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[Recht & Politik] Umstrittenes "Schmähgedicht" Böhmermann verklagt Angela Merkel

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Ungelesen 02.04.19, 00:54   #1
BLACKY74
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Standard Umstrittenes "Schmähgedicht" Böhmermann verklagt Angela Merkel

Zitat:

Jan Böhmermann möchte, dass Angela Merkel ihre Worte über sein "Schmähgedicht" zurücknimmt.
(Foto: picture alliance/dpa)

Im März 2016 trägt Jan Böhmermann im Fernsehen sein "Schmähgedicht" vor, was für allerlei Furore sorgt. Sogar die Bundeskanzlerin meldet sich zu Wort. Nun verklagt der TV-Entertainer Angela Merkel aufgrund ihrer Worte.

In einem "Schmähgedicht" machte sich Entertainer Jan Böhmermann im März 2016 über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan lustig. Das sorgt international und national für viel Furore, sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel meldet sich zu Wort. Nun muss das Berliner Verwaltungsgericht darüber entscheiden, ob Merkel eine kritische Einschätzung zum umstrittenen "Schmähgedicht" zurücknehmen muss. Darüber berichtet der "Tagesspiegel".

Ein Gerichtssprecher bestätigte der Zeitung, dass eine entsprechende Unterlassungsklage Böhmermanns gegen das Bundeskanzleramt am 16. April verhandelt werde. Der Vorwurf: Merkel habe das als Satire gedachte Gedicht als "bewusst verletzend" bezeichnet.

Böhmermann hatte in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" ein Gedicht verlesen, in dem Erdogan sexueller Handlungen wie Pädophilie und Sodomie bezichtigt wurde. Erdogan ging dagegen juristisch vor. Gegen den Entertainer wurde nach einer Strafverfolgungsermächtigung der Bundesregierung außerdem ein Verfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts eröffnet. Das Verfahren wurde später eingestellt.

In einem Schreiben an das Kanzleramt hatte Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz Merkel bereits im Herbst 2017 vorgeworfen, sie habe mit ihrer Kritik an dem Auftritt eine "juristische Bewertung des Werkes meines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt". Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und damals bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung eingeleitet gewesen sei.
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