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01.10.18, 12:18
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Chuck Norris sein Vater
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Benachteiligt trotz Ehe für alle?
Zitat:
#kurzerklärt Benachteiligt trotz Ehe für alle?
Seit einem Jahr gibt es die Ehe für alle. Doch Homosexuelle sind immer noch nicht in allen Bereichen gleichgestellt - etwa wenn es um das Thema Kinder geht.
Von Sarah Walzer, SWR
Vor einem Jahr verabschiedete der Bundestag mit großer Mehrheit die Ehe für alle. Der Jubel unter Homosexuellen war groß. Doch Mängel bleiben - vor allem beim Abstammungsrecht. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dort heißt es, dass die Mutter eines Kindes die Frau ist, die es geboren hat (§1591 BGB). Und Vater ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist (§1592 BGB).
Die Rede ist also nur von Mutter und Vater, nicht aber von Mutter und Mutter. Bekommt also eine verheiratete heterosexuelle Frau ein Kind, wird ihr Ehemann automatisch zum rechtlichen Vater. Egal ob er tatsächlich der biologische Vater ist oder nicht. Bekommt aber eine lesbische Ehefrau ein Kind, wird ihre Ehepartnerin nicht automatisch zur Mutter.
Aufwändige Stiefkindadoption
Für sogenannte "Mit-Mütter" bleibt deshalb weiter nur die Möglichkeit der Stiefkindadoption, um auch vor dem Gesetz Elternteil zu sein. In dem aufwändigen Adoptionsverfahren wird vor allem die "Mit-Mutter" ausführlich vom Jugendamt überprüft. Sie muss alles über ihre Familiengeschichte preisgeben, zum Beispiel wie das Verhältnis zu ihren Eltern oder Geschwistern ist, wie sie den Erziehungsstil der Eltern bewertet oder ob es familiäre Schicksalsschläge gegeben hat.
Zusätzlich wird ihre Wohnung überprüft, genauso wie Beruf und Einkommen. Aber auch die Krankengeschichte und vorherige Beziehungen der "Mit-Mutter" werden genau unter die Lupe genommen. Am Ende entscheidet ein Familiengericht, ob sie auch die rechtliche Mutter werden darf.
Streitpunkt Abstammungsrecht
Viele lesbische Ehe-Paare empfinden diese Prozedur als demütigend und diskriminierend. Sie fordern: das Abstammungsrecht muss geändert werden.
Die Bundesregierung will das Thema angehen. So steht es zumindest im Koalitionsvertrag. In der vergangenen Legislaturperiode hat es bereits einen Arbeitskreis Abstammungsrecht gegeben. Experten aus den Bereichen Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin haben darüber beraten, wie das Abstammungsrecht an die vielfältigen Familienkonstellationen angepasst werden könnte.
So heißt es in den Kernthesen des Abschlussberichts: "Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann ("Vater") als auch eine Frau ("Mit-Mutter") in Betracht kommen."
Ehe für alle bleibt Mogelpackung
Inwieweit das Abstammungsrecht tatsächlich geändert wird, ist noch nicht klar. Bis dahin gilt: In Sachen Elternschaft bleibt die Ehe für alle dann wohl doch nur eine Mogelpackung. Denn im Gegensatz zu heterosexuellen Ehemännern werden lesbische Ehefrauen nicht automatisch als zweiter Elternteil anerkannt.
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Zitat:
Video #kurzerklärt: Ehe für alle - keine Gleichberechtigung bei Abstimmungsrecht
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