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Günstige Nachahmer-Medikamente: Wie gut sind Generika?

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Ungelesen 15.08.18, 12:18   #1
BLACKY74
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Standard Günstige Nachahmer-Medikamente: Wie gut sind Generika?

Zitat:
Sobald ein Medikament den Patentschutz verliert, kommen Nachahmerprodukte auf den Markt. Sie sind günstiger - aber sind sie auch gut? Ein Überblick.

Wenn Medikamente neu auf den Markt kommen, sind sie patentgeschützt. Nur der Pharmakonzern, der das Patentrecht besitzt, darf das Medikament produzieren und verkaufen. Solche Präparate sind meist vergleichsweise teuer. Doch nach 20 Jahren endet der Patentschutz. Danach dürfen auch andere Pharmakonzerne Medikamente mit dem Wirkstoff herstellen. Diese Generika sind deutlich billiger als das Original. Sind sie genauso gut?

"Generika sind wirkstoffgleiche Kopien von ehemals patentgeschützten Arzneimitteln, also quasi Nachahmer-Medikamente", sagt Reiner Kern von der Bundesapothekerkammer in Berlin. Für fast alle Arzneimittel, deren Patentschutz abgelaufen ist, gibt es mindestens ein Generikum - oft auch mehrere. Diese Nachahmer-Medikamente gibt es sowohl für apothekenpflichtige als auch für rezeptpflichtige Präparate. Sogar die Verpackung des Generikums sieht manchmal der des Originals sehr ähnlich. Der wesentlichste Unterschied ist der Preis.

Herstellungskosten sind meist gering

Warum sind Generika günstiger? "Die reinen Herstellungskosten sind zumeist gering", erklärt Stefan Engelhardt, Leiter des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie an der TU München. Sehr hoch sind dagegen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung des Präparates - und das Marketing. Damit sich diese Investition für den Arzneimittelhersteller rechnet, lässt er sich sein neues Medikament durch ein Patent schützen.

Manch ein Patient tut sich womöglich schwer damit, ein Generikum einzunehmen und hält es für einen billigen Abklatsch des Originals. Solche Sorgen seien aber unbegründet, sagt Maik Pommer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): "Auch für Generika gelten mit Blick auf den Patientenschutz strenge Anforderungen hinsichtlich Wirksamkeit, Sicherheit und pharmazeutischer Qualität." Der Hersteller eines Generikums muss bei staatlichen Zulassungsbehörden wie dem BfArM nachweisen, dass das Präparat dem Original entspricht.

Ein Generikum kann sich aber mit seinen Hilfsstoffen oder aufgrund der Herstellungstechnologie geringfügig vom Originalpräparat unterscheiden. Das darf aber die pharmazeutische Qualität und die Wirksamkeit nicht schmälern. Für die Zulassung von Generika sind sogenannte Bioäquivalenzstudien vorgeschrieben. "Dabei wird überprüft, ob der Wirkstoff zum Beispiel aus der Tablette eines Generikums in vergleichbarer Konzentration im Blut eines Patienten erscheint wie das Original", sagt Engelhardt. Das wird über einen bestimmten Zeitraum an Probanden getestet. Ist dies der Fall, können Original und Generikum meist problemlos ausgetauscht werden.

"Generika decken etwas über 80 Prozent der Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen an Medikamenten ab", sagt Engelhardt. Die Kassen schließen mit den Generikaherstellern Rabattverträge ab, um über die ohnehin günstigen Preise hinaus weitere Nachlässe vom Hersteller zu erhalten.

Für Generika mit Wirkstoffen, deren Preis um 30 oder mehr Prozent unter dem Festbetrag liegt, müssen Patienten keine Zuzahlung leisten.

Gründe gegen Generika

Es kann jedoch im Einzelfall medizinische Gründe geben, die gegen ein Generikum sprechen, etwa wenn ein Patient gegen einen darin enthaltenen Hilfsstoff allergisch ist. Ärzte können dann für die Apotheke auf dem Rezept vermerken, dass nur das verschriebene Medikament ausgegeben werden darf - und kein Generikum.

Machen Ärzte häufig von dieser Variante Gebrauch, laufen sie Gefahr, dass die Kassen Geld von ihnen zurückfordern: Die Ärzte haften für diese Verschreibungen und müssen für jeden einzelnen Fall medizinisch begründen, warum sie das sogenannte "Aut idem" auf dem Rezept ausgeschlossen haben.

Will jemand weiter ein Originalpräparat nehmen, aber der Arzt das Rezept nicht entsprechend ausstellen, bleibt nur die Möglichkeit, dass der Patient die Mehrkosten selbst trägt.
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