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myGully |
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14.05.19, 12:21
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#1
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Forenbetrieb eingestellt
Registriert seit: Jun 2016
Ort: Forenbetrieb eingestellt
Beiträge: 1.305
Bedankt: 913
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EU: Arbeitszeiterfassung Pflicht
Zitat:
Die Mitgliedsstaaten der EU müssen die Arbeitgeber verpflichten, Systeme zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Demnach ist die Einhaltung von Höchstarbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten ein Grundrecht in der Europäischen Union.
Der Gerichtshof stellt fest, dass ohne die Messung der tatsächlichen Arbeitszeit weder die Zahl der Überstunden noch die zeitliche Verteilung der Arbeitszeit verlässlich ermittelt werden kann. Arbeitgeber müssen aber sicherstellen, dass Beschäftigte pro Woche maximal 48 Stunden arbeiten und täglich elf Stunden Ruhezeit am Stück bekommen. Die Entscheidung stärkt also die rechtliche Situation der Arbeitnehmer.
Das Urteil könnte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch in Deutschland haben. Denn längst nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst. Auch Heimarbeit oder Außendienst müssten demnach künftig registriert werden, etwa über Apps oder elektronische Erfassung am Laptop. Wird abends von zu Hause noch dienstlich telefoniert oder werden E-Mails geschrieben, könnte auch dies unter die Pflicht zur Erfassung fallen.
Ohne ein System zur Messung der täglichen Arbeitszeit könnten weder die geleisteten Stunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden, erklärte der Gerichtshof. Damit sei es für Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen.
Im konkreten Fall musste der EuGH im Streit zwischen einer spanischen Gewerkschaft und der Deutschen Bank SAE entscheiden. Das Urteil wird aber auch Folgen für Deutschland haben, weil die rechtliche Situation hierzulande ähnlich ist wie in Spanien: Bisher gibt es nur in einzelnen Branchen eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Experten erwarten, dass die Entscheidung vor allem den Arbeitsalltag von Menschen verändern könnte, die rund um die Uhr beruflich erreichbar sein sollen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt das Urteil: "Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor - richtig so", sagte Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstands. Die Rechte der Beschäftigten blieben "viel zu oft auf der Strecke". Sie sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht. Diese müsse "eine gesetzliche Grundlage für eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schaffen". Dies soll eine bessere Kontrolle von Ruhezeiten und tägliche Höchstarbeitszeiten möglich machen. Dadurch seien Arbeitnehmer auch flexibler: "Statt mit der Stechuhr könnte man heutzutage schließlich per Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren."
Die Arbeitgeber sehen das Urteil entsprechend kritisch "Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung wirkt wie aus der Zeit gefallen", heißt es vom Bund der Arbeitgeber. "Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert. Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren."
Für die Unternehmen wird das Urteil auch Mehraufwand bedeuten. Cornelia Marquardt von der Kanzlei Norton Rose Fulbright in München sagte: "Bislang muss in Deutschland - von einigen Spezialgesetzen wie dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz abgesehen - nur die Arbeitszeit erfasst werden, die über acht Stunden am Tag hinausgeht."
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Foren-Aktivität seitens mir wurde aufgrund der hier verbotenen Kritik an Greta endgültig eingestellt. Verbleibt in eurer Filterblase.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei DJKuhpisse:
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14.05.19, 12:50
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#2
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Süchtiger
Registriert seit: Aug 2017
Beiträge: 869
Bedankt: 816
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dann wird da halt getrickst nämlich das man sich erst später einstempeln soll und früher ausstempeln soll. würde mich nicht wundern.
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14.05.19, 13:35
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#3
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.475
Bedankt: 23.057
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Na, das mit dem Tricksen beruht aber auf Gegenseitigkeit ^^
Viele Arbeitnehmer, mit dem Segen des Chef's, würden dann falsch stempeln, damit die Überstunden schwarz bezahlt werden können
In den Kneipen Usus.
Grundsätzlich aber von Vorteil!
