Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
24.08.18, 16:09
|
#1
|
Download-Master
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Österreich
Beiträge: 371
Bedankt: 471
|
print@home: Bundesgerichtshof untersagt Eventim-Onlineticketgebühr
Zitat:
print@home: Bundesgerichtshof untersagt Eventim-Onlineticketgebühr
Die Funktion print@home für Tickets darf nichts kosten. Dies hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. CTS Eventim war ein schlechter Verlierer und hatte immer wieder Berufung gegen die Verbraucherschützer eingelegt.

Eine Servicegebühr von bis 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 23. August 2018 bestätigt (Aktenzeichen III ZR 192/17). Die Urteilsgründe sind bisher nicht veröffentlicht. Gegen CTS Eventim hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt.
Nutzer haben über eine Vielzahl von Anbietern hinweg die kostenpflichtige print@home-Option zur Auswahl. Für die Übermittlung der Daten fallen dem Marktführer in der Ticketvermittlung jedoch weder Porto- noch Materialkosten an. "Das Urteil schiebt der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Verbrauchern mit Extragebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen das Entgelt bereits erfolgreich vor dem Landgericht Bremen geklagt. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen bestätigte im Jahr 2017 die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung von Eventim zurück. Der Bundesgerichtshof hat nun in letzter Instanz ebenfalls zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen.
Eventim reagiert auf das Urteil
Auch Eventims "Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr", der 29,90 Euro kostet, wurde durch das Gericht beendet. Kunden konnten beim Vorverkauf für die AC/DC-Welttournee 2015 ausschließlich den Premiumversand wählen. Die Tickets kamen jedoch mit ungesicherter Briefpost.
Eventim-Sprecher Christian Steinhof sagte Golem.de auf Anfrage: "Wir nehmen das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kenntnis und werden dieses umsetzen. Sobald uns die ausführliche Begründung für den Entscheid vorliegt, werden wir die erforderlichen Anpassungen bei Ticketdirect vornehmen. Bis dahin werden wir das Angebot weiter zur Verfügung stellen, ohne print@home-Gebühren zu erheben."
Nach Ansicht der Verbraucherschützer soll Eventim die Gebühren für Ticketdirect an die Kunden zurückzahlen. Falls das unterbleibt, kündigt die Verbraucherzentrale an, Gewinnabschöpfungsansprüche in Betracht zu ziehen, damit die Entgelte nicht bei Eventim verbleiben.
|
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:06 Uhr.
().
|