Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
01.08.19, 11:23
|
#1
|
Forenbetrieb eingestellt
Registriert seit: Jun 2016
Ort: Forenbetrieb eingestellt
Beiträge: 1.305
Bedankt: 913
|
Polizei soll Genprofil erstellen dürfen
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
An jedem Tatort finden sich Spuren, die Täter überführen können. Nun will das Justizministerium die Aussagekraft solcher Indizien erweitern. Aus DNA-Tests sollen Fahnder künftig auch die Farbe von Augen, Haar und Haut ihrer Zielpersonen ablesen können. Nur die geografische Herkunft bleibt weiter tabu.
Die Polizei soll künftig über DNA-Spuren die Farbe von Haut, Haar und Augen sowie das Alter eines flüchtigen Täters feststellen dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe das Justizministerium vorgelegt und zur Abstimmung an die anderen Ministerien gegeben, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe.
"Der Änderungsvorschlag soll die wissenschaftlich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mögliche Bestimmung der Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie des Alters des Spurenlegers erlauben", heißt es in dem Gesetzentwurf. Diese Erkenntnisse seien "grundsätzlich geeignet, die Ermittlungen voranzubringen und den wahren Sachverhalt aufzuklären".
Die Erweiterung der DNA-Fahndung stelle zwar einen "Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar", heißt es demnach in dem Referentenentwurf. Dieser sei aber "in der konkreten Ausgestaltung verhältnismäßig".
Bisher nur Geschlechtsbestimmung und DNA-Abgleich erlaubt
Bisher ist nur die Erfassung des Geschlechts durch einen DNA-Test möglich. Zudem können Ermittler einen sogenannten DNA-Abgleich machen. Entdecken Polizisten an einem Tatort eine DNA-Spur - etwa Haare, Hautschuppen oder Bluttropfen - können sie in einer Datenbank erkennen, ob der mutmaßliche Täter schon polizeilich mit seiner DNA erfasst ist.
Weiterhin nicht erlaubt bleibt laut Entwurf die Auswertung der "biogeografischen Herkunft" eines gesuchten und unbekannten mutmaßlichen Täters. So ist zwar medizinisch per DNA-Test auch möglich, die "geografische Herkunft" einer unbekannten Person zu ermitteln. Rechtlich solle dieses Instrument den Ermittlern jedoch nicht an die Hand gegeben werden, schreiben die Funke-Zeitungen.
Das Justizministerium hebt im Gesetzentwurf hervor, dass "die DNA-Untersuchung selbst nicht spezifisch gegen eine bestimmte Personengruppe oder Minderheit gerichtet und damit an sich nicht diskriminierend" sei. Bei den "Folgemaßnahmen" müsse allerdings beachtet werden, "dass es in Fällen der möglichen Zuordnung der Spur zu Angehörigen einer Minderheit nicht zu einem Missbrauch dieses Umstandes im Sinne rassistischer Stimmungsmache oder Hetze kommen darf", zitiert der Bericht den Entwurfstext.
|
__________________
Foren-Aktivität seitens mir wurde aufgrund der hier verbotenen Kritik an Greta endgültig eingestellt. Verbleibt in eurer Filterblase.
|
|
|
01.08.19, 21:05
|
#2
|
AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.459
Bedankt: 22.995
|
Also ich denke, Du verwechselst da etwas:
Es geht nicht darum, dass nun Jedermann unter Generalverdacht stellt und somit die Geeignetheit zum erweiterten DNA-Test legitimiert.
ES werden, wie auch früher - erinner Dich an die Speichelproben - anschliessende Vergleichstests durchgeführt.
Voraussetzung:
Zitat:
Die Polizei soll künftig über DNA-Spuren die Farbe von Haut, Haar und Augen sowie das Alter eines flüchtigen Täters feststellen dürfen
|
Nicht alles was erhoben und gespeichert wird muss gleich schlecht sein, sonst würde sich noch heute manche Täterschaft darüber freuen, dass man immer noch keine Fingerabdrücke verwerten dürfte.
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
|
|
01.08.19, 21:19
|
#3
|
Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 51
Bedankt: 127
|
ist überfällig
Zitat:
Zitat von MotherFocker
Also ich denke, Du verwechselst da etwas:
Es geht nicht darum, dass nun Jedermann unter Generalverdacht stellt und somit die Geeignetheit zum erweiterten DNA-Test legitimiert.
ES werden, wie auch früher - erinner Dich an die Speichelproben - anschliessende Vergleichstests durchgeführt.
Voraussetzung:
Nicht alles was erhoben und gespeichert wird muss gleich schlecht sein, sonst würde sich noch heute manche Täterschaft darüber freuen, dass man immer noch keine Fingerabdrücke verwerten dürfte.
|
Finde ich gut....und grenzt den Täterkreis ein.
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:42 Uhr.
().
|