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[Other] Berlin: Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohngeld

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Ungelesen 13.05.19, 23:54   #1
BLACKY74
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Standard Berlin: Mann isst bei der Tafel - und bekommt deshalb wenig Wohngeld

Zitat:
Dürfen Lebensmittelspenden mit Sozialleistungen verrechnet werden? Ein Berliner Bezirksamt hat das offenbar gemacht: Das Essen der Tafel sei im Jahr knapp 3000 Euro wert, so die Rechnung.


Lebensmittelausgabe bei "Laib und Seele" in Berlin: Dürfen die Spenden auf Sozialleistungen angerechnet werden?
DPA

Als der Student Frank Tiemann im Sommer 2018 in Berlin einen Wohngeldantrag stellt, lebt er schon eine Weile von Erspartem und dem Verdienst aus einem 450-Euro-Job, so erzählt er es. Er habe weniger Geld zur Verfügung gehabt, als jemand, der Hartz IV beziehe, sagt der 32-Jährige.

Deshalb sei er davon ausgegangen 150 bis 200 Euro Wohngeld monatlich zu erhalten. Damit hätte er ungefähr seine Kaltmiete bestreiten können. Doch einem Bescheid des Bezirksamts Lichtenberg vom August zufolge, der dem SPIEGEL vorliegt, stehen Tiemann lediglich 83 Euro monatlich zu. Die Begründung: Tiemann holt sich regelmäßig Lebensmittelspenden bei "Laib und Seele" ab, einer Aktion der Berliner Tafel, der Kirchen und des RBB. Die Behörde wertet das als Sachbezug im Wert von 241 Euro im Monat. Das Einkommen des Studenten fällt dementsprechend aus Sicht des Amts deutlich höher aus als sein Verdienst aus seinem 450-Euro-Job.

"Willkürlich festgelegt"


Zuerst habe er sich vor allem über die angesetzte Höhe der Bezüge geärgert, sagt Tiemann: "So viel habe ich noch nie in einem Monat gegessen." Erst von Mitarbeitern der Tafel, bei der er gelegentlich auch ehrenamtlich aushelfe, habe er gehört, dass diese das Vorgehen des Amts problematisch findet. Man habe stets auf staatliche Fördergelder verzichtet, um "diese unzulässige Verknüpfung von zustehenden Sozialleistungen und freiwilligen Lebensmittelspenden zu vermeiden", heißt es in einer Pressemitteilung der Berliner Tafel von Montag.

Die Summen, die das Bezirksamt für die Lebensmittelspenden ansetzt - 51 Euro für das Frühstück, sowie jeweils 95 Euro für Mittagessen und Abendessen - bezeichnet die Tafel in ihrer Pressemitteilung als "willkürlich festgelegt". Die Menge der abgegebenen Lebensmittel reiche nicht für eine vollständige Versorgung aus. Die Wohngeldstelle des Bezirksamts geht dem Ablehnungsbeschluss zufolge jedoch davon aus , "dass die Unterstützung durch die Tafel in vollem Umfang Ihrem Bedarf entspricht".

Für Antje Trölsch, Pressesprecherin der Tafel in Berlin, ist Tiemanns Fall ein absolutes Novum. Es sei noch nie vorgekommen, dass die Lebensmittelspenden zu Kürzungen von Sozialleistungen geführt hätten. Die Entscheidung enthalte zudem "diverse Fehler", wie eine juristische Überprüfung durch die Tafel ergeben habe.

Ob es für das Bezirksamt eine Rolle gespielt hätte, dass Tiemann Student sei, vermag Trölsch nicht zu sagen. Ihrer Meinung nach sollte das jedoch auch keinen Unterschied machen: "Bedürftig ist bedürftig", sagt sie.

Tiemann legte Widerspruch ein, doch der wurde im März zurückgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt sei er neben seinem Vollzeitstudium bereits einem zweiten Nebenjob nachgegangen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Da er über 30 Jahre alt ist, habe er keinen Anspruch auf Bafög, sagt Tiemann. Seine Mutter, die ihn früher finanziell unterstützt habe, sei dazu nicht mehr in der Lage.

Ein juristische Grauzone?


