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Ungelesen 08.05.19, 23:29   #1
BLACKY74
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Standard Urteil in Niedersachsen: Jobcenter muss für Schulbücher zahlen

Zitat:

Die Lernmittelfreiheit gilt nicht in allen Bundesländern. In einigen sollen die Familien drei Euro pro Monat von ihrem Hartz-IV-Betrag dafür verwenden.
(Foto: picture alliance/dpa)

Im Hartz-IV-Regelsatz sind monatlich drei Euro für Schulbücher vorgesehen - zu wenig, urteilt das Bundessozialgericht nun. Wenn in einem Bundesland keine Lernmittelfreiheit herrscht, müssen die Familien die Kosten deshalb künftig nicht mehr selbst übernehmen.

Jobcenter müssen Hartz-IV-Empfängern die Anschaffungskosten für Schulbücher erstatten, wenn in einem Bundesland keine Lernmittelfreiheit besteht. Das geht aus zwei Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervor. Geklagt hatten zwei Familien aus Niedersachsen. Dort herrscht keine Lernmittelfreiheit in der Oberstufe, Schüler müssen Schulbücher kaufen. Laut den Kasseler Richtern ist im Regelsatz, also dem Geld für den monatlichen Lebensunterhalt, ein Betrag für Schulbücher eingerechnet. Dieser sei mit drei Euro aber "strukturell zu niedrig für Länder, in denen Schüler Lernmittel selber zahlen müssen".

Geklagt hatten Bezieher von Arbeitslosengeld II aus dem Landkreis Celle und aus Hildesheim. Sie hatten beim Eintritt in die elfte Klasse Schulbücher für 180 und 200 Euro angeschafft. Die Jobcenter lehnten eine Übernahme der Kosten ab, weil Schulbücher im Regelbedarf berücksichtigt seien beziehungsweise die Anschaffung von gebrauchten Büchern oder das Ansparen des Betrags zumutbar seien. Bereits das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hatte den klagenden Familien Recht gegeben und einen Härtefall-Mehrbedarf gesehen. Diese Regelung greift in Sondersituationen, in denen ein höherer Bedarf auftritt und der Regelbedarf nicht reicht.

Betroffene Schulkinder haben nicht automatisch Anspruch auf eigene und neue Bücher. Im Fall aus dem Landkreis Celle soll daher das Landessozialgericht noch prüfen, inwieweit durch geliehene oder gebrauchte Bücher niedrigere Kosten möglich sind

Studie soll Benachteiligung untersuchen


Auch die Bildungsgewerkschaft GEW habe keinen Überblick, sagte eine GEW-Sprecherin auf Anfrage. Die Gewerkschaft will aber eine Studie in Auftrag geben, um die Situation und die Benachteiligung von Schülern zu untersuchen.

Ob und welche Lernmaterialien Schüler selbst anschaffen müssen, ist laut dem Bundessozialgericht in den Bundesländern völlig unterschiedlich. Teils besteht vollständige Lernmittelfreiheit, teils Zuzahlungen und teils eine Ausleihe gegen Gebühr. Dabei sind Kinder aus Hartz-IV- oder anderen einkommensschwachen Familien meist von Zahlungen ausgenommen.

Schulbücher als "Härtefallmehrbedarf"


Den Verweis der Jobcenter auf die Zuständigkeit der Länder für die Schulen ließ das BSG nicht gelten. Zwar müsse hier nun über die Jobcenter der Bund für die Schulbücher aufkommen. Mögliche Konflikte zwischen Bund und Ländern dürften aber "nicht auf dem Rücken der Schüler ausgetragen werden", betonte das BSG

Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 2010 müssten die Sozialgerichte in solchen Fällen die Hartz-IV-Gesetze verfassungskonform auslegen. Daher müssten die Jobcenter die Kosten für Schulbücher als sogenannten Härtefallmehrbedarf anerkennen, urteilte das BSG.
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