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09.10.19, 12:11
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Chuck Norris sein Vater
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Voigt scheitert vor BVerfG: Hotel durfte NPD-Chef aussperren
Zitat:
Udo Voigt wollte Wellness-Urlaub machen. Das Hotel erteilte dem damaligen NPD-Chef aber Hausverbot - wegen seiner rechts******* Gesinnung. Voigt klagte durch alle Instanzen. Nun scheiterte er auch am höchsten deutschen Gericht.
Private Hotelbetreiber dürfen Hausverbote auch aus politischen Gründen erteilen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Klage des rechts*******n Politikers Udo Voigt, der von 1996 bis 2011 Chef der verfassungsfeindlichen NPD war.
Vor zehn Jahren hatte Voigts Ehefrau einen viertägigen Aufenthalt in einem Wellnesshotel in Bad Saarow in Brandenburg gebucht. Das Hotel bestätigte die Buchung zunächst, später teilte der Direktor dem Ehepaar jedoch schriftlich mit, dass ein Aufenthalt nicht möglich sei. Begründung: Die politische Überzeugung des damaligen NPD-Chefs sei nicht mit dem Ziel des Hotels vereinbar, jedem Gast ein "exzellentes Wohlfühlerlebnis" zu bieten. Gleichzeitig verhängte er ein Hausverbot.
Andere Gäste hätten Buchung wohl storniert
Voigt klagte daraufhin durch alle Instanzen. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] - zu Recht, wie das höchste deutsche Gericht nun entschied. Laut Grundgesetz dürfe zwar niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Dass Voigt boykottiert oder vom öffentlichen Leben ausgeschlossen worden sei, sei aber nicht ersichtlich.
Ein Hotelbetreiber könne jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch machen und selbst entscheiden, wen er als Gast aufnehmen will und wen nicht. Die Richter wiesen deshalb Voigts Verfassungsklage ab. Hätte das Hotel Voigt aufgenommen, hätten sich andere Gäste höchstwahrscheinlich beschwert oder ihre Buchungen storniert. Auch insoweit sei das Hausverbot gerechtfertigt gewesen.
Wegen seiner Entscheidung erhielt der Hotel-Direktor mehrfach Drohungen, aber auch mehrere Auszeichnungen, darunter den "Preis für Zivilcourage gegen Rechtsradikalismus, Antisemitismus und Rassismus" der Jüdischen Gemeinde Berlin und des Förderkreises des Holocaust-Denkmals.
(Aktenzeichen: 1 BvR 879/12)
Mit Informationen von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion
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