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Linke kritisiert Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgericht Harbarth als befangen
Zitat:
Bundesverfassungsgericht:
Verfassungsrichter dämpft Erwartungen an Hartz-IV-Entscheidung
15. Januar 2019, 8:03 Uhr Aktualisiert am 15. Januar 2019, 11:41 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, AFP, dpa, jsp

Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts © Uli Deck/dpa
Vor der Verhandlung über Sanktionen im Hartz-IV-Gesetz hat die Linksfraktion im Bundestag den neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, als befangen kritisiert. "Er sollte sich an der Urteilsfindung nicht beteiligen", sagte der Linke-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch der Rheinischen Post. Es sei "durchaus problematisch", dass Harbarth Gesetze mit beschlossen habe, die nun vor dem Verfassungsgericht auf dem Prüfstand stünden.
Der Erste Senat des Verfassungsgerichts, dessen Vorsitzender Harbarth seit Anfang Dezember ist, verhandelt ab diesem Dienstag über die Frage, ob Abzüge vom Hartz-IV-Satz als Strafe etwa für versäumte Termine oder abgelehnte Jobs mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Harbarth hatte als CDU-Abgeordneter im Juni 2018 für die Beibehaltung der Sanktionen gestimmt. Ein Urteil des Gerichts wird erst in einigen Monaten erwartet.
Ohne auf die persönlichen Vorwürfe gegen ihn einzugehen, dämpfte Harbarth die Erwartungen an das Verfahren. Es gehe nicht um die Frage, ob Sozialleistungen mit einem Sanktionssystem politisch sinnvoll seien, sagte er zu Beginn der Verhandlung. Erst recht gehe es nicht um die politische Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen. Ihm zufolge stelle sich vielmehr die Frage, "was der Staat und damit auch die Gemeinschaft von Menschen fordern darf, bevor sie Sozialleistungen erhalten, und was er dann eventuell auch durch Sanktionen erzwingen darf". Dem Senat sei bewusst, dass die Thematik für viele Menschen in schwierigen Lebenslagen sehr wichtig sei und grundlegende Bedürfnisse betreffe. "Das nehmen wir ernst."
Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil war in Karslruhe vor Ort und verteidigte die Sanktionsmaßnahmen. "Der Sozialstaat muss ein Mittel haben, die zumutbare Mitwirkung auch verbindlich einzufordern", sagte der SPD-Politiker. Dies sei mit Blick auf die Gemeinschaft und insbesondere die Steuerzahler geboten. Heil erklärte auch, er halte die Grundentscheidung aus dem Jahr 2005 für eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik für richtig. Arbeitslosigkeit solle nicht verwaltet, sondern überwunden werden. Dabei werde auch auf Eigenverantwortung gesetzt. Der Arbeits- und Sozialminister betonte jedoch, dass dabei als Prinzip gelten solle: so viel Ermutigung wie möglich und so wenig Ermahnung wie nötig: "Die Förderung muss im Mittelpunkt stehen", so Heil.
Das Argument, dass mögliche Sanktionen wichtig für den sozialen Zusammenhalt seien, wird durchaus auch von vielen Linken geteilt. So schließt etwa auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in seinem Positionspapier eine Mitwirkungspflicht von Leistungsbeziehern nicht aus, lehnt Sanktionen aber in ihrer heutigen Form ab.
"Die Vorstellung, Menschen durch Sanktionen in Arbeit zu bringen, geht an der Wirklichkeit vorbei", sagte Hans-Jürgen Urban vom Vorstand der IG Metall. Betroffenen mangele es in der Regel nicht an Arbeitsmotivation und auch nicht an der Bereitschaft, Zugeständnisse bei einer angebotenen Tätigkeit zu machen. Der überwiegende Teil der Sanktionen werde vielmehr aufgrund einfacher Regelverstöße verhängt, vor allem wegen Meldeversäumnissen. "Statt auf Sanktionen sollte stärker auf Angebote und Beratung gesetzt werden."
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Wer Lust auf sinnloses Gelaber zum Thema hat, der schaut heute Abend Maischberger. Die Gäste sind unter anderem Habeck (grün) und Lindner (gelb).
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