Für sich selbst habe er mit dem Thema Wohngeld abgeschlossen, sagt Tiemann. Klagen wolle er nicht. Er gehe mit seinem Fall aber auch an die Öffentlichkeit, um zu verhindern, dass es üblich werde, die Sachbezüge der Tafel gegen das Wohngeld oder andere Sozialleistungen zu rechnen: "Das darf natürlich nicht sein, das ist eine Sauerei."

Zu dem konkreten Fall könne man sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern, teilt das Bezirksamt Lichtenberg mit. Grundsätzlich versuche die Wohngeldstelle "im Rahmen des rechtlich möglichen Handlungsspielraums eine individuelle Lösung für jede/n Antragstellende/n zu finden".

Möglicherweise handele es sich hier juristisch um eine Grauzone, da es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung in der Sache gebe, sagte die Bezirksstadträtin Katrin Framke (parteilos, für die Linke gewählt). Sie habe juristische Stellungnahmen zu der Frage angefordert.

Die Politikerin selbst ist offenbar in ihrer Einschätzung gar nicht so weit weg von der Tafel und Tiemann: Sie sei, unabhängig von dem konkreten Einzelfall, der Auffassung, "dass Unterstützung durch Essen, ob durch gemeinnützige Vereine oder die Familie, grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet werden sollten".
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Ungelesen 14.05.19, 00:29   #2
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Zitat:
Zitat von BLACKY74 Beitrag anzeigen
"dass Unterstützung durch Essen, ob durch gemeinnützige Vereine oder die Familie, grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet werden sollten".
wenn zum einkommen verrechnet wird, hat die tafel ja gar keinen sinn mehr...dem verantwortlichen ar......ich meine beamten ist das wort menschlichkeit ja völlig fremd
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Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
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Ungelesen 14.05.19, 18:13   #4
Bluejeans4
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ich frage mich woher wissen die mitarbeiter der behörde das der mann bei der tafel ist?
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Zitat:
Zitat von Bluejeans4 Beitrag anzeigen
ich frage mich woher wissen die mitarbeiter der behörde das der mann bei der tafel ist?
Das stimmt und wie sie denn Warenwert ihm angerechnet haben. Ein Gericht wird das dem Bezirksamt bitter böse um die Ohren hauen.

Hier die Auflistung ...



Zitat:
Vorgehen für ein soziales Berlin unangemessen

Auf Landesebene sorgt der Fall für Furore: „Diese Vorgehensweise finden wir befremdlich und für ein soziales Berlin unangemessen“, so eine Sprecherin der Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) zur B.Z.. Selbst Lichtenbergs Bezirksbürgermeister Michael Grunst (Linke) ist mit der Entscheidung aus seinem Haus unglücklich, hat die Akte angefordert und will den Fall in einer Bezirksamt-Sitzung besprechen.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 14.05.19, 19:39   #6
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das problem ist das er nicht klage einreicht. so kann die behörde machen was sie will, auch willkürlich irgendetwas anrechnen was anrechnungsfrei ist.
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Melvin van Horne
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Moin,

Zitat:
Zitat von Bluejeans4 Beitrag anzeigen
das problem ist das er nicht klage einreicht. so kann die behörde machen was sie will, auch willkürlich irgendetwas anrechnen was anrechnungsfrei ist.
Zitat von einem Wohngeldantrag

Das Bruttogesamteinkommen (einschließlich Weihnachtsgeld, Sonderzuwendungen, Urlaubsgeld, zusätzliche Monatsgehälter oder ähnliche Bezüge,
vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, Überstundenvergütungen, Gratifikationen, Prämien, Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss,
Lohnausgleich für Krankheitstage, Winterausfall-/Wintergeld, Sachbezüge usw.) einschl. steuerfreier Einnahmen (vgl. Nummer 3.) betrugen in den Monaten:

Bei den von der Tafel ausgegebenen Lebensmitteln wurden (meiner Meinung nach zu Recht) als Sachbezüge gesehen und waren demzufolge anzurechnen. Für die zum lesen zu blöden noch mal einzeln.

Das bedeutet nicht zwingend, das ich es richtig finde Lebensmittelspenden auf soziale Leistungen anzurechnen. Und selbst wenn. Über die Höhe kann (vielmehr muss) man streiten. Aber selbst hier kann ja keiner so naiv sein zu glauben das das Flügelschlagen geringer ausgefallen wäre wenn die Behörde auch nur einen Euro angerechnet hätte.

