unglaubwürdig, wenn gleichzeitig klare Worte vermieden werden und die Rüstungsexporte ungerührt weitergehen."
Parallelen zu Afrin
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zieht klare Parallelen zwischen der aktuellen Offensive der Türkei und der Operation "Olivenzweig", also dem türkischen Angriff auf Afrin im Jahr 2018. Eine Bedrohung der Türkei durch die Kurdenmiliz YPG habe die Türkei weder damals noch heute hinreichend nachweisen können, urteilt das Gutachten. Ein Selbstverteidigungsrecht der Türkei sei "selbst bei großzügiger Auslegung" nicht zu erkennen. Damit entfalle auch die Rechtfertigung dafür, in Nordsyrien eine türkische "Sicherheitszone" einzurichten. Eine mögliche Umsiedlung syrischer Flüchtlinge dorthin, die die Türkei angekündigt hat, stelle einen Bruch der Genfer Konvention dar.
Befürchtungen, das NATO-Mitglied Türkei könne über die Beistandsverpflichtung von Artikel 5 andere NATO-Staaten, also auch die Bundesrepublik, in den Syrienkonflikt mit hineinziehen, lassen sich laut Gutachten "zumindest aus völkerrechtlicher Hinsicht weitgehend zerstreuen". Solch ein Szenario sei unwahrscheinlich und stelle - sollte die Türkei sich auf die Beistandspflicht berufen - einen "möglichen Rechtsmissbrauch" dar.
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20.10.19, 12:11
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#2
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Süchtiger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 807
Bedankt: 1.948
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Wissenschaftliche Dienste - Deutscher Bundestag
Völkerrechtliche Aspekte der türkischen Militäroperation „Friedensquelle“ in Nordsyrien
PDF:
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