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[Internet] Zusatzoption für Handy-Tarife: Gericht zwingt Telekom zu Änderungen bei StreamOn

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Ungelesen 15.07.19, 13:29   #1
BLACKY74
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Standard Zusatzoption für Handy-Tarife: Gericht zwingt Telekom zu Änderungen bei StreamOn

Zitat:
Die Telekom muss ihre seit Jahren umstrittenen StreamOn-Tarifoptionen anpassen. Das Angebot verstoße in seiner jetzigen Form gegen die Netzneutralität, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster mit.


So warb die Telekom beim Start des Angebots für StreamOn

Die Deutsche Telekom darf ihr Angebot StreamOn zum Streamen von Musik und Video in seiner jetzigen Form nicht weiter betreiben. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster stufte in einem [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] Teile des Angebots als rechtswidrig ein und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.

In dem sogenannten Eilverfahren gab das Gericht der Bundesnetzagentur recht, die eine Änderung verfügt hatte. Das Thema StreamOn wird die Justiz aber weiter beschäftigen, da ein separates Hauptsacheverfahren am Kölner Verwaltungsgericht noch läuft - dieses hat allerdings keine aufschiebende Wirkung.

StreamOn ist ein Zusatzangebot für Telekom-Mobilfunkkunden, mit denen diese unter anderem Musik und Videos ausgewählter Partner streamen und Spiele spielen können, ohne dass dies auf das vertraglich vereinbarte Datenvolumen angerechnet wird. Zu den Partnern gehören unter anderem Netflix, YouTube und Spotify, aber auch die Mediatheken einiger TV-Sender sowie das Videoangebot von SPIEGEL ONLINE und SPIEGEL.TV.

In bestimmten Tarifen sieht die Telekom eine Begrenzung der Datenübertragungsrate für Videostreaming auf maximal 1,7 Megabit pro Sekunde vor, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Außerdem ist - [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] - die Nutzung nur innerhalb Deutschlands vorgesehen, weshalb der Datenverkehr bei einer Nutzung im Ausland auf das gebuchte Datenvolumen angerechnet wird.

Nicht mit den Roaming-Regeln vereinbar

Die Bundesnetzagentur untersagte der Telekom Ende 2017 deshalb [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Sie verwies auf den europarechtlich geltenden Grundsatz der Netzneutralität, die eine Drosselung zum Beispiel für Videostreaming gegenüber anderen Anwendungen verbietet sowie auf die europäischen Regeln zum Roaming, die für Dienste im Ausland ein zusätzliches Entgelt verbieten. Die Telekom ging dagegen per Eilantrag vor, scheiterte im November 2018 aber vor dem Verwaltungsgericht Köln. Nun lehnte auch das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Telekom ab.

Wie bereits die erste Instanz verwies auch das Oberverwaltungsgericht auf das Gebot der Netzneutralität, wonach Anbieter von Internetzugangsdiensten den Datenverkehr für alle Nutzer gleichbehandeln müssen. Das sieht das Gericht im Fall von StreamOn nicht umfassend gegeben. Außerdem verletze die Telekom die europäischen Roaming-Regeln, indem die Nutzung des Angebots außerhalb Deutschlands auf das vereinbarte Datenvolumen angerechnet werde. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sei unanfechtbar, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].

Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagte nach Veröffentlichung des Beschlusses: "Wir werden die Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen."

Update, 13.55 Uhr: Von der Telekom heißt es auf SPIEGEL-Anfrage, man werde jetzt prüfen, wie man mit dem Urteil umgehe: "Wir erwarten, dass die Bundesnetzagentur durch eine angemessene Umsetzungsfrist die nun erforderlichen Anpassungen ermöglicht", teilt das Unternehmen mit. "Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen." StreamOn soll den Kunden weiter und ohne Aufpreis angeboten werden.
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Uwe Farz (15.07.19)
Ungelesen 15.07.19, 13:43   #2
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Dazu ein Artikel von netzpolitik.org:
Zitat:
Aufmerksamen Beobachtern der Netzneutralität dürfte auffallen, dass die einzige Strafe in Deutschland aufgrund einer Netzneutralitätsverletzung der Deutschen Telekom erlassen wurde. Die mutwillige Verschlechterung der Videoqualität von StreamOn Kunden in den mittleren Tarifklassen wurde bereits Ende 2017 von der Bundesnetzagentur per Bescheid untersagt. Die maximale Strafe für Netzneutralitätsverletzungen in Deutschland beläuft sich auf EUR 500.000, womit Deutschland an 17. Stelle im europäischen Vergleich rangiert, wie eine Studie der NGO epicenter.works belegt.
Quelle:
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Es ist interessant zu sehen, wer sich da mal wieder quergelegt hat.
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BLACKY74 (15.07.19)
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