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27.07.18, 18:20
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Silent Running
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BGH-Urteil Heimliche Handy-Ortung erlaubt: Staat darf „Stille SMS“ verschicken
Zitat:
BGH-Urteil - Heimliche Handy-Ortung erlaubt:
Staat darf „Stille SMS“ verschicken

Werden Sie überwacht? So finden Sie heraus, ob Sie eine "Stille SMS" erhalten haben.
(Videoclip im Link)
Freitag, 27.07.2018, 12:55
Geheimdienste dürfen sogenannte stille SMS verschicken, um die Mobilfunkgeräte von Straftätern zu orten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag schriftlich veröffentlichten Beschluss.
Er wies damit einen Funktionär der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ab. (Az: 3 StR 400/17)
Die Technik der stillen SMS führt dazu, dass das Empfangsgerät den Eingang der Textnachricht nicht anzeigt und der Nutzer daher nichts bemerkt. Dennoch baut das Gerät eine Funkverbindung zum nächstgelegenen Mobilfunksendemasten auf. Die Ermittler können das Gerät daher unerkannt orten.
Im Streitfall hatten die Ermittler diese Technik gegen einen mutmaßlichen PKK-Funktionär eingesetzt. Später verurteilte ihn das KammergerichtBerlinzu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
Praxis bei Verdacht von Straftaten zulässig
Mit seiner Revision vor dem BGH machte er zahlreiche Verfahrenshindernisse geltend. Unter anderem argumentierte er, für die stille SMS gebe es keine rechtliche Grundlage.
Dem widersprach nun der BGH. Bei einem Verdacht auf Straftaten von "erheblicher Bedeutung" erlaube die Strafprozessordnung die Ortung eines Mobilfunkgeräts "mit technischen Mitteln". Bei Einführung der Vorschrift im Jahr 2002 habe es die stille SMS zwar noch nicht geben.
Mit der Formulierung "technische Mittel" habe der Gesetzgeber aber bewusst dem technischen Fortschritt Rechnung tragen und die Vorschrift auch für neue Methoden offenhalten wollen. Dies sei legitim und verfassungsrechtlich unbedenklich.
Die Unverletzlichkeitder Wohnungwerde nicht angetastet. Zwar sei es möglich, dass das Mobilfunkgerät in der Wohnung geortet werde. Dies sei dann aber Zufall. Ein gezielter Eingriff in die Privatsphäre der Wohnung sei die stille SMS nicht, befanden die Karlsruher Richter.
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