Es bedeutet aber das ich es für uferlosen Schwachsinn halte den Mitarbeitern der Behörde (das das nicht automatisch alles Beamte sind begreift ja auch nicht jeder) vorzuwerfen das sie die Gesetze anwenden die die von uns gewählten Vertreter machen. Aber ich verstehe natürlich das es der antrainierte Reflex ist gegen den man nicht ankommt.

Wenn das Amt etwas macht was mir nicht gefällt dann ist das damit auch falsch und die Beamten sind alles Schweine. So einfach mögen wir das nicht wahr?

Zitat Frau Framke: "Möglicherweise handele es sich hier juristisch um eine Grauzone, da es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung in der Sache gebe" Das ist aber für diese Figur kein Anlass sich bis zur Klärung ob der Mitarbeiter nicht doch formal korrekt gehandelt hat vor ihren Unterstellten zu stellen.

Möglicherweise eine Grauzone. Geht noch mehr verschwurbeltes Wischiwaschi? Aber erst mal mitmeckern. Zitat: "Sie sei, unabhängig von dem konkreten Einzelfall, der Auffassung, "dass Unterstützung durch Essen, ob durch gemeinnützige Vereine oder die Familie, grundsätzlich nicht als Einkommen angerechnet werden sollten". Frau Framke! Aufwachen! Deine Auffassungen interessieren bei der Wohngeldberechnung einen Scheissdreck! Da gelten Gesetz! Gesetze zu deren Einhaltung du und deine Behörde verpflichtet sind! Wie zur Hölle bist du zu deinem Job gekommen? Parteienfick? Quote? Eine Mischung aus beidem? Sachkenntnis scheidet wohl aus. Die ist nicht im Spiel. Willst du wirklich das die Behördenmitarbeiter nach Gutdünken Gesetze befolgen oder nicht? Reicht dein Restverstand aus zu begreifen was das bedeutet?

Typen wie die würden ohne Bedenken jeden vors Loch rollen um ihren feigen Arsch in Deckung zu schieben. Und nur wegen dieser Feigheit auch die Formulierung "unabhängig von dem konkreten Einzelfall". "Konkret" ist wohl für Typen wie Frau Framke immer noch ein Schreckenswort.

Also Bluejeans4. Sachlich war Dein Beitrag meiner Meinung nach falsch. Aber ideologisch war er einwandfrei. Und darauf kommt es hier an. Von daher
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Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...

Geändert von Melvin van Horne (14.05.19 um 22:14 Uhr)
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen

Bei den von der Tafel ausgegebenen Lebensmitteln wurden (meiner Meinung nach zu Recht) als Sachbezüge gesehen und waren demzufolge anzurechnen.
Das wäre auch bei AlG II anzurechnen und trotzdem gibt es den Ermessensspielraum. Der Sachwert der Lebensmittel wurde willkürlich angesetzt, da allein Grundlage der Sachwert ist. Der Sachwert hier ist Null bzw. der obligatorische Euro. Als Grundsatz gilt: Alle „steuerfreien“ Einkünfte stellen kein Einkommen dar und werden somit im Zusammenhang mit der Gewährung von Wohngeld nicht berücksichtigt.

Mir ist bundesweit kein Fall bekannt, bei dem Essen von der Tafel angerechnet wurde. Der ganze Vorgang ist meines Erachtens juristisch nicht haltbar, würde geklagt werden.
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Moin,

der Kollege wird sich einfach "studentenlogisch" angestellt haben. Das hat dann zu völlig unplausiblen Angaben geführt. Und wenn ein Wohngeldantrag solche Angaben enthält, kommt die Verwaltungsvorschrift zu § 15 WoGG zum tragen. Die besagt "Wenn sich bei der Ermittlung des Jahreseinkommens unter dem Bedarf nach dem SGB XII liegende Einnahmen ergeben, sind die Angaben der wohngeldberechtigten Person besonders sorgfältig auf Glaubhaftigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen." Dazu ein Zitat von Herrn Tiemann "Er habe weniger Geld zur Verfügung gehabt, als jemand, der Hartz IV beziehe, sagt der 32-Jährige"

Und bevor nun wieder irgendwer irgendwelchen Unsinn blökt. Einfach mal überlegen, warum das ganze "Wohngeld" heisst. Zitat: "Das Wohngeld ist ausschließlich als Zuschuß zur Miete oder Belastung gedacht und nicht als Hilfe zum Lebensunterhalt. Damit wird vorausgesetzt, daß der Lebensunterhalt und die Miete zumindest zum großen Teil selbst finanziert werden müssen. Daher gibt es ein Mindesteinkommen, welches bei dem Wohngeld erreicht werden muß. Wird dieses Mindesteinkommen nicht erreicht, kann ein Wohngeldanspruch verneint werden, auch wenn alle Voraussetzungen sonst zutreffen würden und man dem Prinzip nach Anspruch hätte."

