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07.03.19, 16:45
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Landrat ließ Mobilfunkmast für Prominenten abbauen
Zitat:
Landrat ließ Mobilfunkmast für Prominenten abbauen
Ein kommunaler Manager eines Netzbetreibers erzählt, welche seltsamen Erfahrungen er beim Aufbau in Kommunen gemacht hat. Ein prominenter Anwohner etwa setzte über seine Verbindungen zum Landrat durch, dass eine Antenne entfernt wurde. Das Funkloch war groß.

Im baden-württembergischen Ludwigsburg hat ein Landrat den Mietvertrag für einen gemeinsam genutzten Mobilfunkstandort nicht verlängern lassen, um einem Prominenten einen Gefallen zu tun. Das berichtet ein Kommunalverantwortlicher eines großen Mobilfunkbetreibers Golem.de, der die Informationen vertraulich behandelt haben möchte. Sowohl sein Name als auch der Name des Unternehmens sind der Redaktion bekannt. Die Site befand sich auf einem Schwesternwohnheim, an dem der Landkreis eine Mehrheitsbeteiligung besitzt.
Der Landrat hatte dem prominenten Anwohner schriftlich zugesichert, dass der Pachtvertrag mit den Betreibern nicht verlängert werde.
"Das Dach des Wohnheimes war optimal: weit und breit das höchste Gebäude und genau an der funktechnisch richtigen Stelle. Ein adäquater Ersatzstandort wäre ein mindestens dreißig Meter hoher Mast im Wohngebiet, selbstverständlich ohne jede Aussicht auf Genehmigung. Die frühere Versorgungsqualität konnte bis heute nicht wiederhergestellt werden, von 4G oder 5G ganz zu schweigen", sagt der Kommunalverantwortliche.
In einem Stadtteil von Waiblingen wollte man zwar Mobilfunkversorgung, der Mast sollte aber möglichst mehrere Kilometer weit entfernt stehen. Er habe damals argumentiert, dass der Mast dann mindestens 60 Meter hoch sein müsste. Darauf schlug ein funktechnisch unkundiges Gemeinderatsmitglied vor, ihn angesichts dieser Dimensionen wenigstens unten in den alten Steinbruch zu stellen, damit er vom Ort aus nicht so deutlich zu sehen sei.
Mobilfunkgegner nennen ihre Bedenken
Die Bundesdelegiertenversammlung des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte im November 2018 einen Forderungskatalog verabschiedet, in dem von der Bundesregierung eine Vorsorge- und Schutzpolitik vor elektromagnetischen Feldern gefordert wird.
Bei Planung und Bau von Mobilfunk-Sendeanlagen müssten Standorte mit empfindlichen Nutzungen wie Kindergärten und Schulen besonders berücksichtigt werden. Hier seien deutlich niedrigere Anlagengrenzwerte und Abstandsregeln vorzugeben, die auch nicht-thermische gesundheitliche Effekte berücksichtigen und verhindern helfen.
Der BUND erklärte: "Längst ist bekannt, dass neben der Erwärmung von Körpergewebe durch hochfrequente Strahlung auch weitere unterschiedlich gut abgesicherte Beobachtungen zu anderen biologischen, wissenschaftlich zweifelsfrei schädlichen Effekten vorliegen. Die existierenden Immissionsgrenzwerte sollen vor den bekannten Wärmeeffekten schützen."
Darüber hinaus werde auch die Beeinflussung der Hirnströme als wissenschaftlich ausreichend nachgewiesen angesehen. Für weitere Effekte, wie beispielsweise die Beeinflussung der Durchblutung des Gehirns, die Beeinträchtigung der Spermienqualität, eine Destabilisierung der Erbinformation sowie für Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress werden laut BUND deutliche Hinweise gesehen.
Durch den zunehmenden Ausbau der 5G-Infrastruktur sei in nahezu allen Lebensbereichen eine erhöhte Strahlenbelastung zu befürchten.
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