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Ungelesen 12.08.19, 12:38   #1
BLACKY74
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Standard Nazi-Verbrechen in der Toskana: Das ungesühnte Massaker von Sant'Anna

Zitat:

Am 12. August 1944 überfielen Soldaten der Waffen-SS das toskanische Bergdorf Sant'Anna di Stazzema. Sie ermordeten Kinder, Frauen und alte Menschen. 75 Jahre später steht fest: Das Verbrechen wird ungesühnt bleiben.

Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion

Soldaten der 16. SS-Panzergrenadierdivision fallen am frühen Morgen des 12. August 1944 in das toskanische Bergdorf Sant‘Anna di Stazzema ein. Sie sind auf der Suche nach Partisanen. Die Männer des Dorfes flüchten, weil sie befürchten, als Zwangsarbeiter nach Deutschland verschleppt zu werden. Ihren Frauen, Kindern und Eltern versichern sie, dass die Deutschen ihnen nichts tun würden.

Erschießung vor der Kirche

Doch die Männer der Waffen-SS kennen keine Gnade. Drei Stunden dauert das Massaker, am Ende sind Schätzungen zufolge 560 Menschen tot: Alte, Frauen, Kinder. Die meisten von ihnen werden auf dem Kirchplatz zusammengetrieben und dort erschossen. Nur wenige überleben.

Einer von ihnen ist Enio Mancini, damals sechs Jahre alt. Er erinnert sich:

"Vor der Kirche standen die Maschinengewehre. Die Menschen haben sich hingekniet. Später haben die Soldaten die Toten auf einen Haufen geworfen, Kirchenbänke darüber geworfen und mit Benzin angezündet."


Die Nazis ermordeten in dem Bergdorf 560 Menschen - Frauen, Kinder, Alte. Nur wenige der Einwohner, die im Dorf geblieben waren, überlebten das Massaker.

Akten verstaubten lange Zeit

Jahrzehntelang wurde das Verbrechen weder von italienischen noch von deutschen Justizbehörden verfolgt. 1960 verfügte die italienische Militärstaatsanwaltschaft, dass alle Akten über deutsche Kriegsverbrechen "provisorisch" archiviert werden, darunter auch Akten zum Massaker in Sant'Anna. Sie verstaubten und vergilbten in einem versiegelten Holzschrank, der mit der Tür zur Wand gestellt wurde.

Erst 1994 wurden die Unterlagen im sogenannten "Schrank der Schande" wiederentdeckt. Auf Grundlage dieser Funde kam es [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]: Zehn frühere SS-Angehörige wurden zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Deutschland lieferte sie aber nicht aus.

Stattdessen leitete 2002 die Staatsanwaltschaft Stuttgart mehrere Ermittlungsverfahren ein. 2012 wurden sie eingestellt: Eine Anklage sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Den Beschuldigten könne eine individuelle Schuld nicht nachgewiesen werden. 2015 stellte die Staatsanwaltschaft Hamburg das letzte Ermittlungsverfahren gegen den früheren SS-Kompaniechef Gerhard Sommer ein. Der damals 93-Jährige sei dauerhaft dement und verhandlungsunfähig, so die Begründung.


Ein undatiertes Bild des Nazi-Offiziers Gerhard Sommer. Das Verfahren gegen ihn war das letzte, das noch lief. Es wurde 2015 eingestellt.

Wenig Interesse an Aufarbeitung in den 1950er-Jahren

Das Kriegsverbrechen in Sant'Anna wirft bis heute Fragen auf. Warum wurde nach dem Krieg nicht ermittelt? Die Antworten sind vielschichtig. Um die Wiederbewaffnung Deutschlands Mitte der 1950er-Jahre nicht zu stören, verzichteten die italienischen Behörden auf Strafverfolgung. Deutschland habe damals signalisiert, dass an einer Aufarbeitung wenig Interesse besteht, so der Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Oberstaatsanwalt Jens Rommel:

"Die frühe Bundesrepublik hat sich im Ausland darum bemüht, Kriegsverbrecher, die dort in Haft saßen, freizubekommen. Es war eine Stimmung in den 50er-Jahren, die die Begnadigung und Freilassung von Kriegsverbrechern zur Voraussetzung machte für die Wiederbewaffnung Westdeutschlands."


Jens Rommel leitet die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg.

Für Kriegsverbrechen nicht zuständig

Hinzu kam: Die Ermittlungen zu NS-Verbrechen im Ausland gestalteten sich schwierig. Aus diesem Grund gründeten die Bundesländer 1958 die Ludwigsburger Behörde. Doch deren Staatsanwälte sollten nur "NS-ideologisch" basierte Verbrechen verfolgen, also etwa das Morden in den Konzentrationslagern. Für Kriegsverbrechen sei seine Behörde nie zuständig gewesen, so Oberstaatsanwalt Rommel:

"Die Zentrale Stelle hat zu Verbrechen in den Konzentrationslagern oder der Einsatzgruppen hinter der Front viele Verfahren vorangebracht. Das gilt aber nicht für die Kriegsverbrechen, für die Ludwigsburg nicht zuständig war und ist. Deswegen sind auch sehr wenige Verfahren in Westdeutschland geführt worden."

Und so wird auch das SS-Massaker von Sant'Anna di Stazzema für immer ungesühnt bleiben. 75 Jahre danach zieht Oberstaatsanwalt Rommel ein ernüchterndes Fazit:

"Es gibt eine Vielzahl von Taten, die bekannt sind, bei denen es aber nicht gelungen ist, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Es bleibt ein beklemmendes Gefühl, dass man bei der rechtsstaatlichen Aufarbeitung mit diesen Defiziten leben muss."
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