Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
11.07.19, 15:06
|
#1
|
Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.658
Bedankt: 2.167
|
Schwedisches Einverständnis-Gesetz: Erstmals Mann verurteilt, weil Frau nicht in Sex
Zitat:
In Schweden hat das Oberste Gericht erstmals ein Urteil auf Grundlage des Einwilligungsgesetzes zur Zustimmung beim Sex gesprochen. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein 27-jähriger Mann von den Stockholmer Richtern unter anderem wegen sogenannter unachtsamer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das neue Gesetz war am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Es legt fest, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sein müssen. Alles andere wird als Vergewaltigung gewertet, auch wenn sich der Partner nicht körperlich wehrt oder Nein sagt. Passivität soll damit nicht als stilles Einverständnis interpretiert werden können. "Oaktsam våldtäkt" bedeutet wörtlich übersetzt "unachtsame Vergewaltigung" und ist im Deutschen am ehesten mit dem Begriff "fahrlässig" zu vergleichen.
Bislang sechs Urteile von niedrigeren Instanzen
Die Vorinstanz hatte den Mann zunächst wegen Vergewaltigung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Angaben schwedischer Medien zufolge wurden wegen des neuen Straftatbestandes der unachtsamen Vergewaltigung bislang sechs Personen von niedrigeren Instanzen verurteilt. Der Beschluss des Obersten Gerichts dürfte nun wegweisend für die Rechtsprechung anderer schwedischer Gerichte sein.
Das Strafmaß für unachtsame Vergewaltigung legte das Gericht auf acht Monate fest. Der Mann wurde darüber hinaus wie bereits von der Vorinstanz wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen und sexueller Belästigung verurteilt.
In dem konkreten Fall übernachtete der Mann bei einer Jugendlichen, mit der er zuvor seit Längerem über soziale Netzwerke Kontakt gehabt hatte. Die Frau hatte zugestimmt, dass er bei ihr über Nacht blieb, soll aber auch klargemacht haben, dass sie keinen Sex mit ihm wolle. Dennoch führte er in der Nacht laut Gericht seine Finger in ihren Unterleib ein, die Frau nahm dies passiv hin und stimmte nicht ausdrücklich zu.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sexuelle Handlungen durchgeführt habe, ohne dass die Frau freiwillig daran teilgenommen habe. Am Urteil ändere auch die Tatsache nichts, dass sich die beiden darüber einig gewesen seien, im selben Bett zu liegen, und dass sie nur noch Unterwäsche angehabt hätten. Der Mann habe zwar nicht vorsätzlich, dafür aber grob fahrlässig gehandelt.
Der Mann bestritt, eine Straftat begangen zu haben. Er gab an, gedacht zu haben, die Frau habe Sex haben wollen. Er verwies zudem darauf, dass er die sexuellen Handlungen abgebrochen habe, als er gemerkt habe, dass die Frau nicht weitermachen wolle.
In Deutschland muss Ablehnung geäußert werden
In Schweden wird seit der Einführung des Gesetzes diskutiert, was als verbale oder nonverbale Zustimmung gilt. Die schwedische Regierung hatte das neue Gesetz nach der #MeToo-Debatte 2017 vorangetrieben.
In Deutschland wurde das Sexualstrafrecht 2016 reformiert. Seitdem heißt der Grundsatz "Nein heißt Nein". Demnach muss ein Vergewaltigungsopfer - anders als in Schweden - aktiv werden und mit Worten oder Gesten zum Ausdruck bringen, dass es keinen Sex möchte.
|
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
also normalerweise gibts bei einer vergewaltigung nix zu diskutieren, dem gesetz entsprechend ab in den knast, aber.....
Zitat:
Dennoch führte er in der Nacht laut Gericht seine Finger in ihren Unterleib ein, die Frau nahm dies passiv hin und stimmte nicht ausdrücklich zu.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sexuelle Handlungen durchgeführt habe, ohne dass die Frau freiwillig daran teilgenommen habe. Am Urteil ändere auch die Tatsache nichts, dass sich die beiden darüber einig gewesen seien, im selben Bett zu liegen, und dass sie nur noch Unterwäsche angehabt hätten. Der Mann habe zwar nicht vorsätzlich, dafür aber grob fahrlässig gehandelt.
