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myGully |
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09.10.18, 18:55
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
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UPDATE: Ö: Aufregung über Maurer-Urteil
Zitat:
Für viel Wirbel - von Überraschung bis Unverständnis - hat der Schuldspruch gegen die frühere Grün-Mandatarin Sigrid Maurer gesorgt: Maurer selbst zeigte sich „sehr erschüttert“ und geht in Berufung.
Maurer war am Dienstag nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede am Landesgericht Wien verurteilt worden. Sie hatte obszöne Nachrichten an sie auf Facebook und Twitter gepostet und darin den Besitzer eines Biergeschäfts als Verfasser beschuldigt, der sie daraufhin klagte. Für die üble Nachrede muss Maurer 150 Tagsätze zu je 20 Euro, also 3.000 Euro, an den Staat zahlen. Weitere 4.000 Euro für die „erlittene Unbill“ gehen an den Kläger - mehr dazu in Üble Nachrede: Maurer verurteilt.
Medienanwalt: „Rechtspolitisch Sauerei“
Medienanwalt Michael Pilz hält es für „rechtspolitisch eine Sauerei“. Er meinte: Das Urteil sei „formal wohl nicht zu bekritteln“. Aber, so Pilz: „Die Beweiswürdigung hätte wohl auch anders ausgehen können.“ Verbreitung von Inhalten über Twitter sind Pilz zufolge grundsätzlich eine massenhafte Verbreitung, Twitter gilt wie auch Facebook daher als Massenmedium.
Der Autor dieser Inhalte sei aber kein Journalist, sondern gelte in dem Fall als „Medieninhaber“, erläuterte der Anwalt. Das sei auch regelmäßig der Fall, wo sich viele wundern würden, dass sie plötzlich unter das Medienrecht fallen.
Rechtspolitische Änderungen möglich
Maurer sei letztlich medienrechtlich zu einer Entschädigung an den Lokalbetreiber verurteilt worden, dazu komme die strafrechtliche Verurteilung wegen übler Nachrede. „Was Maurer gemacht hat, war erkennbar eine Notwehraktion“, sagte Pilz. „Rechtspolitisch muss gesagt werden, hier muss etwas geändert werden.“ Dabei sei selbstverständlich auf die Interessen beider Parteien Bedacht zu nehmen.
Entsprechende rasche Änderungen hielt der Medienanwalt für durchaus wahrscheinlich: „Die #Metoo-Bewegung hat es in einem Jahr geschafft, viel zu bewegen. Da können auch Bundeskanzler Sebastian Kurz und Justizminister Josef Moser (beide ÖVP) nicht daran vorbeigehen.“
Frauenvolksbegehren-Sprecher: Im Stich gelassen
Die Sprecher des Frauenvolksbegehrens kritisierten nach dem Schuldspruch für Sigrid Maurer, dass der Rechtsstaat Frauen im Stich lasse. Die Notwendigkeit, dass bei negativen Äußerungen der Wahrheitsbeweis angetreten werden muss, sei zu respektieren, doch der Fall zeige auf, dass sich Opfer von Hassnachrichten kaum wehren können.
„Dieser Fall zeigt klar auf, dass der österreichische Rechtsstaat Menschen im Stich lässt, wenn es um (sexistische) Hass-Nachrichten geht. Es gibt kaum Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren“, so Sprecherin Schifteh Hashemi. Man spreche sich klar für eine Verwaltungsstrafe für Hate-Speech im Netz aus. Eine Expertenkommission müsse an einer entsprechenden Gesetzesvorlage arbeiten, forderte Christian Berger vom Frauenvolksbegehren.
Liste Pilz: „Skandal“
Von einem Skandal spricht die Liste Pilz. „Die Täter-Opfer-Umkehr, die uns im Fall der ehemaligen Grünen Nationalratsabgeordneten Sigi Maurer heute vor Augen geführt wurde, ist kein Einzelfall“, meinte Parteichefin Maria Stern. Vielmehr sei die sexuelle Belästigung im Netz alarmierend. Das Urteil sei das falsche Signal an Frauen, Belästigungen anzuzeigen, resümierte Stern.
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Am aktuellen Urteil hätte es nichts geändert, aber Maurer hätte zumindest mehr Unterstützung aus der Bevölkerung erhalten, wäre da nicht ihr Abschiedsfoto aus dem Parlament mit Sektglas und Stinkefinger gewesen.
Geändert von TinyTimm (11.10.18 um 17:59 Uhr)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei TinyTimm:
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09.10.18, 19:30
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#2
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.986
Bedankt: 8.041
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Ich kenne die Dame nicht, habe den Fall auch nur am Rande mitbekommen - aber finde es sehr bedenklich. Um überhaupt Hilfe zu bekommen, stellt sie das Zeug online - und wird dann zur Täterin. Ansich wäre da die Frage, wieso nicht viel früher seitens der Strafverfolgungsbehörden etwas getan wurde. Es MUSS in der heutigen Zeit Möglichkeiten geben, auf so etwas zu reagieren, mit so etwas umzugehen und auf so etwas zu reagieren - bevor man gezwungen ist, selbst etwas dagegen zu unternehmen.
