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Parteiausschluss: AfD-Schleswig-Holstein legt sich mit Bundesvorstand an
Zitat:
Parteiausschluss
AfD-Schleswig-Holstein legt sich mit Bundesvorstand an
Der Vorstand der AfD Schleswig-Holstein ignoriert das Urteil des Bundesschiedsgerichts: Die aussgeschlossene Landeschefin Doris von Sayn-Wittgenstein sei weiter im Amt.
30. August 2019, 12:21 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, tst

Doris von Sayn-Wittgenstein nach ihrer umstrittenen Wahl zur Landesvorsitzenden im Juni © Markus Scholz/dpa
Die schleswig-holsteinische AfD sucht den Konflikt mit dem Bundesvorstand. Die Führung in Kiel weigert sich anzuerkennen, dass das Bundesschiedsgericht der Partei die Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Partei ausgeschlossen hat. Sie habe weiterhin die Unterstützung des Landesvorstands, sagte einer ihrer beiden Stellvertreter, Joachim Schneider.
Das Ausschlussverfahren gegen Sayn-Wittgenstein hatte der Bundesvorstand vor das oberste Parteigericht gebracht. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Sayn-Wittgenstein hatte nach Erhalt des Urteils gesagt, sie werde vor einem Zivilgericht gegen die Entscheidung vorgehen, weil ihr vor dem Parteigericht kein rechtliches Gehör gewährt worden sei. Sie betrachte sich nach wie vor als Landesvorsitzende.
Schneider sagte, der Landesvorstand "sieht keine Veranlassung, die Rechtsmeinung der Landesvorsitzenden in Zweifel zu ziehen". Das Gericht hatte sie wegen parteischädigendem Verhalten ausgeschlossen. Hintergrund war ihre Unterstützung eines rechts*******n Vereins, der auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht – ein Engagement dort, auch vor Eintritt in die Partei, schließt eine Mitgliedschaftin der AfD also aus.
Der Bundesvorstand hatte nach dem Parteiausschluss mitgeteilt, er gehe davon aus, dass die beiden Vizes, Schneider und Roland Kaden, nun den Landesverband bis zur Neuwahl einer neuen Spitze zu führen. Schneider und Kaden betrachten sich aber als stellvertretende Landesvorsitzende, wie Schneider sagte. "Daran ändert die Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes nichts." Auch einen außerordentlichen Landesparteitag zur Wahl eines Landesvorsitzenden oder einer Vorsitzenden halte er nicht für notwendig. "Der Landesvorstand ist satzungsgemäß besetzt."
Ein Sprecher der Bundespartei sagte auf Nachfrage, seit Sayn-Wittgenstein das Urteil per Einschreiben erhalten habe, seien sämtliche Mitgliedsrechte erloschen. Ihr Zugriff auf die IT-Systeme der Partei, darunter die zentrale Mitgliederverwaltung und ihre Mailadressen, seien bereits gesperrt. Sie wäre demnach nicht in der Lage selbst Rundmails an die Mitglieder zu schicken oder intern zu komunizieren. Ein Zugriff auf diese Accunts wäre ein Datenrechtsverstoß, sagte der Sprecher. Sollten etwa Funktionäre oder Mitarbeiter der Partei ihr Zugriff gewähren oder in ihrem Auftrag Nachrichten verschicken, wäre das ebenfalls ein Rechtsverstoß und würde als parteischädigendes Verhalten geahndet. Denn Parteifremden Personen dürfe kein Zugriff gewährt werden.
Nach Auffassung der Bundesebene darf Sayn-Wittgenstein auch die Landegeschäftsstelle nicht mehr betreten, es sei denn sie würde als Gast eingelassen. Dass sie dort jetzt weiter ein und aus geht, kann die Bundesgeschäftsstelle allerdings nicht verhindern. Ein Hausverbot müssten die Landesverbandsführung aussprechen – danach sieht es jedoch nicht aus.
Den Vorwurf der parteinternen Unterstützer Sayn-Wittgensteins, das Bundesschiedsgericht habe sein Urteil bewusst kurz vor den Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg gefällt und veröffentlicht, wies der Parteisprecher zurück. Die Kammer des Gerichts habe getagt, weil sich kurz darauf Parteirichter in den Urlaub verabschieden wollten. Man habe die Entscheidung nicht aufschieben können. Kritiker [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
*lol*
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