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[Recht & Politik] Bundesverwaltungsgericht: Küken-Schreddern bleibt vorerst erlaubt

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Ungelesen 13.06.19, 10:43   #1
BLACKY74
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Standard Bundesverwaltungsgericht: Küken-Schreddern bleibt vorerst erlaubt

Zitat:

Das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht bleibt vorerst rechtmäßig. Bis zur Einführung alternativer Verfahren dürften Brutbetriebe weiter so vorgehen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Jedes Jahr werden allein in Deutschland rund 45 Millionen männliche Küken kurz nach der Geburt getötet. Das darf auch vorerst so bleiben, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter hatten abzuwägen, ob Brutbetrieben die Aufzucht der Tiere wirtschaftlich zuzumuten oder ob das Töten der Küken ethisch vertretbar ist. Das Ergebnis: Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.

Männliche Küken sind für die Fleisch- und Eierproduktion ungeeignet. In der EU wird es deshalb geduldet, dass sie in der Legehennenzucht innerhalb von 72 Stunden nach ihrem Schlüpfen geschreddert oder vergast werden.

Jahrelange Praxis verhindert sofortiges Verbot


Genau dieses Dulden des Vorgehens innerhalb der EU haben die Richter nun zum Anlass genommen, kein sofortiges Verbot für das Massentöten zu verhängen. In der Pressemitteilung des Gerichtes heißt es dazu:

"Die bisherige Praxis wurde allerdings - ausgehend von einer damaligen Vorstellungen entsprechenden geringeren Gewichtung des Tierschutzes - jahrzehntelang hingenommen. Vor diesem Hintergrund kann von den Brutbetrieben eine sofortige Umstellung ihrer Betriebsweise nicht verlangt werden."

Aussortieren männlicher Eier


Nach Auffassung des Gerichtes werden Alternativen zu diesem Küken-Schreddern und Küken-Vergasen "in Kürze" vorliegen. Tatsächlich wird schon länger an solchen Alternativen geforscht, finanziert unter anderem vom Bundeslandwirtschaftsministerium. Durch unterschiedliche Verfahren soll das Geschlecht des Kükens schon im Ei ermittelt werden. Dadurch können die männlichen Eier aussortiert werden, bevor sie ausgebrütet und geschlüpft sind. Ein solches Vorgehen hält das Bundesverwaltungsgericht im Sinne des Tierschutzgesetzes für vertretbar.

Auch vor dem Hintergrund dieser in Aussicht stehenden Lösung sprach sich das Gericht gegen ein sofortiges Verbot des massenhaften Tötens aus:

"Ohne eine Übergangszeit wären die Brutbetriebe gezwungen, zunächst mit hohem Aufwand eine Aufzucht der männlichen Küken zu ermöglichen, um dann voraussichtlich wenig später ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei einzurichten oder ihren Betrieb auf das Ausbrüten von Eiern aus verbesserten Zweinutzungslinien umzustellen."

"Vernünftiger Grund" ist entscheidend

Die Belastung, die den Unternehmen durch diese doppelte Umstellung entstünde, sei ein "vernünftiger Grund" für die vorübergehende Fortsetzung der bisherigen Praxis, heißt es in der Pressemitteilung. Die Bezeichnung "vernünftiger Grund" ist entscheidend, denn im Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes heißt es: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Nordrhein-Westfalen hatte das Kükentöten 2013 untersagt. Die Landkreise Paderborn und Gütersloh setzten die Verfügung um, zwei Brütereien klagten. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab den Klagen statt: Die Aufzucht männlicher Küken bedeute für die Brütereien einen "unverhältnismäßigen Aufwand", urteilten die Richter damals. Hiergegen gingen die Landkreise in Revision.

Aktenzeichen: BVerwG 3 C 28.16
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Das Gericht hat viel zu schwammig den Zeitraum offen gelassen und es dem Gesetzgeber überlassen. Mit der Union oder SPD wird sich da nichts so schnell ändern ...
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Ungelesen 13.06.19, 11:45   #4
Terothe
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Das Gericht hat viel zu schwammig den Zeitraum offen gelassen und es dem Gesetzgeber überlassen. Mit der Union oder SPD wird sich da nichts so schnell ändern ...
Ja, kein Arsch in der Hose könnte man sagen! Mir "graust" es wenn ich die kleinen Küken auf dem Bild so sehe!
Ich könnte in so einem Betrieb nicht arbeiten. Würde wahrscheins Nachts noch schweißgebadet aufwachen.
Das es für so was noch Menschen gibt die dies mit ihrem Gewissen vereinaren können!
Hat da der Tierschutzverein keinen Einfluss?

Geändert von Terothe (13.06.19 um 11:54 Uhr)
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Ungelesen 13.06.19, 11:53   #5
Shao-Kahn
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Zitat:
Zitat von Terothe Beitrag anzeigen
[...]
Hat da der Tierschutzverein keinen Einfluss?
Der wird kaum geltendes Recht ändern können.
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Terothe (13.06.19)
Ungelesen 13.06.19, 18:50   #6
nolte
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Gibt es denn wirklich keine bessere Verwendung für kleine männliche Hühnerkinder als das?
(Sensible sollten den Spoiler nicht aufmachen)


Früher auf dem Dorf gabs sowas nicht, da wurden auch die Hähne groß gezogen und kamen dann in die Suppe. Bis auf einen, weil Oma meinte man könne die Hühner nicht ohne Hahn lassen.
Als Halbwüchsiger schaute ich manchmal dem Hahn beim kopulieren zu.
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(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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Ungelesen 13.06.19, 20:49   #7
Kneter33
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@nolte: Früher!
Früher gab es auch nur den Metzger um die Ecke und da hat man normal für den Tag eingekauft.
Früher gabs den Bauernhof wo es nur Eier bis zur ner bestimmten Menge gab.
Es ist traurig wie sich die Gesellschaft entwickelt hat.
Kneter33 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.06.19, 06:03   #8
lilprof
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Wie so oft ist auch in dieser Frage Geld und Gewinnmaximierung der zentrale Faktor. Schnell und kostengünstig passt überhaupt nicht zu den bisher vorhandenen Alternativen zum Kükentöten - mehr Aufwand und teurer (auch wenn's nur 1 ct pro Tier/Ei ist).

Leider kann man hier als Verbraucher auch nicht so richtig Einfluss nehmen, höchstens durch Ei-Verzicht. Bewusster Hinsehen beim Eierkauf nützt nix, weil der Kunde hier auch vereimert wird: Bruderhahn-Projekte wie die Bruderhahn Initiative Deutschland (BID), haennlein oder Spitz und Bube werben damit, im Rahmen der Eierproduktion eine tierfreundliche Alternative zum Schreddern männlicher Küken zu bieten. Die Bruderhahn Initiative möchte mit dem Motto „Rette meinen Bruder“ das nutzlose Töten stoppen – in Wirklichkeit wird der Tod der Tiere nur herausgezögert, denn die Bruderhahn-Partner mästen die Tiere, um sie nach etwa fünf bis sieben Monaten zu töten. Bis zu 3.000 Tiere werden in einem Stall aufgezogen. Daher hat PETA auch Bruderhahn zum Unwort des Jahres gekürt.
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