Ich kann mir folgenden Dialog vorstellen.

Tiemann: Ich lebe von 136,50 € ! Ich brauche Wohngeld!

Sachbearbeiter: 136,50 ? das ist überhaupt nicht möglich. Niemand kann von einer solchen Summe existieren!

Tiemann: (für den es als Student sehr schwierig ist Grundsicherung zu beantragen) Doch ich kann das! Denn meine Lebensmittel bekomme ich ja von der Tafel.

Sachbearbeiter überlegt ... Nach den Regeln müsste ich einen so offensichtlich unplausiblen Antrag ablehnen.
Damit ich überhaupt irgendwas bewilligen kann, muss ich das Ding plausibel rechnen. Das geht nur, indem ich die erhaltenen Sachleistungen anrechne. Und genau das hat er oder sie meiner Meinung nach getan. Ohne eine Anrechnung hätte es sehr wahrscheinlich überhaupt nichts gegeben.

Man könnte, wenn es denn so gelaufen ist, dem Sachbearbeiter vorwerfen, das er den Antrag nicht so hingerechnet hat das mehr Wohngeld herausspringt. Aber, mal abgesehen davon das es am Flügelflattern hier und anderswo nichts geändert hätte. Soll es wirklich die Aufgabe der Behördenmitarbeiter sein Anträge auf das Optimum zu frisieren? Und wenn ja, gilt das eurer Meinung nach auch für U. Hoeness, AfD Mitglieder oder andere euch missliebige? Hätten die zuständigen auch in Fällen wie [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] hier was hinrechnen und da was weglassen sollen damit es "passt"? Oder nur bei den Fällen, die mit der Parteilinie auf mygully übereinstimmen?

Ich weiss nicht ob es so gelaufen ist. Aber es erscheint mir zumindest so wahrscheinlich, das ich mich mit Begriffen wie "Arsch" oder "unmenschlich" zurückhalten würde. Siehst Du das anders bambamfeuerstein ?

Für den, der es dann doch mal mit ein paar Fakten probieren möchte, sei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] empfohlen. Ist aber nur eine Empfehlung. Nötig ist es hier nicht.
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. Daher gibt es ein Mindesteinkommen, welches bei dem Wohngeld erreicht werden muß. Wird dieses Mindesteinkommen nicht erreicht, kann ein Wohngeldanspruch verneint werden, auch wenn alle Voraussetzungen sonst zutreffen würden und man dem Prinzip nach Anspruch hätte."
Er hat zwei Nebenjobs als Einkommen, was auch in der Berechnung zugrunde gelegt wurde. Der Begriff Mindesteinkommen ist hier etwas irreführend. Da es im Grundsatz variabel ist. Warmmietkosten + Regelsatz.

Leider geht nicht hervor, wie hoch seine Mietkosten sind. Ich bin geneigt Deiner Vermutung zu folgen, vielleicht wollte der Sachbearbeiter das hochrechnen um mit dem kostenbereinigten fiktiven Einkommen einen Bedarfsanspruch abzuleiten.

Wirklich gut das Dir das aufgefallen ist !
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Ungelesen 15.05.19, 09:11   #11
Bluejeans4
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lebensmittel von der tafel sind zusätzlich angebote für einkommensschwache menschen (die z.b. grundsicherung beziehen, hartz 4, geringe rente, leistungen nach dem asylgesetz usw) und daher anrechnungsfrei. die tafel sind doch erst entstanden als hartz 4 eingeführt wurde. weil die sozialleistungen halt nicht ausreichen. wer den regelsatz schon einmal auseinander gepflückt hat weis das z.b. 30 euro für strom und anschaffung von ersatzglühbirnen/energiesparlampen usw nicht ausreicht.
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Ungelesen 15.05.19, 09:51   #12
Melvin van Horne
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Moin,

@Bluejeans bedeutet das, Du bist der Auffassung das, die Lebensmittel auf keinen Fall hätten angerechnet werden dürfen und der Wohngeldantrag also wegen zu komplett hätte abgelehnt werden müssen?