Auch die Zeiterfassungsbranche profitiert ^^
Jedoch bei den meisten AN im Sicherheitsgewerbe sehr oft von Nachteil. Gerade bei solchen Betrieben, die durch Lücken und Ausnahmeregelungen noch keinen Mindestlohn zahlen müssen, wo der Stundenlohn gerademal 5-6 € erreicht.
Da schieben die Leute mehr oder weniger freiwillig 70 Stunden die Woche um am Monatsende überhaupt auf einen halbwegs vernünftigen Lohn zu kommen.
Edit:
Passend dazu eine Meinung von Ursula Weidenfeld auf t-online:
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Geändert von MotherFocker (14.05.19 um 13:42 Uhr)
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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14.05.19, 13:45
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#4
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Süchtiger
Registriert seit: Aug 2017
Beiträge: 869
Bedankt: 816
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nicht nur sicherheitsdienst, auch soziale berufe wie krankenpfleger, altenpfleger, physiotherapeut, kita mitarbeiter...
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14.05.19, 15:37
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#5
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working behind bars
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 3.225
Bedankt: 13.802
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Na da wird sich der Viktor aber freuen:
Zitat:
Das Gesetz gibt Arbeitgebern in Ungarn die Möglichkeit, Angestellte zu 400 Überstunden pro Jahr zu verpflichten. Bislang durften 250 Überstunden eingefordert werden. Nach Berechnungen von ungarischen Gewerkschaften entspricht die Neuregelung der verdeckten Einführung einer Sechstagewoche. Auch ist es nun gestattet, Gehaltszahlungen bis zu drei Jahre hinauszuzögern.
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Quelle:
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Ein weiteres Urteil, das z.b. Orban am Allerwertesten vorbei geht.
Die Frage ist doch wer das wie überwachen soll.
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14.05.19, 21:48
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#6
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Cay Trinker
Registriert seit: Jun 2017
Beiträge: 187
Bedankt: 106
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Ist das gut oder schlecht für den Arbeitnehmer ?!
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14.05.19, 22:39
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#7
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.362
Bedankt: 3.194
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Für mich mies. Vertrauensarbeitszeit ist damit passé.
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15.05.19, 07:07
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#8
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Unruhegeist
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 4.058
Bedankt: 5.726
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Grundsätzlich ist die Idee gut und hilft vor allem all denen, die jeden Monat Überstunden ohne Ende ansammeln, ohne sie vergütet zu bekommen.
Probleme sehe ich bei der Umsetzung. Wie ist das bei Wissenschaftlern, die monatelang an Problemen tüfteln und forschen - was ist da die exakte Arbeitszeit?
Wie sieht's aus bei Home-Office? Da gibt's keine Stechuhr und im Laufe eines Arbeitstages mögen Phasen auftreten, wo über kurze oder auch längere Zeiträume arbeitsferne Dinge erledigt werden.
Bei allen Außendienstlern ist die Erfassung schwierig, vor allem wenn en passant auch private Dinge erledigt werden.
Ich fürchte, neben den positiven Auswirkungen für viele Arbeitnehmer gehen auch eine Reihe fexibler Regelungen verloren.
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15.05.19, 09:10
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#9
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.305
Bedankt: 3.406
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Im Prinzip wird es ausserhalb von Stechuhrmoeglichkeiten eine andere Form des Fahrtenbuchs bedeuten; siehe Homeoffice, etc.
Stundenachweis, der allerdings auch gegenzeichnungs oder beglaubigungsflichtig ist.
Andere Moeglichkeiten fuer den " wahrheitsgemaessen" Stundenaufwand ohne direkte Zu und Abgangsprotokollierung , sehe ich derzeit nicht.
Am Ende bedarf es noch einer APP und sonstigen Spielereien um es urkundensicher zu machen , etc, etc.
Am Ende wird es durch den Mehraufwand, andere Zeiten reduzieren, die dann anderweitug wieder "rasuzuholen" sind. Oder man verlagert einfach die Arbeit dorthin, wo noch gearbeitet wird.
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