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[Recht & Politik] Von der Leyens "Agenda für Europa" Die nächste Uploadfilter-Debatte beginnt

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Ungelesen 16.07.19, 15:20   #1
BLACKY74
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Standard Von der Leyens "Agenda für Europa" Die nächste Uploadfilter-Debatte beginnt

Zitat:
Ursula von der Leyen fordert ein Digitale-Dienste-Gesetz, es geht um strengere Haftungs- und Sicherheitsregeln für Plattformen. Zur Debatte steht damit ein Grundprinzip des Internets.


Muss dieses Transparent bald aus dem Keller geholt werden? Demonstration gegen Uploadfilter im März 2019
Peter Gercke/ DPA

Die Demonstrationen gegen Uploadfilter und die EU-Urheberrechtsreform sind erst wenige Monate her. Doch nun kündigt sich bereits die nächste große Debatte über Internetfilter an.

EU-Kommissionspräsidentschafts-Bewerberin Ursula von der Leyen macht in ihrer am Dienstag veröffentlichten "[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]", ihren Richtlinien für die nächste EU-Kommission, den Anfang. Darin heißt es: "Ein neues Digitale-Dienste-Gesetz wird unsere Haftungs- und Sicherheitsregeln für digitale Plattformen, Dienste und Produkte erweitern" (im Original: "Upgrade").

Wie diese neuen Haftungsregeln aussehen könnten, deutet ein vertrauliches Arbeitspapier der Generaldirektion Connect an, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Auf den ersten Blick mag es ein maximal langweiliges Dokument sein: eine [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] mit allerhand Überlegungen zur Modernisierung der EU-Regeln für digitale Dienste, geschrieben von Beamten einer [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] in Brüssel, irgendwann in den vergangenen Monaten. Nichts davon muss jemals in einen Vorschlag der Kommission mit oder ohne von der Leyen an der Spitze münden, geschweige denn in ein neues EU-Gesetz.

Aber wenn in einigen Jahren wieder Tausende Bürger auf die Straße gehen, um gegen die nächste Generation von Uploadfiltern zu protestieren, vielleicht ja sogar [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], dann wird man dieses Arbeitspapier und den heutigen Dienstag im Juli 2019 als einen Ausgangspunkt bezeichnen können.

Werden manche Anbieter verantwortlich für die Uploads ihrer Nutzer?


Denn es geht in dem Papier unter anderem um den Umbau der fast 20 Jahre alten E-Commerce-Richtlinie (ECR) in jenes Digitale-Dienste-Gesetz (Digital Services Act), das auch von der Leyen erwähnt.

In der bisherigen Richtlinie ist ein Grundpfeiler des Internets verankert: Notice and Takedown. Plattformbetreiber sind, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen, nicht verantwortlich für die Uploads ihrer Nutzer. Sie müssen illegale Inhalte erst dann entfernen, wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden, also nachträglich. Haftbar sind sie erst dann für die Rechtsverstöße ihrer Nutzer, wenn sie die nachträglichen Hinweise ignorieren.

Wären Unternehmen stattdessen verpflichtet, vorab zu prüfen, ob ihre Nutzer etwas Illegales hochladen, gäbe es soziale Netzwerke wie Facebook und Videoplattformen wie YouTube heute nicht in dieser Form und Größe. Sie werden schließlich deshalb so aktiv befüllt, weil die Uploads und die Reaktionen darauf sofort für das Publikum sichtbar sind.

Im Arbeitspapier steht nicht, dass dieses Prinzip abgeschafft und grundsätzlich umgekehrt werden soll. An den entsprechenden Stellen ist es so allgemein gehalten, dass es keine ganz eindeutige Interpretation zulässt. Aber dass sich etwas an den Haftungsregeln ändern soll, wird klar genug. Da ist zum Beispiel die Rede von einem "Update" für die Haftungsvoraussetzungen der ECR und verwiesen wird dabei unter anderem auf die Urheberrechtsreform.

Das heutige Prinzip soll nicht verschwinden, es wird im Papier sogar als "Grundpfeiler des Internets" bezeichnet. Doch der Satz geht mit einem "aber" weiter - und er endet mit der Anmerkung, dass die Anwendbarkeit des Haftungsausschlusses auf Cloud- und einige andere Internetdienste geklärt werden müsse.

Plattformbetreiber sollen zu "proaktiven Maßnahmen ermutigt" werden


Auch ein klares Bekenntnis gegen Uploadfilter ist in dem Papier nicht enthalten, im Gegenteil. Das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht von nutzergenerierten Inhalten, das ebenfalls in der ECR verankert ist und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] wurde, solle zwar als "ein weiterer Eckpfeiler der Internetregulierung erhalten bleiben", heißt es.

Doch Plattformbetreiber sollen zu "proaktiven Maßnahmen ermutigt" werden. Und "proaktiv" - gegen welche Art von Rechtsverstößen auch immer - können angesichts der Masse von Inhalten, die auf großen Plattformen hochgeladen wird, nur automatische Filtersysteme arbeiten.

Über ein Update der ECR wird in Brüssel seit Monaten gesprochen, oder eher: gemunkelt. Dass die nächste EU-Kommission einen entsprechenden Vorschlag machen wird, ist sehr wahrscheinlich und grundsätzlich auch wünschenswert.

Ein einheitlicher Rechtsrahmen in der EU würde den Unternehmen helfen und Rechtssicherheit schaffen. Die Meinungsfreiheit der EU-Bürger, von den Kritikern der Urheberrechtsreform noch als gefährdet betrachtet, könnte mit einem sinnvollen "Upgrade" der Haftungsregeln für Plattformbetreiber gestärkt werden.

Diejenigen, die noch vor wenigen Monaten gegen Uploadfilter demonstriert haben, sollten sich jedenfalls brennend für die Ideen der Kommission interessieren.
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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DJKuhpisse (16.07.19), sydneyfan (16.07.19)
 


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