Mein lieber Mann! Unter der Maske des hilfsbereiten Bluejeans verbirgt sich aber ein knallharter Typ der überhaupt keine Probleme hat einem Studenten auch noch die letzten 83 Euro Wohngeld abzuknöpfen.

Oder einer der nicht so Recht verstanden hat wie das mit dem Wohngeld funktioniert.

Wer kann wissen was da zutrifft ...

Nochmal. Das Einkommen war derart gering, das die Regeln eine komplette Ablehnung sehr wahrscheinlich machten.

Nebenbei scheint mir da auch der Grund zu liegen, warum es in diesem Fall keine Klage gab. Es hätten sicher Aussichten bestanden die Anrechnung als solche zu kippen. Und das hätte dann dazu geführt, das der Antrag wegen zu geringem Einkommen komplett abgelehnt und die 83 € auch noch im Arsch gewesen wären. Wahrscheinlich war das auch das Ergebnis der juristischen Beratung an der Essenausgabe.

@Munich ich arbeite mit vielen dieser Sachbearbeiter zusammen. Die meisten tun was sie können um zu helfen,.Und sie haben es nicht verdient das man ohne Sachkenntnis aus schierem Populismus oder Dummheit auf sie eindrischt. Dagegen trete ich an. Sonst hätte ich das nicht geschrieben.
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Ungelesen 15.05.19, 10:11   #13
Bluejeans4
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Moin,

@Bluejeans bedeutet das, Du bist der Auffassung das, die Lebensmittel auf keinen Fall hätten angerechnet werden dürfen und der Wohngeldantrag also wegen zu komplett hätte abgelehnt werden müssen?

Mein lieber Mann! Unter der Maske des hilfsbereiten Bluejeans verbirgt sich aber ein knallharter Typ der überhaupt keine Probleme hat einem Studenten auch noch die letzten 83 Euro Wohngeld abzuknöpfen.
entweder habe ich mich blöd ausgedrückt oder du hast mich falsch verstanden. ich bin dagegen das die lebensmittel der tafel als einkommen angerechnet und das zustehende wohngeld damit verringert wird. das er also weniger bekommt als ihm zustehen würde.
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Ungelesen 15.05.19, 11:01   #14
Melvin van Horne
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Moin,

Erst die Anrechnung hat ihm meiner Meinung nach überhaupt zum Wohngeld verholfen! Das ist etwas schwer zu verstehen. Erst durch die (von vielen als falsch empfundene) Anrechnung hat sein Einkommmen überhaupt die Höhe erreicht, die eine Wohngeldzahlung erst möglich macht. Wer also in diesem Fall gegen die Anrechnung ist, der ist (wahrscheinlich ohne es zu wollen) auch dagegen das Herr Tiemann überhaupt Wohngeld bekommt.

Und deshalb noch einmal. Ein Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin der die Vorschriften trickreich so weit dehnt um zu helfen hat ein dickes Danke verdient. Auf keinen Fall aber Beschimpfungen. Und er oder sie hätte ein Lob von seiner Chefin verdient. Nur hat die eben keine Ahnung was da wirklich passiert ist. Und sie ist zu postengeil um sich zu informieren und erst dann zu äussern. Für ihre Unterstellten steht nun fest "Rückhalt in kritischen Situationen können wir von der nicht erwarten". Die Kollegen werden sich das wahrscheinlich merken und in Zukunft stur nach Vorschrift handeln. Hat sie doch toll hinbekommen! Aber keine Sorge. Das wird eine Frau Framke nie begreifen. Und selbst wenn wird sie anderen die Schuld geben.
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Ungelesen 15.05.19, 11:22   #15
Bluejeans4
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er hat weniger wohngeld bekommen als ihm zugestanden hätte, weil ein fiktiver betrag bezüglich der lebensmittel von der tafel mit angerechnet wurden als einkommen:

Zitat:
Deshalb sei er davon ausgegangen 150 bis 200 Euro Wohngeld monatlich zu erhalten. Damit hätte er ungefähr seine Kaltmiete bestreiten können. Doch einem Bescheid des Bezirksamts Lichtenberg vom August zufolge, der dem SPIEGEL vorliegt, stehen Tiemann lediglich 83 Euro monatlich zu. Die Begründung: Tiemann holt sich regelmäßig Lebensmittelspenden bei "Laib und Seele" ab, einer Aktion der Berliner Tafel, der Kirchen und des RBB. Die Behörde wertet das als Sachbezug im Wert von 241 Euro im Monat. Das Einkommen des Studenten fällt dementsprechend aus Sicht des Amts deutlich höher aus als sein Verdienst aus seinem 450-Euro-Job.
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Ungelesen 15.05.19, 11:42   #16
Thorasan
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Evtl. habe ich ja einen Denkfehler - klar, weiß mich drauf hin, Melvin - (trotzdem schön, mal wieder von dir zu lesen) aber zumindest hier bei uns ist es so, dass das Jobcenter Dich von sich aus zur Tafel schickt (bekommst eine Bestätigung, dass du da was bekommst) sowie in diverse Gebrauchtwarenmärkte, wenn was ansteht, mit dem du verbilligt was bekommst. Das wird nicht extra geprüft, zumindest nicht so, dass man es mitbekommt, da wird auch nichts in die Bezüge gerechnet. Wenn man Wohngeld bekommt, kann man sich ebenfalls eine entsprechende (relativ neutral gehaltene) Bestätigung holen, mit der man sich anmelden kann, um dann für 1€ (oder, teilweise, 2€) Essen bei der Tafel "kaufen" kann.
Wenn das hier nun aber so ist, dass die das als Bezug sehen, entsprechend anrechnen.. Wieso wird man hier sogar, quasi, dazu aufgefordert, hinzugehen? Soweit ich weiß sind die Regeln bzw Gesetze nicht Ländersache, sondern Bundessache. Ergo dürften die entsprechenden Leistungen, die man dort quasi "erwirtschaftet", nicht Länderspezifisch sein - oder doch?
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Ungelesen 15.05.19, 11:50   #17
MunichEast
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Für Wohngeld muß man ein bestimmtes fiktives Einkommen haben, das den Mietkosten (warm) und Regelsatz gegenüber gestellt wird. Ist man zu niedrig, hat man keinen Anspruch auf Wohngeld sondern auf andere Leistungen wie BAFÖG oder AlG II.

Darauf hat Melvin dankenswerter Weise hingewiesen. Der Sachbearbeiter hatte vermutlich deshalb die Sachleistung der Tafel als Einkommen angenommen. Damit das Anspruchsmindesteinkommen für Wohngeld erreicht wird.
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Ungelesen 15.05.19, 12:20   #18
Melvin van Horne
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Moin,

Jobcenter ist nicht Wohngeldstelle. Beim Jobcenter interessiert das Einkommen nur dann, wenn es eine Grenze _über_steigt. Zuwenig Einkommen um Hartz 4 zu bekommen kann es also nicht geben. Die Mitarbeiter im Jobcenter haben keine Veranlassung nach Spenden der Tafel zu fragen. Theoretisch müssten sie es wohl. Aber entgegen der landläufigen Meinung ist es nicht das Ziel der Mitarbeiter die Leute fertig zu machen. Und deshalb wird die Existenz der Tafeln und ähnlicher Hilfseinrichtungen einfach gekonnt übersehen. Jeder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes beherrscht diese Technik. Heisst hier "nicht aufgeschrieben ist nicht passiert "

Anders beim Wohngeld. Da gilt folgender Gedankengang. Dein Einkommen ist hoch genug um dein Leben selbst zu bestreiten. Aber um dich zu entlasten bekommst Du zur den Wohnkosten einen Zuschuss.
Ist aber nun das Einkommen so niedrig das es nach aller Erfahrung nie und nimmer reichen kann um sein Leben (also Wohnen und Essen) zu bestreiten würde ein Wohnkostenzuschuss an dieser misslichen Lage nicht viel ändern. Deshalb soll in einem solchen Fall kein Wohngeld gezahlt werden. Normalerweise würde so ein Kandidat nämlich zum Jobcenter verwiesen wo er dann bis zum hartz 4 Satz aufgestockt wird. Und da müsste ihm das Wohngeld wieder angerechnet werden. Eine irrsinnig aufwendige Geldverschieberei zwischen den Behörden von der der Betroffene überhaupt nichts hat wäre die Folge. Deshalb gilt: Zu wenig Einkommen? Kein Wohngeld sondern Hartz 4.