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Urlaubsmodus
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09.10.18, 19:59
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#3
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.582
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Zitat:
Zitat von TinyTimm
Am aktuellen Urteil hätte es nichts geändert, aber Maurer hätte zumindest mehr Unterstützung aus der Bevölkerung erhalten, wäre da nicht ihr Abschiedsfoto aus dem Parlament mit Sektglas und Stinkefinger gewesen.
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Dieses besagte Foto ist ein Jahr alt und deshalb dürfen bösartige Menschen doch ein bissl Hass und Schweinkram auf den Socialen Netzwerken ihr gegenüber ausleben ?
Das Urteil ist ein denkbar schlechtes Signal, für die Persönlichkeit- und auch die Frauenrechte.
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11.10.18, 17:59
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#4
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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Zitat:
Neue Wendung im Fall Maurer. Kläger droht Anzeige
Nach dem Urteil gegen die frühere Nationalratsabgeordnete Sigrid Maurer (Grüne) ist die Causa juridisch noch nicht zu Ende – im Gegenteil: Dem Kläger, dem Besitzer des Craft-Beer-Shops, von dessen PC aus Maurer obszöne und beleidigende Nachrichten erhalten hatte, droht ein Verfahren wegen Falschaussage. Frauenministerin Juliane Bogner-Strauss (ÖVP) kann sich eine Gesetzesänderung vorstellen.
Richter Stefan Apostol hatte schon in seiner Begründung des Urteils gegen Maurer wegen übler Nachrede am Dienstag klargemacht, dass er dem Kläger nicht glaube, es aber nicht nachzuweisen war, dass dieser tatsächlich selbst die Nachrichten an die frühere Abgeordnete geschickt habe.
Nun bekräftigte er seine Zweifel und will diese auch der Staatsanwaltschaft formell zur Kenntnis bringen – kurz gesagt: Er sei davon überzeugt, dass der Geschäftsbesitzer im Zeugenstand unter Wahrheitspflicht gelogen hat, wie es am Donnerstag hieß.
Staatsanwaltschaft entscheidet
Allerdings entscheidet erst die Staatsanwaltschaft, ob gegen den 40-Jährigen ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet wird. Dafür werden vom Richter die Verhandlungsprotokolle mit dem Urteil an die Anklagebehörde weitergeleitet. Im Fall einer Anklage beträgt das mögliche Strafmaß bis zu drei Jahre Haft. Apostol hatte schon im Verfahren dem Geschäftsbesitzer mehrfach erklärt, dass dieser als Zeuge unter Wahrheitspflicht stehe.
Am Donnerstag hatte der Anwalt des Mannes, Adrian Hollaender, volle Berufung angemeldet. Auch die Anwältin Maurers, Maria Windhager, wird das Urteil wegen übler Nachrede bekämpfen. Maurer müsste laut erstinstanzlichem Urteil 3.000 Euro an den Staat zahlen. Weitere 4.000 Euro wären für die „erlittene Unbill“ an den Kläger fällig.
Screenshot öffentlich gemacht
Maurer hatte im Mai öffentlich gemacht, dass sie vom Besitzer des Craft-Beer-Geschäfts über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. „Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt“, berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit sexuell anzüglichen Inhalten.
Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin mit Beschimpfungen bedacht, sein Unternehmen erhielt im Internet schlechte Bewertungen, und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte Maurer. Sie wurde verurteilt, weil es laut Urteilsbegründung nicht gelungen war, den Wahrheitsbeweis anzutreten.
Bogner-Strauß denkt Gesetzesänderung an
Damit sich Frauen in Fällen wie dem Maurers besser zur Wehr setzen können, kann sich Frauenministerin Bogner-Strauss vorstellen, Gesetze nachzuschärfen, wie die Tageszeitung „Österreich“ (Donnerstag-Ausgabe) berichtete. „Mir ist es wichtig, dass Frauen die rechtliche Möglichkeit haben, sich rasch und unkompliziert bei Hass im Netz zu wehren“, wurde Bogner-Strauss zitiert.
Eine Gesetzesänderung sei jedenfalls anzudenken. Sie habe diesbezüglich bereits mit Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) gesprochen. Das Thema werde nun auch im Rahmen der Taskforce zur Strafrechtsreform behandelt. Man müsse jedenfalls alle „derart gelagerten Fälle prüfen und genau anschauen und Expertenmeinungen einholen“, so Bogner-Strauss.
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