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02.10.18, 11:41
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Niedrigere Steuern auf E-Books. Verschärfte Überwachung von Bargeldtransfers
Zitat:
Elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften können in Europa künftig niedriger besteuert und damit billiger werden. Die EU-Finanzminister einigten sich heute in Luxemburg darauf, einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission anzunehmen.
Die Brüsseler Behörde hatte vorgeschlagen, es den EU-Ländern künftig freizustellen, ob sie den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Printmedien auch etwa für E-Books anwenden.
Bisher gilt in Europa ein Mindestmehrwertsteuersatz von 15 Prozent bei elektronischen Publikationen. Für gedruckte Bücher und journalistische Erzeugnisse können die Staaten hingegen einen ermäßigten Mindestsatz von fünf Prozent anwenden. Die EU-Staaten können nun künftig zwischen den Standardsteuersätzen und ermäßigten Sätzen wählen.
Pilotprojekt gegen Mehrwertsteuerbetrug
Grünes Licht gaben die EU-Finanzminister indes auch für ein Pilotprojekt gegen den Mehrwertsteuerbetrug. Damit kann nach jahrelanger Diskussion Tschechien ein solches Projekt demnächst umsetzen.
Rumänien gab seinen Vorbehalt gegen das Reverse-Charge-System in letzter Minute auf. Damit ein EU-Land diesen Mechanismus anwenden kann, müssen mindestens 25 Prozent der Mehrwertsteuerlücke auf Karussellbetrug zurückzuführen sein. Außerdem kommen nur Waren und Dienstleistungen über einem Schwellenwert von 17.500 Euro pro Transaktion infrage, und nur bis zum 30. Juni 2022.
„Diese Richtlinie wird eine Lösung für Mitgliedsstaaten bringen, die in ihrem Land mit Karussellbetrug konfrontiert sind“, sagte der amtierende EU-Ratsvorsitzende und Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP).
Verschärfte Überwachung von Bargeldtransfers
Außerdem einigten sich die Finanzminister auf kleinere Gesetzesänderungen beim EU-Mehrwertsteuersystem, die ab 2020 wirksam werden. Sie betreffen etwa Vereinfachungen bei Warenlieferungen und Kriterien bei Kettentransaktionen.
Verschärft wird auch eine EU-Verordnung zur Überwachung von Bargeldtransfers in die EU und aus der EU. Mit dem neuen Rechtsakt wird die Vorschrift erweitert, wonach jede Person, die in die EU einreist oder aus der EU ausreist und Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mitführt, das bei den Zollbehörden melden muss.
Die Verordnung gilt auch für Schecks, Travellerschecks, Prepaid-Karten und Gold, sie wurde nunmehr auf Barmittel im Post-, Fracht- und Kurierverkehr ausgedehnt. Die Behörden können alle Sendungen, Pakete und Verkehrsmittel kontrollieren, die unbegleitete Barmittel enthalten können.
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