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Silent Running
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Europawahl: ZDF muss NPD-Werbespot nicht ausstrahlen
Zitat:
Europawahl
ZDF muss NPD-Werbespot nicht ausstrahlen
Inhalte von Wahlwerbung sind normalerweise Sache der Parteien. Dem ZDF ging ein Film der NPD zu weit. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
27. April 2019, 12:54 Uhr Aktualisiert am 27. April 2019, 23:36 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, AFP, miz

Das ZDF-Logo neben einer Kamera auf der Buchmesse in Frankfurt am Main © Arno Burgi/dpa
Das ZDF darf nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Aussendung eines ausländerverachtenden Wahlspots der rechts*******n NPD zur Europawahl verweigern.
Ein Eilantrag der Partei, mit dem die Ausstrahlung eines Beitrags verlangt wurde, lehnte das Gericht in Karlsruhe nach eigenen Angaben vom Samstag ab. Zuvor hatten schon das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Koblenz dem ZDF in dieser Sache Recht gegeben.
Diese Gerichtsentscheidungen stellten keinen Verstoß gegen das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit dar, eine Verfassungsbeschwerde der NPD in der Hauptsache sei deshalb offensichtlich unbegründet, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Der Spot sollte am Montag und erneut am 15. Mai gesendet werden. Zuerst hatte die Rhein-Zeitung über die Zurückweisung des Wahlspots durch das ZDF berichtet.
Nach Angaben des Verfassungsgerichts hatte die NPD dem ZDF einen Wahlwerbespot eingereicht, in dem behauptet wird, Deutsche würden "seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung fast täglich zu Opfern ausländischer Messermänner". Auf die sich anschließende Aussage "Migration tötet!" folgt demnach ein Aufruf zur Schaffung von Schutzzonen als Orten, an denen Deutsche sich sicher fühlen sollten.
Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatte festgestellt, der Beitrag mache "in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".
Parteien haben per Gesetz grundsätzlich ein Anrecht darauf, dass ihre Wahlspots ausgesendet werden. Die Beiträge werden außerhalb der Verantwortung der jeweiligen Sender ausgestrahlt. Das ZDF hatte die Ausstrahlung jedoch mit der Begründung abgelehnt, der NPD-Beitrag erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung, wie das Verfassungsgericht mitteilte. Die Bundes-NPD hatte auf Facebook betont, sie halte diesen Vorwurf für nicht nachvollziehbar.
Auch das Deutschlandradio hatte einen NPD-Spot abgelehnt. "Nach Ansicht unseres Senders erfüllt er den Straftatbestand der Volksverhetzung. Die Partei hat die Möglichkeit, eine neue, rechtlich unbedenkliche Version einzureichen", teilte der Sender mit.
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28.04.19, 02:14
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WarRock Idiot
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Unsere Gerichte machen doch nicht alles falsch wie immer behauptet.
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