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[Recht & Politik] Abstammungsrecht: Katarina Barley will lesbische Co-Mütter anerkennen

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Ungelesen 13.03.19, 21:00   #1
Wornat1959
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Standard Abstammungsrecht: Katarina Barley will lesbische Co-Mütter anerkennen

Zitat:
Abstammungsrecht
Katarina Barley will lesbische Co-Mütter anerkennen

Die Justizministerin hat einen Entwurf für ein neues Abstammungsrecht vorgelegt. Katarina Barley will damit die "grundlegenden Fragen unserer Gesellschaft" aufwerfen.

13. März 2019, 19:24 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, AFP, KNA, js 101 Kommentare


Ein miteinander verheiratetes lesbisches Paar sitzt mit seinem Sohn auf dem Sofa und liest in einem Buch. © Carmen Jaspersen/dpa

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will lesbische Paare durch eine Reform des Abstammungsrechts stärken. Zukünftig soll die Partnerin der Frau, die ein Kind zur Welt bringt, automatisch als [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden. Dies geht aus einem Diskussionsentwurf des Justizministeriums hervor. Das Papier soll als Grundlage der Beratungen innerhalb der Regierung, mit den Fraktionen, Ländern und Verbänden dienen. Einen formalen Gesetzentwurf will Barley im Anschluss an die Diskussionen veröffentlichen. Die Ministerin will mit ihrem Entwurf "grundlegende Fragen unserer Gesellschaft" aufwerfen.

"Das Abstammungsrecht ist mit Blick auf die Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin und die in der Gesellschaft gelebten Familienformen teilweise nicht mehr zeitgemäß", begründete Barley den Entwurf. "Klar ist: Im Mittelpunkt der Elternschaft steht immer die Verantwortung für das Kind." In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD vorgenommen, die bestehenden Regelungen "im Hinblick auf die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin und Veränderungen in der Gesellschaft" zu überprüfen.

Voraussetzung für die Anerkennung einer Co-Mutter ist laut Entwurf, dass diese bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt. Geregelt wird auch der Fall einer verheirateten schwangeren Frau, die sich gerade von ihrem Mann trennt und deren Kind nicht vom bisherigen Ehepartner stammt. Hier soll es künftig möglich sein, dass dem neuen Partner die Vaterschaft zugeordnet werden kann. Bei lesbischen Paaren würde die Partnerin die Mit-Mutterschaft übernehmen.

Auch künstliche Befruchtung wird geregelt

Enthalten sind in Barleys Vorlage auch Regelungen zur künstlichen Befruchtung sowie zur Embryonenspende. Wer als Partnerin oder Partner gemeinsam mit der Mutter in die künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten eingewilligt hat, soll als Vater oder Mit-Mutter anerkannt werden können. Voraussetzung ist aber, dass der Samenspender auf die Elternrolle verzichtet hat und sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten im Samenspenderregister erteilt hat. Die bisherige alleinige Ausrichtung des Rechts auf das traditionelle Familienbild stoße auf wachsende Kritik, heißt es in Barleys Entwurf. Der Entwurf will deshalb ein "Abstammungsrecht, das für herkömmliche und neuere Familienkonstellationen unter Berücksichtigung der modernen Fortpflanzungsmedizin ein angemessenes Regelungsgefüge bereithält".

Die Vorlage enthält auch Regelungen, mit denen Rechte zur Klärung der Abstammung ausgeweitet werden. Bislang können Kinder nur klären lassen, ob ihre rechtlichen Eltern auch die leiblichen sind. Künftig können die Kinder ab dem 16. Lebensjahr auch bei einer Vermutung untersuchen lassen, ob es sich bei einem Mann tatsächlich um den leiblichen Vater handelt. Zudem soll der mutmaßlich genetische Vater einen Klärungsanspruch erhalten.

Auch der bisher ungeregelte Umgang mit eingefrorenen überzähligen Embryonen wird in dem Entwurf behandelt. Wenn die Mutter und der leibliche Vater zustimmen, können diese gespendet werden. Der Entwurf hält allerdings auch am Grundprinzip fest, dass ein Kind nie mehr als zwei Eltern zugeordnet werden soll. Neben der bisherigen Anknüpfung an die genetisch-biologische Verwandtschaft sollen aber "soziale und voluntative Kriterien" gestärkt werden.

Barley hat ihren Entwurf an Verbände und andere Ressorts verschickt. Wann ein entsprechendes Gesetz beschlossen wird, ist noch offen.
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"Mitleid und Erbarmen hielten Bilbos Hand zurück. Viele, die leben, verdienen den Tod und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben, Frodo? Dann sei nicht so rasch mit einem Todesurteil bei der Hand. Selbst die ganz Weisen erkennen nicht alle Absichten. Mein Herz sagt mir, dass Gollum noch eine Rolle zu spielen hat, zum Guten oder zum Bösen, ehe das Ende kommt." (Gandalf zu Frodo)
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