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[Brisant] Urteil nach 18 Jahren. Düsseldorfer Attentat weiter ungeklärt

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Ungelesen 31.07.18, 19:04   #1
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Standard Urteil nach 18 Jahren. Düsseldorfer Attentat weiter ungeklärt

Zitat:
Freispruch für Rechts*******n

Der Anschlag im Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat im Juli 2000 Deutschland erschüttert. Zehn Menschen wurden verletzt, eine junge Frau verlor ihr ungeborenes Kind, als ein Sprengsatz neben einer Gruppe von Sprachschülerinnen und Sprachschülern aus Osteuropa detonierte - viele von ihnen jüdischen Glaubens. Fast auf den Tag genau 18 Jahre später bleiben die Hintergründe der Tat weiter ungeklärt: Am Dienstag sprach das Landgericht Düsseldorf einen Rechtsradikalen vom Vorwurf des zwölffachen Mordversuchs frei. Der als Neonazi bekannte Angeklagte war bereits kurz nach dem Anschlag ins Visier der Ermittler gerückt.

Indizien für Gericht nicht ausreichend

Der Sprengstoffanschlag im Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn bleibt auch nach 18 Jahren ungeklärt. Nach einem Indizienprozess sprach das Landgericht Düsseldorf am Dienstag einen 52-jährigen frei. Zehn Menschen waren bei dem Attentat auf eine Gruppe osteuropäischer Sprachschülerinnen und Sprachschüler verletzt worden, eine junge Frau hatte ihr ungeborenes Baby verloren.

Der Düsseldorfer Anschlag vom 27. Juli 2000 hatte bundesweit Entsetzen und eine Debatte über rechte Gewalt ausgelöst. Der in einem Plastiksack deponierte Sprengsatz war auf dem Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn genau in dem Moment explodiert, als eine Gruppe von zwölf Sprachschülerinnen und Sprachschülern vorbeiging. Sie stammten allesamt aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion, viele von ihnen waren jüdischen Glaubens. Das ließ Vermutungen aufkommen, dass der Anschlag einen fremdenfeindlichen oder antisemitischen Hintergrund hatte.

Schnell stellte sich heraus, dass der Sprengsatz von einem Ort in unmittelbarer Nähe des Tatorts ferngezündet worden sein musste. Zeugen berichteten von einem Mann, der während des Anschlags auf einem Trafokasten nahe dem Bahnhof gesessen hatte. Bereits kurz nach der Tat rückte der als Neonazi bekannte Ralf S. ins Visier der Behörden. Nachweisen konnte ihm die Polizei die Tat damals aber nicht.

„Erhebliche Zweifel an der Täterschaft“

Im vergangenen November erhob die Staatsanwaltschaft schließlich doch Anklage gegen den Mann. Zuvor hatte ein früherer Mithäftling ausgesagt, S. habe sich mit dem Anschlag gebrüstet. Der Angeklagte bestritt während des Düsseldorfer Prozesses allerdings vehement jede Beteiligung an dem Attentat. Am Dienstag wurde er vom Vorwurf des Mordversuchs in zwölf Fällen freigesprochen.

Das Gericht habe „erhebliche Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten“, begründete der Vorsitzende Richter Rainer Drees die Entscheidung. Mit dem Freispruch von S. folge die Strafkammer dem Schlussantrag der Verteidigung. Nach sechsmonatiger Prozessdauer und der Vernehmung von 78 Zeugen nannte der Vorsitzende Richter die Indizien gegen S. „nicht ausreichend, um den Angeklagten zu überführen“. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen lebenslange Haft gefordert. Bereits im Mai war S. wegen fehlenden dringenden Tatverdachts im Mai aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Zeugenaussagen für Richter „unbrauchbar“

In der Urteilsbegründung bescheinigte Drees dem 52-Jährigen eine „rechtsradikale Gesinnung“ gepaart mit einer ausgeprägten „Neigung zur Selbstinszenierung“. S. habe während des gesamten Verfahrens gelogen - mit seinem „Hang zum Lügen und Fabulieren“ habe er keinen Beitrag zur Aufklärung der Vorwürfe geleistet. Am Ende hätten die Indizien aber nicht ausgereicht, um S. zweifelsfrei der Tat zu überführen. So gebe es auch keine Belege dafür, dass der Exsoldat S. überhaupt über die technischen Fähigkeiten zum Bau des verwendeten Sprengsatzes verfügt habe.

Die Aussagen zentraler Belastungszeugen in dem Prozess nannte der Richter „unbrauchbar“, „unzulänglich“ und „nicht belastbar“. In dem Verfahren waren zwei frühere Mitgefangene von S. vernommen worden, nach deren Angaben der Angeklagte sich zu dem Wehrhahn-Anschlag bekannt haben soll. „Beiden Zeugen konnten wir nicht glauben“, sagte der Vorsitzende Richter.

Drees sagte, mit dem Freispruch habe die Strafkammer keineswegs ein leichtfertiges Urteil gefällt. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht, weder bei der Entscheidung selbst noch auf dem Weg dahin.“ Auch habe die Staatsanwaltschaft aufgrund der damaligen Indizienlage zu Recht Anklage gegen S. erhoben, sagte Drees. Dass der Angeklagte nach der Beweisaufnahme nun freigesprochen werden müsse, sei auch „keine Niederlage“ für die Staatsanwaltschaft.

Staatsanwaltschaft kündigt Berufung an

Der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück kündigte unmittelbar nach der zweistündigen Urteilsbegründung Revision gegen das Urteil an. Damit wandert der Fall nun zum deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Zu den nachdrücklichen Zweifeln der Richter an der Täterschaft von S. sagte Herrenbrück: „Ich teile diese Zweifel nicht.“ Bestürzt reagierte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, auf den Freispruch. Er könne das Urteil nicht nachvollziehen, doch respektiere er die Entscheidung des Gerichts.
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Achtzehn Jahre um zu einem Urteil zu kommen?
Da mahlen ja Gottes Mühlen schneller.
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