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[Recht & Politik] Kritik des Rechnungshofs: Haben Altkanzler "Grenzen überschritten"?

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Ungelesen 27.09.18, 11:37   #1
TinyTimm
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Standard Kritik des Rechnungshofs: Haben Altkanzler "Grenzen überschritten"?

Zitat:
Die Kritik des Rechnungshofs an den Leistungen für Altkanzler und deren Gebaren ist deutlich: Sie hätten Steuergelder für Privates und Geschäftliches missbraucht. Strengere Regeln könnten vorerst nur Gerhard Schröder treffen.

Der Bundesrechnungshof hat laut einem Medienbericht die "lebenslange Vollausstattung" früherer Bundeskanzler auf Kosten der Steuerzahler kritisiert. Die zeitlich unbefristete Bereitstellung mehrerer Fahrer, von Büros und Mitarbeitern sei grundsätzlich zu hinterfragen, zitiert die "Bild"-Zeitung aus einem Prüfbericht. Zwischen 2013 und 2015 hatten die Prüfer dem Blatt zufolge alle staatlichen Zahlungen an frühere Kanzler unter die Lupe genommen.

Beim Umgang mit Steuergeld hätten die Alt-Kanzler zuletzt zudem "Grenzen überschritten", heißt es demnach darin. So hätten sie die volle Amtsausstattung für die Organisation privater Termine genutzt oder für "Lobbyarbeit für bestimmte Interessengruppen". Büro und Personal würden auch für die "Erzielung zusätzlicher Einkünfte" für "Aufsichts- und Verwaltungsratsmandate" von "jährlich mehreren hunderttausend Euro" eingesetzt.

Strengere Regeln gefordert

Der Rechnungshof fordert deshalb strenge Vorschriften für die Ausgaben von Ex-Kanzlern. Nach dem Tod von Helmut Schmidt und Helmut Kohl ist Gerhard Schröder der einzige noch lebende Altkanzler. Er ist Aufsichtsratschef des Gas-Trassenbauers Nord Stream und des mehrheitlich russischen Staatskonzern Rosneft.

Vor Kurzem hatte der Bundesrechnungshof schon die Versorgung ehemaliger Bundespräsidenten kritisiert.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:

Rechnungshof kritisiert Alt-Bundespräsidenten Teure Ex-Bewohner.
Nicht mehr im Amt, aber dennoch bestens versorgt. Diese Regelung für Alt-Bundespräsidenten sieht der Rechnungshof kritisch. Teure Hotels, große Büros und private Reisen würden massive Kosten verursachen.


Der Bundesrechnungshof kritisiert einem Medienbericht zufolge die Ausstattung der früheren Bundespräsidenten. In einem 44 Seiten umfassenden Prüfbericht kritisiert die Behörde laut einem "Bild"-Bericht, dass sich bei den Ex-Staatsoberhäuptern ein Automatismus "lebenslanger Vollausstattung" entwickelt habe.

"Ausgaben bis zu 2,3 Mio. Euro"


Die bisherigen Ausgaberegeln würden sich nicht "an den Grundsätzen von Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit" orientieren, heißt es. So stünden die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Büros der Altbundespräsidenten in keinem Verhältnis zum Nutzen: Je Bundespräsident variierten die Ausgaben in einem Zeitraum von fünf Jahren zwischen 900.000 und 2,3 Millionen Euro, schreibt der Rechnungshof.

Beispielsweise sei das Büro eines Alt-Bundespräsidenten, dessen Name in dem Bericht nicht genannt wird, 268 Quadratmeter groß und koste 89.000 Euro Miete im Jahr.

Selbst direkt nach dem Ausscheiden seien Ex-Staatsoberhäupter jedoch "nur durchschnittlich 2,6 Tage pro Monat im Büro". Häufig würden dabei ausschließlich private Tätigkeiten verrichtet.

Privatreisen und teure Hotels


Laut Gesetz sollten zudem die Reisen von Alt-Bundespräsidenten eigentlich nicht aus Steuergeld bezahlt werden. Doch tatsächlich habe das Präsidialamt "sämtliche geltend gemachten Reisekosten" erstattet, heißt es - auch für Privatreisen zu "Geburtstagen von Bekannten oder Ehefrauen" und einen "Aufenthalt im Freizeitpark".

Kritisch sieht der Rechnungshof laut dem Bericht auch, dass häufig "hochpreisige Hotels" abgerechnet würden. In einem Fall sei für die Sekretärin ein Zimmer für 320 Euro pro Nacht gebucht worden.

Ehrensold von 236.000 Euro

Der Rechnungshof fordere den Bundestag deshalb nun auf, den Ex-Präsidenten klare und strengere Regeln zu geben. Bundespräsidenten im Amt erhalten jährlich 236.000 Euro. Hinzu kommt ein sogenanntes Aufwandsgeld von 78.000 Euro.

Nach dem Ausscheiden aus dem Amt erhält ein Bundespräsident einen Ehrensold. Er entspricht den Bezügen während der Tätigkeit als Staatsoberhaupt.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Geändert von TinyTimm (27.09.18 um 12:16 Uhr) Grund: Absatz vergessen
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