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[Recht & Politik] AfD scheitert vor Gericht im Streit um Hammelsprung

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Ungelesen 24.09.19, 15:10   #1
Wornat1959
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Standard AfD scheitert vor Gericht im Streit um Hammelsprung

Zitat:
Bundesverfassungsgericht
AfD scheitert vor Gericht im Streit um Hammelsprung

Waren nachts nicht genug Abgeordnete im Bundestag, um Gesetze zu beschließen? Die AfD wollte vom Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung – und scheiterte.

24. September 2019, 13:27 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, afp, ps 186 Kommentare


Bundestagsabgeordnete stehen vor der Tür des Plenarsaals des Bundestages. © Bernd von Jutrczenka/​dpa

Die AfD im Bundestag wollte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit einem Eilantrag untersagen, drei Gesetze zu unterzeichnen und auszufertigen. Die Partei ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit diesem Antrag gescheitert.

Hintergrund ist ein verweigerter Hammelsprung in einer nächtlichen Bundestagssitzung Ende Juni. Bei einem Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Saal und kehren durch verschiedene Türen zurück, sodass sie exakt gezählt werden können. Wenn sich das Präsidium aber einig ist, dass Beschlussfähigkeit besteht, findet ein solcher Hammelsprung nicht statt. Der Bundestag hat 709 Mitglieder und ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte, also mindestens 355, anwesend sind.

Die AfD-Fraktion hat in den frühen Morgenstunden des 28. Juni Zweifel geäußert, ob noch genug Abgeordnete da wären. Die Vizepräsidentin des Parlaments, Claudia Roth (Grüne), hatte daraufhin die Beschlussfähigkeit bejaht und die drei Gesetze wurden beschlossen (2 BvQ 59/19).

Kein schwerer Nachteil, wenn die AfD später Erfolg hat

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine Entscheidung damit, dass der AfD-Fraktion auch dann kein schwerer Nachteil drohe, wenn die geforderte einstweilige Anordnung nicht ergehe und sie danach in einem späteren Verfahren Erfolg hätte. Aus Sicht des Senats geht außerdem schon aus der Begründung des Antrags nicht ausreichend hervor, welche Rechtsposition die AfD-Fraktion gegen wen gelten machen wolle. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung wäre ein erheblicher Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie und Zuständigkeit anderer Verfassungsorgane. Daher müsse ein strenger Maßstab angelegt werden, argumentierten die Verfassungsrichter.

Dass möglicherweise zunächst formell verfassungswidrige Gesetze in Kraft bleiben, sei kein schwerer Nachteil, denn das Grundgesetz kenne keine präventive Normenkontrolle. Der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz sei grundsätzlich nachgelagert, teilte der Senat mit.

"Diese Entscheidung nehmen wir zur Kenntnis", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann. Sie sei aus seiner Sicht aber nicht nachvollziehbar, da nachts bei geringer Anwesenheit im Bundestag häufig "Entscheidungen von weitreichenden Folgen" getroffen würden.

In der betreffenden Nacht seien nur etwa 90 Parlamentarier im Saal gewesen, sagte Baumann. Bundestagsvizepräsidentin Roth habe dennoch gegen einen Hammelsprung entschieden. Die AfD sprach sich für eine Erhöhung der Zahl der Sitzungswochen des Bundestages aus. Dadurch könnten Sitzungen, die oftmals bis in die frühen Morgenstunden dauern, vermieden werden.

Das Bundestagspräsidium um Wolfgang Schäuble (CDU) hatte sich hinter Roths Entscheidung gestellt. Der Sitzungsvorstand habe die Vorschriften der Geschäftsordnung korrekt angewendet, um die Beschlussfähigkeit festzustellen. Die AfD ist im Bundestagspräsidium nicht vertreten.
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