Der Mann bestritt, eine Straftat begangen zu haben. Er gab an, gedacht zu haben, die Frau habe Sex haben wollen. Er verwies zudem darauf, dass er die sexuellen Handlungen abgebrochen habe, als er gemerkt habe, dass die Frau nicht weitermachen wolle.
|
also ganz ehrlich: so liefs bei mir bei jedem landschulheim aufenthalt ab....nach deren gesetzeslage wäre ich schon mit 13/14 ein sexualstraftäter gewesen.
ausserdem...oft kommt es ja vor, das eine madame erst nö sagt und mit bisschen rumgespiele doch ihren spass an der ganze sache hat.....das ist ja in schweden garnet mehr möglich
__________________
Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
Geändert von bambamfeuerstein (11.07.19 um 15:14 Uhr)
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei bambamfeuerstein bedankt:
|
|
15.07.19, 02:04
|
#2
|
Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.708
Bedankt: 1.268
|
Ist für mich irgendwie ein schwieriges Thema.
Imho sollte jede Person, die keinen Sex haben will, in der Lage sein zu sagen "nein, ich will das nicht" oder entsprechend körperliche Gesten(!) zeigen. Jeder Mensch sollte spüren ob die Person gegenüber will oder nicht. Ich mein wenn sie schlicht garnix gesagt hätte hätte ich einfach nachgefragt.
Ich finde das hat einen ganz miesen Beigeschmack wenn beide in Unterwäsche im selben Bett lagen. Klar kann sie sagen sie hat es vorher ja anders abgemacht, aber nur so da zu liegen und nichts zu sagen ist für mich kein eindeutiger Nachweis.
Warum erst in Unterwäsche dazu legen um anschließend nix zu sagen? Ich find man sollte jeder betroffenen Person vom sexuellen Missbrauch so gut helfen wie es geht, aber nicht in dem man falschen Vorwürfen Tor und Tür öffnet um jederman(n) eine Vergewaltigung vorwerfen zu können weil man vorher keinen Vertrag abgeschlossen hat.
|
|
|
15.07.19, 11:43
|
#3
|
Anfänger
Registriert seit: Feb 2019
Beiträge: 12
Bedankt: 10
|
Zitat:
Zitat von Beyond Birthday
I Ich find man sollte jeder betroffenen Person vom sexuellen Missbrauch so gut helfen wie es geht, aber nicht in dem man falschen Vorwürfen Tor und Tür öffnet um jederman(n) eine Vergewaltigung vorwerfen zu können weil man vorher keinen Vertrag abgeschlossen hat.
|
Was nützt den ein Vertrag wenn der Partner sich postwendend anders entscheidet und irgenwas gegenteiliges behaupted? Ich würde sagen nichts! Das Gesetz ist total verwirrend.
Egal wie so ein Vertrag aussehen könnte ist nach meiner Ansicht das Tor für Mißbrauch trotzdem weit offen.
Schwedische Sexlotterie oder wie könnte man dies nennen?
|
|
|
15.07.19, 13:17
|
#4
|
Süchtiger
Registriert seit: Aug 2017
Beiträge: 869
Bedankt: 816
|
Zitat:
Zitat von Simsalabin
Was nützt den ein Vertrag wenn der Partner sich postwendend anders entscheidet und irgenwas gegenteiliges behaupted?
|
in dem fall hat sie doch aber gleich klar gemacht das sie kein sex möchte. hat den mann nicht davon abgehalten, sie trotzdem zu missbrauchen.
|
|
|
15.07.19, 05:22
|
#5
|
Echter Freak
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 2.209
Bedankt: 3.945
|
Imho sollte man als Frau einfach mal dazu stehen und mit sich selbst 'ins Gericht' gehen, wenn frau sich dabei unwohl fühlte und es trotzdem geschehen lässt.
Natürlich ist es einfacher, sich als armes Opfer zu zeigen wie in der Metoo-Debatte. Nach Jahren fällts den Damen ein mißbraucht worden zu sein. Anstatt sich einzugestehen, daß man nur blöde war.
Gut, gut. Kann mich in eine Frau nur unzureichend hineindenken. Wollte nur mal einen 'abseitigen' Gedanken äußern.
Die armen Schweden. Am besten vorher zum Notar gehen und schriftlich alle Einzelheiten festlegen und obendrein einen Zeugen dabei haben der alle Punkte abhakt.(und die Lampe hält)
__________________
"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
|
|
|
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei nolte bedankt:
|
|
15.07.19, 11:58
|
#6
|
Sorgenloser Taugenichts
Registriert seit: Oct 2016
Beiträge: 537
Bedankt: 1.118
|
Zitat:
Zitat von nolte
Imho sollte man als Frau einfach mal dazu stehen und mit sich selbst 'ins Gericht' gehen, wenn frau sich dabei unwohl fühlte und es trotzdem geschehen lässt.
|
Nur mal soviel dazu: ist eine psychologische Schutzreaktion vieler Frauen sexuelle Handlungen über sich ergehen zu lassen, auch wenn si das nicht wollen. Frauen neigen in Regel im Gegensatz zu Männern zu passiven Verhaltensmustern, dass hat viel mit Erziehung und der sozialen Stellung der Frau zu tun. Dieses passive Verhalten wird von Männern oft als Zustimmung missverstanden. Der schwedische Gesetzgeber hat darauf reagiert und das Sexualstrafrecht entsprechend Angepasst.
