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[Other] Bestätigung durch den BGH: Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

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Ungelesen 01.03.19, 12:26   #1
BLACKY74
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Standard Bestätigung durch den BGH: Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

Zitat:

Der Bundesgerichtshof hat erstmals die Verurteilung eines Rasers wegen Mordes bestätigt. Im konkreten Fall hatte ein Mann in Hamburg betrunken und ohne Führerschein einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt.

Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion


Die Verurteilung eines Rasers aus Hamburg wegen Mordes ist rechtskräftig: Vor zwei Jahren hatte der damals 24-jährige Täter ein Taxi gestohlen. Er war betrunken, hatte keinen Führerschein und fuhr los. Ein Streifenwagen nahm die Verfolgung auf. Mit bis zu 155 km/h raste er durchs nächtliche Hamburg, um die Polizei abzuhängen.

Er überfuhr Ampeln und lenkte das Auto auf eine dreispurige Gegenfahrbahn. Irgendwann verlor er die Kontrolle über den Wagen und stieß mit mindestens 130 km/h frontal mit einem Großraumtaxi zusammen. Ein Fahrgast starb, der Fahrer und ein weiterer Insasse überlebten mit schwersten Verletzungen.

Tod anderer billigend in Kauf genommen


Das Landgericht Hamburg hatte den Raser wegen Mordes sowie zweifachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitstrafe verurteilt. Der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Er habe den Tod anderer billigend in Kauf genommen. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Es ist das erste Mal, dass der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines Rasers wegen Mordes billigt. Vor einem Jahr hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung von zwei Berliner Rasern wegen Mordes aufgehoben, weil die Richter den Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt ansahen.

Aktenzeichen: 4 StR 345/18
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Ungelesen 01.03.19, 14:02   #2
MunichEast
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... ein wichtiges Signal !
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Ungelesen 01.03.19, 16:19   #3
B345T
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Da wirds ehrlich Zeit, dass man mal härter durchgreift !
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Ungelesen 02.03.19, 07:02   #4
The Dam
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Ohne Frage ist das eine schlimme Sache, und der Täter muss hart bestraft werden.

Dass man ihn aber nun wegen Mordes verurteilt, halte ich für einen Skandal.

Laut StBG:
Zitat:

§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus
niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen
Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen
Menschen tötet.
Ich kann ja noch verstehen, wenn ein Landgericht hier zur Auffassung gelangt, dass die Mordmerkmale erfüllt sind, schließlich gibt es ja genug Polterer im Land, die härtere Strafen für Raser fordern. Das gilt natürlich auch für ein Forum "Da wirds ehrlich Zeit, dass man mal härter durchgreift !", "... ein wichtiges Signal ! ").

Von einer höchstrichterlichen Instanz wie dem BGH hätte ich mir mehr erwartet. Einem Besoffenen, der ein Auto klaut und dann versucht der Polizei zu entkommen, hier die vorsätzliche Tötung zu unterstellen und ihn zu lebenslanger Haft zu verurteilen, hat m.E. nichts mit Recht zu tun. Möglicherweise wollte man hier ein Exempel statuieren.

Mal als Kontrast zu diesem Urteil ein anderes:
Zitat:
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Kurzfassung: Mann tötet Exfreundin mit mehreren Messerstichen, nachdem sie ihm wiederholt mitgeteilt hat, dass die Beziehung zuende sei.
Hier geht das Gericht davon aus, dass der Täter "die Bluttat am 16. Februar dieses Jahres im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit beging", und hat den Täter zu 12 Jahren Haft verurteilt.

Geändert von The Dam (02.03.19 um 09:02 Uhr)
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Ungelesen 02.03.19, 08:06   #5
MunichEast
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Du vergleichst Äpfel mit Birnen .... die Raser nahmen den Tod von Unschuldigen billigend in Kauf, sie waren nicht vermindert Schuldfähig. Die beiden Raser verhielten sich ähnlich wie Amokfahrer und deshalb dieses Urteil.
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Ungelesen 02.03.19, 09:00   #6
The Dam
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Du vergleichst Äpfel mit Birnen ....
Das hast Du gut erkannt. Ich vergleiche jemanden, der besoffen ein Auto klaut und dann auf der Flucht vor der Polizei die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, was zum Tod eines Menschen geführt hat (das wären dann die Äpfel - lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes), mit einem Vollpfosten, der nicht wahrhaben wollte, dass sich seine Partnerin von ihm getrennt hat, und daher mit einem Messer auf diese losgeht und sie umbringt (das sind also die Birnen - 12 Jahre Haft wegen verminderter Schuldfähigkeit wegen Alkohols). Also der Raser ist ein Mörder, weil er ja "vorsätzlich jemanden getötet hat", beim Vollpfosten hingegen sieht man das nicht ganz so eng, er war ja besoffen, und konnte sicher nicht damit rechnen, dass die Messerstiche zur Folge haben könnten, dass die Frau stirbt.
Fazit: Äpfel sind schlimmer als Birnen. War es das, was Du meintest?

Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
die Raser nahmen den Tod von Unschuldigen billigend in Kauf, sie waren nicht vermindert schuldfähig.
Das verstehe ich nicht. Wenn ich besoffen Auto fahre, und deshalb jemand stirbt, bin ich ein Mörder. Und wenn sich meine Frau von mir trennt, und ich mich dann besaufe und sie umbringe, greift die verminderte Schuldfähigkeit?? Dein Ernst?

Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Die beiden Raser verhielten sich ähnlich wie Amokfahrer und deshalb dieses Urteil.
Ich glaube, es ging in dem Artikel um einen Raser. Am Ende des Artikel ging es um zwei andere Raser, die sich ein Autorennen geliefert hatten. Diese Urteile wegen Mordes hat der BGH aufgehoben.
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Terothe (02.03.19)
Ungelesen 02.03.19, 09:09   #7
MunichEast
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Es ist immer eine Einzelfallbetrachtung und Alkohol führt nicht zwangsläufig zu einer verminderten Schuldfähigkeit. Dieses begründet sich auf viele Faktoren, auch die Tatvorgeschichte.

Jemand der mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Stadt brettert, ohne Rücksicht auf Verluste oder Verkehrsregeln, nimmt den Tod unbeteiligter billigend in Kauf. Das ist nahe am Vorsatz.

Solche Fahrer sind eine Gefahr für die Gesellschaft.
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betaalpha (02.03.19)
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