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[Recht & Politik] Häusliche Krankenpflege: Kassen sollen Tariflöhne erstatten

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Ungelesen 29.09.18, 03:37   #1
BLACKY74
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Standard Häusliche Krankenpflege: Kassen sollen Tariflöhne erstatten

Zitat:
Ambulante Krankenpflegedienste sollen ihre Mitarbeiter künftig nach Tarif bezahlen können. Darauf zielt laut Gesundheitsminister Spahn eine Gesetzesänderung, auf die sich die Große Koalition geeinigt hat.

Gesundheitsminister Jens Spahn will per Gesetz für eine bessere Bezahlung der Mitarbeiter ambulanter Krankenpflegedienste sorgen. Sie sollten künftig nach Tarif bezahlt werden, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe. Dies sehe eine Gesetzesänderung vor, auf die sich die Große Koalition geeinigt habe. Spahn sprach demnach von einer "guten Nachricht für Pflegekräfte und Patienten".

"Lohndumping hat ein Ende"

"Lohndumping in der ambulanten häuslichen Krankenpflege hat endlich ein Ende", sagte Spahn. Die Krankenkassen müssten Tariflöhne künftig als wirtschaftlich angemessen akzeptieren. Der Minister versucht derzeit, den Arbeitskräftemangel in der Pflege abzumildern. "Tarifbezahlung ist ein Weg von vielen, um den Pflegeberuf wieder attraktiver zu machen", sagte Spahn. "Die Personalprobleme in der Pflege zu lösen, ist eines der Hauptziele dieser Bundesregierung."

In der Vergangenheit hatte es mehrfach Streit um Tarifbezahlung gegeben. Die Kassen sind per Gesetz verpflichtet, Leistungen "wirtschaftlich und preisgünstig" einzukaufen. Damit sollen die Beiträge möglichst stabil bleiben. In den Verhandlungen mit den Pflegediensten hatte diese Vorschrift dazu geführt, dass Tariflöhne als zu hoch abgelehnt und nicht vollständig erstattet wurden. Nun solle im Sozialgesetzbuch festgeschrieben werden, dass Tariflöhne "nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden".

Gesetz soll am 1. Januar in Kraft treten

Gleiches solle für das kirchliche Arbeitsrecht gelten. Um sicherzustellen, dass ausgehandelte Vergütungen auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen, müssen die Pflegedienste den Angaben zufolge die entsprechende Bezahlung den Krankenkassen jederzeit nachweisen können. Geregelt werden solle diese Gesetzesänderung über das "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz", das am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.
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