Ein Gentleman sollte das wissen und wenn nicht: dann dazulernen und umdenken!
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei SUNWARRIOR:
|
|
15.07.19, 08:12
|
#7
|
Süchtiger
Registriert seit: Aug 2017
Beiträge: 869
Bedankt: 816
|
Zitat:
In dem konkreten Fall übernachtete der Mann bei einer Jugendlichen, mit der er zuvor seit Längerem über soziale Netzwerke Kontakt gehabt hatte. Die Frau hatte zugestimmt, dass er bei ihr über Nacht blieb, soll aber auch klargemacht haben, dass sie keinen Sex mit ihm wolle. Dennoch führte er in der Nacht laut Gericht seine Finger in ihren Unterleib ein...
|
die frau war minderjährig, hat ihm klar gemacht das sie keinen sex wolle. der mann hat sie trotzdem missbraucht durch seine tat. er hat erst die sexuelle handlung sein lassen als er gemerkt hat das sie das nicht will. ich weiss nicht warum das mädchen sich nicht lautstark gewehrt hat. vielleicht starr vor angst? so etwas gibt es.
das urteil geht in ordnung. es war absolut nicht richtig was der mann gemacht hat. nein heisst nein! Sie hat es im vorfeld ihm gesagt. da kann er nicht so tun als wenn er dachte das sie vielleicht doch will. sie wollte nicht!
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Bluejeans4:
|
|
15.07.19, 10:12
|
#8
|
Anfänger
Registriert seit: Feb 2019
Beiträge: 12
Bedankt: 10
|
Zitat:
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sexuelle Handlungen durchgeführt habe, ohne dass die Frau freiwillig daran teilgenommen habe. Am Urteil ändere auch die Tatsache nichts, dass sich die beiden darüber einig gewesen seien, im selben Bett zu liegen, und dass sie nur noch Unterwäsche angehabt hätten.
|
Wenn man sich schon einig ist im selben Bett zu schlafen und dazu noch mit Unterwäsche
wie könnte man dies deuten als Mann?
War da kein Sofa in der Wohnung wo die Frau dem Mann zuvor den Hinweis gab er solle dort schlafen? Das ganze stinkt zum Himmel.
|
|
|
15.07.19, 10:22
|
#9
|
Süchtiger
Registriert seit: Aug 2017
Beiträge: 869
Bedankt: 816
|
Zitat:
Zitat von Simsalabin
Wenn man sich schon einig ist im selben Bett zu schlafen und dazu noch mit Unterwäsche
wie könnte man dies deuten als Mann?
|
wen frau sagt sie will kein sex, wie könnte man dies deuten als mann?
|
|
|
15.07.19, 10:53
|
#10
|
Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.641
|
Moin,
ganz einfach. Wenn die Gesetze so sind, dass die Frau eindeutig zugestimmt haben muss, dann ist das so. Und wenn der Kerl das weiss (oder wissen müsste) das es ohne diese eindeutige Zustimmung eine Straftat ist, dann muss er sich eben entscheiden. Gehe ich das Risiko ein und hoffe darauf das es ihr schon gefallen wird und sie nichts sagt? Oder gehe ich das Risiko eben nicht ein. Er hat sich für das Risiko entschieden und es ist schiefgegangen.
Und also bekommt er die Strafe, die im Gesetz dafür vorgesehen ist. Gesetze blöd zu finden entbindet nicht von der Pflicht sie einzuhalten. Wäre das nicht so, könnte ich ja in aller Ruhe meine "Würde ich gerne sterben sehen" Liste abarbeiten.
Und so kann sich Häuptling flinker Finger nun zu Recht in aller Ruhe überlegen, ob die schwedischen Gardinen von Ikea sind.
__________________
Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Melvin van Horne:
|
|
16.07.19, 20:19
|
#11
|
Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.658
Bedankt: 2.167
|
also für mich gehört das umwerben zum sex dazu...auch wenns andersrum bei mir ist. selbst wenn ich der frau mal gesagt habe, das ich keinen bock auf sex habe, hat die frau dann manchmal an mir und meiner nudel rumgespielt und dann gings halt doch ab.
das gehört meiner meinung nach sogar zum vorspiel dazu und ich würde im lebtag nicht auf die idee kommen und sagen: "hey, das war vorgher net so abgemacht, ich verklag dich"
__________________
Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
Geändert von bambamfeuerstein (16.07.19 um 20:26 Uhr)
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei bambamfeuerstein:
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:01 Uhr.
().
|