Herr Tiemann aber ist Student. Und für Studenten ist es [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Freund Tiemann fällt also genau in die Gesetzeslücke zwischen Wohngeld, Hartz 4 und bafög. Das hat der oder die Mitarbeiterin bei der Wohngeldstelle erkannt. Aber was tun? Juristisch korrekt wäre eine saubere Ablehnung gewesen. Mindestgrenze unterschritten -> gibt nix! Kein Ärger und pünktlich Feierabend. Aber er oder sie wollte wohl helfen weil sie ihren Job so versteht. Also ist er oder sie auf den Trick gekommen das Einkommen künstlich so hochzurechnen das es auf dem Papier plausibel aussieht und die Zahlung von Wohngeld ermöglicht. Aber wie? Einkommmenbelege in ausreichender Höhe hat er nicht. Aber er bekommt Sachmittel! Nämlich Lebensmittel. Setzt man nun für diese Lebensmittel einen fiktiven Wert fest, entsteht aus Gurken zweiter Wahl wie von Zauberhand auf einmal ein Einkommen. Das ist so hoch, das es als plausibel durchgeht und so die Zahlung von Wohngeld ermöglicht.

Nach der (von mir geteilten) Einschätzung ist das die einzige Möglichkeit gewesen das der im Bermudadreieck Wohngeld, bafög und Hartz 4 verschollene überhaupt irgend etwas bekommt. Man könnte nun kritisieren das vielleicht bei besserer "Gestaltung" des Einkommens mehr Wohngeld drin gewesen wäre. Aber ich werde mich hüten. Ich finde der oder die Mitarbeiterin ist schon sehr weit gegangen. Da sehe ich mich nicht in der Position ausser "gut gemacht" irgend etwas zu sagen.

Das es so gelaufen ist und was sich die einzelnen dabei gedacht haben basiert auf Vermutungen von mir. Aber mir erscheint es als die wahrscheinlichste Variante.
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Geändert von Melvin van Horne (15.05.19 um 12:50 Uhr)
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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Ungelesen 15.05.19, 15:15   #19
Bluejeans4
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wen man hartz 4 bekommt, bekommt man kein wohngeld

der typ hat weniger wohngeld bekommen als ihm eigentlich zusteht, weil ein fiktiver betrag wegen einkaufen bei der tafel als einkommen angerechnet wurde

dem typen steht mehr wohngeld zu, da tafeleinkäufe nicht mit einbezogen werden dürfen als einkommen

der typ hat nicht geklagt, behörde kann weitermachen wie bisher - rechtswidrig

das angebot der tafel ist zusätzlich für einkommensschwache menschen
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Ungelesen 15.05.19, 19:13   #20
MunichEast
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wen man hartz 4 bekommt, bekommt man kein wohngeld

der typ hat weniger wohngeld bekommen als ihm eigentlich zusteht, weil ein fiktiver betrag wegen einkaufen bei der tafel als einkommen angerechnet wurde

dem typen steht mehr wohngeld zu, ...
Man bekommt kein Wohngeld, wenn man ein Einkommen unter AlG II Satz hat.
Als Student bekommt er aber kein AlG II, deshalb hat vermutlich der Sachbearbeiter die Tafellebensmittel als Einkommen angesetzt. Mit diesem
zulässigen Trick hob er dessen Einkommen über den AlG II Satz. Der Student wurde so Wohngeldempfänger.
MunichEast ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.05.19, 22:50   #21
Terothe
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Man bekommt kein Wohngeld, wenn man ein Einkommen unter AlG II Satz hat.
Als Student bekommt er aber kein AlG II, deshalb hat vermutlich der Sachbearbeiter die Tafellebensmittel als Einkommen angesetzt. Mit diesem
zulässigen Trick hob er dessen Einkommen über den AlG II Satz. Der Student wurde so Wohngeldempfänger.
Die Grenze liegt bei ca. 900 Euro Netto/Erwerbseinkommen im Monat. Erst ab diesen Betrag ist ein Antrag auf Wohngeld erst möglich.
Könnte sein das Du Recht hast!
Terothe ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.05.19, 19:23   #22
nolte
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Das Ganze zeigt mir nur, wie verkorkst der Sozialstaat mittlerweile ist.
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"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei nolte bedankt:
betaalpha (15.05.19), MunichEast (15.05.19), Terothe (15.05.19)
Ungelesen 15.05.19, 20:56   #23
Melvin van Horne
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Moin,

und auch wie schwer es ist, Regelungen zu schaffen die für jeden gerecht sind. Dieses Vorhaben muss jedes mal scheitern denn schon die Definition was als "gerecht" gilt kommt der Quadratur des Kreises gleich.

