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17.07.19, 11:58
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Chuck Norris sein Vater
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Gesetzentwurf: Masernimpfung soll Pflicht werden
Zitat:
Dafür oder dagegen - an der Masernimpfung scheiden sich die Geister. Experten hatten sich besorgt über die Impfquote gezeigt. Für Kitas, Schulen und einige andere Einrichtungen soll nun künftig eine Impfpflicht gelten.
Gesundheitsminister Jens Spahn will die Einführung einer Impfpflicht bei Masern. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt.
Das "Masernschutzgesetz" schreibt vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.
Nachgewiesen werden können Impfung und Immunität durch den Impfausweis oder ein Attest vom Arzt, dass man schon einmal Masern hatte.
Ausnahmen gelten für Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist. Bei Menschen, die vor 1970 geboren sind, entfällt die Impfpflicht ebenfalls. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Masern schon einmal durchlitten haben, ist bei ihnen sehr hoch.
Die Impfung soll es bei jedem Arzt, außer beim Zahnarzt, geben.
"Gefahr für die öffentliche Gesundheit"
In den ersten Monaten dieses Jahres seien schon mehr als 400 Masernfälle gemeldet worden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Daher liege eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit vor, der mit weiterführenden Maßnahmen begegnet werden müsse.
Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld. Gesundheitsminister Spahn hatte von bis zu 2500 Euro gesprochen. Zuständig für Überwachung und Bußgelder sind die örtlichen Gesundheitsämter. Kitas, Schulen und andere Einrichtungen müssen Impfsäumige an sie melden.
Impfpflicht gilt ab März 2020
Bei Impfpflicht gehe es nicht nur um den Schutz Einzelner vor Masern, sondern um die Weiterverbreitung in der Bevölkerung. Dafür sei bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung Immunität erforderlich. Deutschland habe das bisher nicht erreicht, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Das für Infektionskrankheiten zuständige Robert Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass 2017 nur rund 93 Prozent der Schulanfänger in Deutschland ausreichend gegen Masern geschützt waren - also die empfohlenen zwei Impfungen bekommen hatten.
Das liegt zum Teil daran, dass Eltern es schlichtweg vergessen, die zweite Impfung im erforderlichen Zeitraum durchzuführen. Andere unterlassen sie aus Furcht vor Nebenwirkungen. Vor Jahren brachten Impfkritiker sogar Autismus mit der Impfung gegen Mumps-Masern-Röteln in Verbindung. Das wurde in mehreren Studien eindeutig widerlegt.

Wegen unzureichender Impfabdeckung sind die Masern auf dem Vormarsch.
Impflücken nicht nur bei Kindern
Impflücken gibt es aber nicht nur bei Kindern. Fast die Hälfte der Erkrankten sind laut RKI junge Erwachsene. Insgesamt müssten mit dem Gesetz zur Impfpflicht schätzungweise rund 600.000 Kinder und Erwachsene in Deutschland nachträglich geimpft werden, hatte die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium berichtet.
In Kraft treten soll die Masern-Impfpflicht im März 2020. Nach dem Kabinett muss noch der Bundestag zustimmen. Die Länderkammer kann das Gesetz nicht stoppen. Laut Bundesregierung ist der Entwurf im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
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