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27.06.18, 03:28
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Verwaltungsgericht Gießen: Waffenerlaubnis für "Reichsbürger" verboten
Zitat:
"Reichsbürger" dürfen laut Gerichtsbeschluss keine Waffen besitzen. Sie seien "grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig" anzusehen, entschied das Verwaltungsgericht Gießen.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat beschlossen, dass sogenannten "Reichsbürgern" der Waffenschein entzogen werden darf. Der Besitz von Waffen darf nur Personen erlaubt werden, die das Vertrauen verdienten, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen.
Wer der Ideologie der "Reichsbürger" folge und die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ablehne, "gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde", teilte das Gericht mit. Mitglieder und Sympathisanten der Bewegung seien "grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen".
"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an und weigern sich oftmals, Steuern oder Bußgelder zu zahlen.
Gerichtsentscheidung mit grundsätzlicher Bedeutung
Die Richter bestätigten demnach in einem Eilverfahren die Ansicht der Waffenbehörde des Kreises Marburg-Biedenkopf, die einem mutmaßlichen Szene-Anhänger waffenrechtliche Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit entzogen hatte. Die Gerichtsentscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte eine Sprecherin. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an und weigern sich oftmals, Steuern oder Bußgelder zu zahlen. Der Verfassungsschutz geht bundesweit von etwa 12.600 Anhängern aus. Bei einigen von ihnen sieht er eine "erhebliche Gewaltbereitschaft".
Etliche Akteure sind nach Einschätzung von Verfassungsschützern auch in der rechts*******n Szene aktiv. (AZ: 9 L 9756/17.GI)
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