Und was Bluejeans angeht. Ihr könnt es gerne weiter versuchen. Ohne mich. Da muss ich passen ...
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Ungelesen 23.07.19, 22:51   #24
BLACKY74
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Update:
Zitat:
Streit zwischen Bezirksamt Lichtenberg und Student
Wohngeld darf nicht wegen Tafelbesuchen gekürzt werden



Bild: dpa/Stefan Schaubitzer

Der Wohngeld-Streit zwischen der Bezirksverwaltung von Berlin-Lichtenberg und dem Studenten Frank Tiemann ist beigelegt. Das haben das Bezirksamt und die Berliner Tafel am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung mitgeteilt.

Tafel-Lebensmittel gelten nicht als Spende

Die Leistungen der Tafel dürfen nicht auf das Wohngeld des Studenten angerechnet werden. Das habe eine Überprüfung der Bezirksaufsicht der Senatsverwaltung ergeben. Zur Begründung hieß es, weil die Ausgabe der Lebensmittel durch die Tafel gegen einen symbolischen Betrag erfolge, gälten diese nicht als Spenden.

Tiemann war sein Wohngeld gekürzt worden, weil er einmal in der Woche von der Tafel Lebensmittel bezogen hatte. Der 32-jährige Student hatte zum damaligen Zeitpunkt einen 450-Euro-Minijob und half bei der Tafel aus. Als er seinen Wohngeld-Antrag im Sommer 2018 stellte, gab er den Minijob auch an - zu wenig, um Wohngeld zu bekommen. In dem Antrag hatte er auch erwähnt, ehrenamtlich für die Tafel zu arbeiten und von dort Lebensmittel zu beziehen. Bei der Wohngeldstelle wurden nun 240 Euro Sachbezüge zu seinem Einkommen addiert.

Eigentlich hätte er - aus seiner Sicht - nun Anspruch auf Wohngeld von 190 Euro gehabt, das Bezirksamt bewilligte letztlich 90 Euro. Der Mann legte Widerspruch ein, der wiederum im Frühjahr 2019 abgelehnt wurde. Das kleine, aber sehr wichtige Detail, dass der Student ohne die Essens-Berechnung keine Berechtigung für Wohngeld bekommen hätte, ging dabei unter - auch in der Medienberichterstattung.

Sendung: Abendschau, 23.07.2019, 19:30 Uhr
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei BLACKY74 bedankt:
CyberCube01 (24.07.19), pauli8 (24.07.19), sydneyfan (24.07.19), Uwe Farz (23.07.19)
Ungelesen 24.07.19, 07:43   #25
Melvin van Horne
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Moin,

nun bekommt er also wahrscheinlich nichts mehr. Das ist das Ergebnis wenn moralische Erwägungen und parteipolitische Interessen die Sachkenntnis ersetzen sollen. Da ist es der juristischen Überprüfung durch die Tafel ja glänzend gelungen die diversen Fehler in dem Bescheid zu korrigieren. Ob der Herr Tiemann sich schon dafür bedankt hat?
Ich finde die Arbeit der Tafeln sehr wichtig. Und vielleicht wäre es gut, wenn sich die Mitarbeiter der Tafeln darauf beschränken würden. Die Rechtsberatung sollten sie Leuten mit einem nüchternen, nicht durch politische Erwägungen getrübten Blick auf die Sache überlassen.

Wenn Du was über den Straßenbau erfahren willst, geh am Stadtplaner vorbei und frag den Mann mit der Schaufel!

Oder

Ein Theoretiker kennt 136 Positionen der Liebe
Nur kein Weib ...

Und vielleicht ist das auch für uns ein Signal zu erkennen das nicht jeder ein unmenschlicher Arsch ist der Dinge tut, die wir auf den ersten Blick nicht verstehen. Vielleicht lernen wir daraus das es nicht immer gut ist, dem ersten Reflex zu gehorchen. Hätte Herr Tiemann das gekonnt, hätte er jetzt wahrscheinlich 90 Euro mehr im Monat.

Quatsch! Das werden wir nie können!
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