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09.10.18, 18:40
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Legende
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Ö: Neues Waffengesetz soll Anfang 2019 in Kraft treten
Zitat:
Der entsprechende Entwurf eines neuen Waffengesetzes soll am Montag in Begutachtung gehen und Anfang 2019 in Kraft treten. "Die Novelle schafft die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten", sagte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).
Magazine mit großer Kapazität – maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen – werden verboten. Dies hat auch Auswirkungen auf die entsprechenden Waffen. In einer zweijährigen Übergangsfrist sind die Magazine bei der Behörde zu melden, dürfen aber behalten werden. Die dazugehörige Waffe wechselt damit in die Kategorie A, “verbotene Waffen”, wofür eine Genehmigung erteilt wird.
Anders als beim Verbot der Pumpguns, die nicht veräußert werden dürfen, hängt die Einstufung der Waffe nur vom Magazin ab. Vernichtet man jenes mit der großen Kapazität, ist die Waffe “nur” Kategorie B und kann von anderen Berechtigten weiterhin erworben und mit den “kleinen” Magazinen verwendet werden. Sportschützen dürfen auch weiterhin große Magazine kaufen, wenn sie neben weiteren Voraussetzungen nachweisen, international anerkannte Wettbewerbe zu schießen, für die sie diese benötigen.
Sportschützen werden als solche definiert
Erstmals werden die Sportschützen in Österreich nach der Maßgabe der EU-Richtlinie als solche definiert. Als Mitglied in einem solchen Verein kann der Bedarf für weitere Schusswaffen sukzessive erhöht werden. Dank der Novelle kann er über eine Periode von 20 Jahren nach und nach zehn Waffen erwerben. Eine Verschärfung gibt es hingegen beim psychologischen Test für die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments. Diese Prüfung konnte früher beliebig oft wiederholt werden. Wer nun durchfällt, ist für sechs Monate und nach dem dritten negativen Antritt für immer gesperrt.
Verschärfungen im “Kampf gegen den Terrorismus”
“Wesentliche Verschärfungen dienen dem Kampf gegen den Terrorismus”, betonte der Ressortchef. So sieht die Umsetzung der Richtlinie vor, dass Waffenhändler bei verdächtigen Transaktionen meldepflichtig sind. Etwa wenn die Herkunft des Geldes nicht gewiss ist oder der Käufer mit großen Bargeldbeträgen Waffen einkaufen will. Die Überlassung einer Schusswaffe jeglicher Kategorie muss zudem angezeigt werden, um den Besitzer ausfindig machen zu können. Bisher war beim Erwerb einer Waffe im Ausland die Angabe eines Vorbesitzers nicht nötig gewesen. Schrotflinten mussten nur registriert werden, wenn diese nach 2012 gekauft wurden. Diese müssen nunmehr ebenfalls eingetragen werden.
Der Umbau einer Schusswaffe hat in Zukunft keine Auswirkungen mehr auf die Zuordnung zur Kategorie. Eine zu einer halbautomatischen Schusswaffe umgebaute vollautomatische Schusswaffe bleibt in der Kategorie A und somit eine verbotene Waffe. Zum Besitz bedarf es daher einer Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums.
Erweitert wird das Waffenverbot für Drittstaatenangehörige. Bisher waren für Asylwerber oder Asylberechtigte nur Schusswaffen nicht zulässig, zukünftig umfasst das Waffenverbot alle Formen von Waffen – also auch Stich- und Hiebwaffen. Kickl: “Aufgrund des eklatanten Anstiegs von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen müssen wir als Sicherheitsbehörde reagieren.” Beim Mitführen eines Messers droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Alpenrepublik haben, also keine Touristen.
Justizwache und Militärpolzei erhalten Waffenpass
Justizwachebeamte und Militärpolizisten müssen in Zukunft nicht mehr einen Bedarf zum Führen einer Faustfeuerwaffe nachweisen, sondern bekommen wie Polizisten einen Waffenpass. Besonders durch die berufliche Nähe zu Personen mit erhöhtem Gewaltpotenzial befänden sich diese Berufsgruppen in einer vergleichbaren Situation wie Polizisten, für die die Kaliberbegrenzung als sachlich nicht zu rechtfertigend gestrichen wurde.
Erfüllt wird ein Wunsch der Jägerschaft: Die weitverbreiteten Gehörschäden bei den rund 130.000 Weidmännern und ihren Hunden sollen durch die Verwendung eines Schalldämpfers an der Schusswaffe verhindert werden. Diese durften bisher nur bei Berufsjägern Verwendung finden, ab 2019 auch bei allen anderen Jagdkartenbesitzern. Anders als in Hollywood bleibt der Schuss in der Realität bei Verwendung eines Schalldämpfers weiter laut hörbar – ist jedoch nicht mehr gesundheitsschädlich.
Künftig wird es den Weidmännern auch erlaubt, eine Faustfeuerwaffe bei der Jagdausübung mitzuführen. Damit soll der erhöhten Gefahr bei der Nachsuche, vor allem in der Nacht und in schwierigem oder dicht bewachsenem Gelände begegnet werden.
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Zitat:
Waffenverbot für Drittstaatsangehörige dürfte halten
Das im neuen Waffengesetz vorgesehene erweiterte Waffenverbot für Drittstaatsangehörige dürfte halten. Verfassungsjuristen sagten heute im Ö1-Mittagsjournal, der Bann von Messern sowie Hiebwaffen für diese Personengruppe sei zulässig und keine Diskriminierung. Allerdings fielen darunter etwa keine Taschen- oder Küchenmesser, da auf diese der Waffenbegriff nicht anzuwenden sei.
Die Juristen Heinz Mayer und Bernd-Christian Funk halten die geplante Ausweitung für verfassungsrechtlich zulässig. Bisher waren für Asylwerbende oder Asylberechtigte sowie andere Angehörige von Nicht-EU-Staaten nur Schusswaffen nicht zulässig, zukünftig soll das Verbot alle Formen von Waffen umfassen – also auch Stich- und Hiebwaffen. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, also keine Touristen und Touristinnen.
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) argumentiert das mit einem eklatanten Anstieg von Verbrechen durch Stichwaffen. Wurde im Jahr 2013 wegen des Einsatzes von Stichwaffen gegen 1.550 Tatverdächtige ermittelt, stieg die Zahl im Jahr 2017 auf 3.282.
Markanter Anstieg unter Asylwerbenden
Unter den ausländischen Beschuldigten stehen Menschen aus Afghanistan mit 287 Taten an der Spitze, gefolgt von türkischen Staatsangehörigen (169), Staatsangehörigen der Russischen Föderation (111), Rumänen (110) und Serben (109). Das Mitführen zum Beispiel eines Messers wird durch die Waffengesetznovelle hinkünftig verwaltungsstrafrechtlich verfolgt. Es droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft.
Bundeskriminalamtsdirektor Direktor Franz Lang argumentierte gegenüber Ö1 damit, dass Hieb- und Stichwaffen von Körperverletzungen bis Raubüberfällen eine immer größere Rolle spielen würden. In den vergangenen Jahren habe sich deren Verwendung vervierfacht. Auch bei österreichischen Staatsangehörigen, aber besonders markant wäre das bei Asylwerbenden.
Laut dem Ö1-Mittagsjournal würden Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen berichten, dass einige Messer mit sich führen, entweder zur „Selbstverteidigung“ oder als Männlichkeitssymbol. Kriminalsoziologe Reinhard Kreissl wiederum befürchtet in der Maßnahme einen Vorwand für Kontrollen von Asylwerbenden und Menschen aus dem Ausland.
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