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[Internet] Telekom kassiert unanfechtbares Urteil: StreamOn ist rechtswidrig

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Ungelesen 15.07.19, 16:16   #1
kendiman
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Standard Telekom kassiert unanfechtbares Urteil: StreamOn ist rechtswidrig

Zitat:
Telekom kassiert unanfechtbares Urteil: StreamOn ist rechtswidrig

Die Telekom muss ihr Zusatzangebot "StreamOn" für Mobilfunkverträge in der aktuellen Form stoppen - das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute bekannt gegeben. Die Telekom hatte sich dabei in einem Eilverfahren darum bemüht, die Auflagen der Bundesnetzagentur kippen zu lassen.

Die Telekom ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert und muss nun die Auflagen der Bundesnetzagentur erfüllen. Es geht dabei um den Dienst "StreamOn", der es Telekom-Mobilfunkkunden ermöglicht, verschiedene Online-Angebote ohne Anrechnung auf ihr gebuchtes Datenvolumen zu nutzen. Dazu zählt zum Beispiel der Datenverbrauch bestimmter Dienste und Spiele wie Spotify, Netflix oder Pokemon Go.

Viel Kritik für das Angebot

Schon beim Start von StreamOn hatte es viel Kritik um das Angebot gegeben. Die Bundesnetzagentur hatte schließlich den Verstoß gegen die Netzneutralität angemahnt, da die Telekom mit StreamOn nicht alle Online-Dienste gleichermaßen behandelt. Auch die generelle Bandbreitenbegrenzung bei einigen Angeboten wurde kritisiert. Zudem wurde der Telekom eine Strafe auferlegt, wenn sich das Bonner Unternehmen nicht an die Auflagen hält. Daraufhin hatte die Telekom in einem Eilverfahren gegen die behördlichen Auflagen geklagt und verloren. Nun ist die Telekom auch in der Berufung gescheitert. Das heute vom Oberverwaltungsgericht Münster veröffentlichte Urteil gegen StreamOn ist damit nicht weiter anfechtbar - die Telekom muss nun handeln.

Laut Oberverwaltungsgericht darf die Telekom das von ihr angebotene Produkt "StreamOn" in der bisherigen Form vorläufig nicht weiterbetreiben. Zur Begründung hieß es:

"Der 13. Senat führte aus, der Grundsatz der Netzneutralität verpflichte die Anbieter von Internetzugangsdiensten zur Gleichbehandlung allen Datenverkehrs. Hiergegen werde ver*stoßen, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit für Videostreaming gegenüber anderen Diensten oder Anwendungen gezielt gedrosselt werde. Da der Grundsatz der Neutralität ein grundlegendes Funktionsprinzip des Internets zugunsten sämtlicher Nutzer schütze, sei es auch unerheblich, ob der Kunde mit der Buchung von "StreamOn" in die Drosselung eingewilligt habe. Außerdem sei es nach europäischen Roaming-Regeln verboten, für Roaming-Dienste im europäischen Ausland ein zusätzliches Entgelt gegenüber dem inländischen Endkundenpreis zu verlangen. Die Antragstellerin verletze dieses Verbot, soweit sie den Datenverkehr für Audio- und Videostreaming bei Nutzung im europäischen Ausland abweichend zu einer Nutzung im Inland auf das Inklusivdatenvolumen anrechne. Für den Kunden bestehe damit bei Nutzung im europäischen Ausland ein ungünstigerer Entgeltmechanismus. Da die Entscheidung der Bundesnetzagentur aus diesen Gründen voraussichtlich rechtmäßig sei, könne sie auch bereits vor einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vollzogen werden. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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DJKuhpisse (15.07.19)
Ungelesen 15.07.19, 17:06   #2
DJKuhpisse
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Ein wichtiges Urteil.
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Foren-Aktivität seitens mir wurde aufgrund der hier verbotenen Kritik an Greta endgültig eingestellt. Verbleibt in eurer Filterblase.
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