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[Kurioses] Einbürgerung bleibt trotz Mehrehe möglich

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Ungelesen 07.05.19, 19:13   #1
THY Pilot
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Standard Einbürgerung bleibt trotz Mehrehe möglich

Zitat:
Die Bundesregierung hat ein Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus einem Gesetzentwurf gestrichen.

Das bestätigten Innen- und Justizministerium WELT AM SONNTAG.
Im ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums war eine entsprechende Regelung noch vorgesehen.

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Die Bundesregierung hat ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus einem aktuellen Gesetzentwurf gestrichen. Das bestätigten Innen- und Justizministerium WELT AM SONNTAG. Im ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums war eine entsprechende Regelung noch vorgesehen. Sie fehlt aber im Anfang April vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“, der nun in die parlamentarische Beratung gehen soll.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), macht Justizministerin Katarina Barley (SPD) deshalb Vorwürfe: „Das ist völlig unverständlich und nicht hinnehmbar“, sagte Middelberg. Das Justizministerium habe dem Vorschlag des Innenministeriums nicht zugestimmt. „Es sollte selbstverständlich sein, dass im Staate des Grundgesetzes Einbürgerungen von Personen, die in Mehrehe leben, nicht in Betracht kommen“.

Hintergrund des Vorstoßes zu Mehrehen ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz. Die Ressortchefs der Bundesländer hatten mit einem einstimmigen Beschluss das Bundesinnenministerium aufgefordert, die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Viel- und Mehrehe“ gesetzlich zu verankern, und zwar als Einbürgerungsvoraussetzung im Staatsangehörigkeitsrecht.[....]
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Ungelesen 07.05.19, 19:41   #2
MunichEast
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Der Titel der Welt ist irreführend, da das Gesetz nicht verabschiedet ist. Es ist noch in der parlamentarischen Beratung, da kommen noch viele Schritte bis zur Verkündung.

Es ist ein Entwurf der immer noch diskutiert wird ....
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