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07.06.19, 05:09
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"Sexuelle Avancen" - Nach Chat mit Minderjähriger - Polizist muss kein Bußgeld zahlen
Zitat:
In Mecklenburg-Vorpommern hat ein Polizist einer 13-Jährigen via WhatsApp nachgestellt, deshalb wurde ein Bußgeld gegen den Mann verhängt. Nun muss er doch nicht zahlen - aus formalen Gründen.
Weil ein Polizist in Mecklenburg-Vorpommern seine dienstliche Position nutzte, um einer 13-Jährigen via WhatsApp nachzustellen, verhängte der Landesdatenschutzbeauftragte ein Bußgeld gegen den Beamten. Doch dieses muss der Polizist nicht zahlen, wie am Mittwoch das Amtsgericht Schwerin entschied.
Das Gericht habe aus formalen Gründen von der Verhängung des Bußgeldes abgesehen, da "auf die von dem Landesbeauftragten angewendeten Rechtsvorschriften zur Zeit der relevanten Tat nicht hätte zurückgegriffen werden können", teilte die Generalstaatsanwaltschaft Mecklenburg-Vorpommern mit.
Der Datenschutzbeauftragte ist seit Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 zuständig für Bußgeldverfahren gegen Polizeibeamte, die aus Datenschutzverletzungen resultieren.
Der Polizist war Ende 2017 in einem Verfahren wegen Kindesmissbrauchs in Kontakt mit der 13-Jährigen gekommen. Das Mädchen hatte auf dem Polizeirevier als Zeugin ausgesagt. Nach der Vernehmung verschaffte sich der Beamte die Handynummer der Jugendlichen unter dem Vorwand, die Nummer würde möglicherweise noch für Nachfragen benötigt.
Staatsanwaltschaft sieht kein strafrechtlich relevantes Verhalten
Noch am selben Tag kontaktierte er sie auf WhatsApp und machte ihr dem Datenschutzbeauftragten zufolge "sexuelle Avancen". Ein strafrechtlich relevantes Verhalten hatte die Staatsanwaltschaft in dem Fall nicht erkannt, wohl aber Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeit, weshalb die Akten an den Datenschutzbeauftragten gingen.
Durch den Bericht des Datenschutzbeauftragten waren noch zwei ähnlich gelagerte Fälle bekannt geworden, die inzwischen auch die Landespolitik beschäftigen. "Mich hat gewundert, dass wir zuerst vom Datenschutzbeauftragten über die Fälle informiert wurden - und nicht vom Innenministerium", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Landtag, Marc Reinhard, dem "Nordkurier" zufolge.
Demnach hatte zuvor Innenstaatssekretär Thomas Lenz über den aktuellen Verfahrensstand informiert - offenbar allerdings nicht für alle Beteiligten zufriedenstellend. "Auch wenn die Fälle keine strafrechtlichen Konsequenzen haben, so lassen sie einen doch fassungslos zurück", sagte laut "Nordkurier" der Linken-Abgeordnete Peter Ritter." Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche dienstrechtlichen Konsequenzen folgen."
In keinem der drei Fälle wurden die Polizisten, denen laut Innenministerium "keine herausragenden oder Leitungsfunktionen in der Landespolizei" oblagen, wegen ihres Verhaltens aus dem Dienst entlassen.
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Dass hier das Bußgeld für eine "Ordnungswidrigkeit" aus formalen Gründen nicht bezahlt werden muss, ist mir relativ egal.
Was mich wirklich stört, ist der Umstand, dass hier ein Polizist im Rahmen von Ermittlungen wegen Kindesmissbrauch in Kontakt mit einer 13-Jährigen kommt und dann nichts Besseres zu tun hat, als das Mädchen per WhatsApp anzubaggern. Und ganz offensichtlich scheint das für die Polizei kein Problem darzustellen. Wahrscheinlich wird dieser Staatsdiener auch in Zukunft Ermittlungen wegen Kindesmissbrauch durchführen.
Da macht man doch den Bock zum Gärtner.
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