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[Recht & Politik] Neu ab Juli 2018: Reiserecht, Rentenplus und Warnhinweise

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Ungelesen 30.06.18, 15:44   #1
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Standard Neu ab Juli 2018: Reiserecht, Rentenplus und Warnhinweise

Zitat:
Der Juli bringt einige Veränderungen, unter anderem für Reisende, Rentner, Lkw-Fahrer und Patienten. Außerdem laufen die ersten Energieausweise ab und die Post hebt einige Preise an. Und das ist noch nicht alles.

Neue Rechte für Pauschalreisende:


Zum 1. Juli tritt die EU-Pauschalreise-Richtlinie in Kraft, die die rechtlichen Bestimmungen an das Reiseverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern anpasst. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Mehr Schutz bei verbundenen Reiseleistungen

Pauschalreisende waren bisher abgesichert, wenn Mängel auftreten, der Veranstalter Insolvenz anmeldet oder etwas anderes schiefgeht. Dieser Schutz gilt nun auch, wenn im Reisebüro oder über ein Online-Portal mehrere Leistungen zusammen gebucht werden, zum Beispiel zum Flug ein Hotelaufenthalt oder ein Mietwagen mitgebucht werden. Dabei gelten die Reisebüros oder Online-Anbieter nicht mehr als Vermittler dieser Reiseleistungen, sondern als Veranstalter mit entsprechenden Informationspflichten und einer eigenen Insolvenzabsicherung.

Reklamation von Reisemängeln

Die Frist, innerhalb derer Reisemängel reklamiert werden können, wird von einem Monat nach Rückkehr auf zwei Jahre erweitert. Voraussetzung dafür ist aber weiterhin, dass die Mängel bereits am Urlaubsort dokumentiert und angezeigt wurden.

Mehr Freiheiten für die Veranstalter


Veranstalter dürfen den Reisepreis nach der Buchung um bis zu acht Prozent anheben. Liegt die Verteuerung darüber, können Kunden kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Bisher lag die Grenze bei fünf Prozent.

Eine Anhebung des Reisepreises kann bis zu 20 Tage vor dem Reisebeginn erfolgen. Die Gründe dafür müssen allerdings triftig sein, zum Beispiel höhere Steuern oder Flughafengebühren, gestiegene Treibstoffpreise oder Wechselkurse. Reiseveranstalter können zudem einzelne Leistungen im Nachhinein noch verändern, zum Beispiel das Hotel. Sie müssen darüber ihre Kunden unter Angabe einer Widerspruchsfrist informieren. Wird innerhalb dieser Frist nicht widersprochen, gilt die Änderung als akzeptiert.

Mehr Informationen für Reisende

Reisende erhalten vor Abschluss des Vertrags umfangreichen Informationen, aus denen hervorgeht, was sie gebucht haben, ob eine Insolvenzversicherung besteht und wie sie gegebenenfalls richtig reklamieren.

Was nicht mehr geschützt ist

Tagesreisen bis zu 500 Euro pro Person, sowie für Ferienwohnungen und Ferienhäuser, die über einen Reiseveranstalter gebucht werden, sind nunmehr vom Schutz ausgenommen. Das heißt, Reisende können keine Ansprüche geltend machen, wenn Mängel auftreten oder der Veranstalter pleitegeht.
Pauschalreisen: neue Regeln ab 1. Juli [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Juli bringt Rentenplus


Die Renten werden erhöht – und zwar deutlich: Im Westen Deutschlands dürfen sich Rentner über ein Plus von 3,22 Prozent freuen, im Osten sogar von 3,37 Prozent. Bis 2024 sollen die Ostrenten dann an das Westniveau angeglichen sein. In gleicher Weise wie die gesetzlichen Renten steigen auch die Rentenbezüge für Landwirte. Die Versorgungsleistungen für Kriegs- und Wehrdienstopfer, für Impfgeschädigte und für Opfer von Gewalttaten werden um 3,22 Prozent angehoben.

Medikamente: Warnhinweise und Fälschungssicherheit

Rezeptfreie Schmerzmittel wie Aspirin oder Ibuprofen dürfen nur noch mit einem Warnhinweis auf der Packung verkauft werden: "Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!"

Verpackungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten werden mit einem individuellen Erkennungsmerkmal versehen. Damit soll verhindert werden, dass Fälschungen in den Handel gelangen oder die Verpackungen manipuliert werden.

Amalgamverbot für Risikogruppen

Zahnärzte dürfen bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahren kein Dentalamalgam mehr verwenden. Stattdessen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei ihnen Füllungen aus Kunststoff. Grundlage der EU-weit geltenden Regelung ist das sogenannte Minamata-Übereinkommen, nach dem die Nutzung von Quecksilber soweit wie möglich reduziert werden soll.

Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen

Die Lkw-Maut wird auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Bisher waren nur die Autobahnen (13.000 Kilometer) und gut ausgebaute Bundestraßenabschnitte (2.300 Kilometer) mautpflichtig. Nun wird die Maut auch auf sämtliche 39.000 Kilometer Bundesstraße ausgeweitet.

Langsamer auf Frankreichs Landstraßen
In Frankreich wird die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen von 90 auf 80 gesenkt. Mit dem niedrigeren Tempolimit reagiert das Nachbarland auf die steigende Zahl von Verkehrstoten, häufig durch zu hohe Geschwindigkeit.
Tempo 80 auf Landstraßen Frankreich nimmt den Fuß vom Gas
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Erste Energieausweise laufen ab

Im Juli 2008 wurden die ersten Energieausweise für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt. Sie verlieren jetzt nach zehn Jahren ihre Gültigkeit. Eigentümer, die ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, sollten sich um einen neuen Energieausweis kümmern. Dabei wird unterschieden zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen. Experten raten hier zu Bedarfsausweisen. Sie gelten als präziser, weil sie sich nicht am – stark schwankenden – Verbrauch der Bewohner oder Nutzer orientieren, sondern an den energetischen Eigenschaften des Gebäudes.

Post erhöht Preise für Waren- und Büchersendungen

Die Post hebt zum 1. Juli den Preis für Büchersendungen bis 500 Gramm von 1 Euro auf 1,20 Euro an sowie bei Sendungen bis 1.000 Gramm von 1,65 Euro auf 1,70 Euro.

Auch für Warensendungen steigen die Preise: in der Klasse "Kompakt" bis 50 Gramm und 15 Zentimeter Höhe von 0,90 Euro auf 1,30 Euro und in der Klasse "Groß" bis 500 Gramm und 15 Zentimeter Höhe von 1,90 Euro auf 2,20 Euro. In der Klasse "Maxi" (bis 1000 Gramm) bleiben die Preise bei 2,20 Euro (bis 5 Zentimeter Höhe) bzw. 2,35 Euro (bis 15 Zentimeter Höhe).

Mit der Anhebung der Preise reagiert die Deutsche Post nach eigenen Angaben auf allgemeine Kostensteigerungen und höhere Transportpreise. Andere Portopreise, zum Beispiel für Briefmarken bleiben unverändert.

Betriebsdaten werden Arbeitsschutzbehörden übermittelt

Vom 1. Juli 2018 an leitet die Bundesagentur für Arbeit Betriebsdaten an die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder weiter. Dadurch soll der Arbeitsschutz in den Betrieben besser überwacht werden.

Samenspende-Register wird Auskunft über biologische Eltern geben

Wer denkt, mit Hilfe einer Samenspende gezeugt worden zu sein, hat künftig das Recht zu erfahren, wer der leibliche Vater ist. Die Auskunft wird beantragt beim zentralen Samenspendenregister, das beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet wird. Das Register erfasst personenbezogene Daten sowohl der Spender, als auch der Empfängerinnen und speichert sie für 110 Jahre. Informationen gibt es aber erst für Kinder, die ab Juli 2018 durch Samenspende gezeugt wurden. Den Antrag auf Auskunft kann sowohl durch die Erziehungsberechtigten gestellt werden, als auch durch die Kinder selbst, wenn sie den 16. Geburtstag erreicht haben, was erstmals im Jahr 2035 der Fall sein wird. Rechtliche Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder Erbe entstehen durch die Auskunft nicht.
Samenspender-Register [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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