myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > News
Seite neu laden

[Other] Epilepsie-Behandlung: Cannabis-Medikament zugelassen

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 26.06.18, 01:25   #1
mysteryy
It's me..
 
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 1.123
Bedankt: 1.904
mysteryy erschlägt nachts Börsenmakler | 26748 Respekt Punktemysteryy erschlägt nachts Börsenmakler | 26748 Respekt Punktemysteryy erschlägt nachts Börsenmakler | 26748 Respekt Punktemysteryy erschlägt nachts Börsenmakler | 26748 Respekt Punktemysteryy erschlägt nachts Börsenmakler | 26748 Respekt Punktemysteryy erschlägt nachts Börsenmakler | 26748 Respekt Punktemysteryy erschlägt nachts Börsenmakler | 26748 Respekt Punktemysteryy erschlägt nachts Börsenmakler | 26748 Respekt Punktemysteryy erschlägt nachts Börsenmakler | 26748 Respekt Punktemysteryy erschlägt nachts Börsenmakler | 26748 Respekt Punktemysteryy erschlägt nachts Börsenmakler | 26748 Respekt Punkte
Standard Epilepsie-Behandlung: Cannabis-Medikament zugelassen

Zitat:
Erstmals ist in den USA ein Medikament zugelassen worden, dessen Wirkstoff aus der Cannabispflanze gewonnen wird. Es soll gegen zwei Formen von Epilepsie helfen. Jetzt ist die Anti-Drogenbehörde am Zug.

Die US-Bundesbehörde für Lebens- und Arzneimittel (FDA) hat das erste verschreibungspflichtige Medikament mit einem Wirkstoff aus der Cannabispflanze zugelassen. Das Medikament Epidiolex des britischen Pharmaherstellers GW Pharmaceuticals darf gegen zwei seltene Formen von Epilepsie verschrieben werden. Der Sirup soll voraussichtlich im Herbst auf den Markt kommen.

Für das Medikament wird ein Wirkstoff in der Hanfpflanze verwendet, der keine berauschende Wirkung hat. In Studien mit mehr als 500 Patienten, die unter schwer zu behandelnden Krämpfen litten, wurde die Wirkung dieses Cannabidiol - abgekürzt CBD - genannten Inhaltsstoffs untersucht. CBD enthält laut FDA weniger als 0,1 Prozent der psychoaktiven Substanz THC.

Das letzte Wort hat die DEA

Laut FDA zeigt sich, dass das Cannabis-Medikament in Kombination mit anderen Epilepsie-Medikamenten zu guten Behandlungsergebnissen führt.

Bevor das Medikament auf den Markt kommen kann, muss allerdings noch die Anti-Drogenbehörde DEA zustimmen. Das britische Unternehmen rechnet damit, dass dies innerhalb der nächsten drei Monate geschieht.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]


Hanf hat sowohl als Rohstoff, als auch in der Medizin hervorragende Eigenschaften..
mysteryy ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei mysteryy:
wAsP. (26.06.18)
Ungelesen 26.06.18, 09:03   #2
wAsP.
C'est parti!
 
Benutzerbild von wAsP.
 
Registriert seit: Aug 2014
Ort: Les Champs
Beiträge: 85
Bedankt: 377
wAsP. erschlägt nachts Börsenmakler | 29555 Respekt PunktewAsP. erschlägt nachts Börsenmakler | 29555 Respekt PunktewAsP. erschlägt nachts Börsenmakler | 29555 Respekt PunktewAsP. erschlägt nachts Börsenmakler | 29555 Respekt PunktewAsP. erschlägt nachts Börsenmakler | 29555 Respekt PunktewAsP. erschlägt nachts Börsenmakler | 29555 Respekt PunktewAsP. erschlägt nachts Börsenmakler | 29555 Respekt PunktewAsP. erschlägt nachts Börsenmakler | 29555 Respekt PunktewAsP. erschlägt nachts Börsenmakler | 29555 Respekt PunktewAsP. erschlägt nachts Börsenmakler | 29555 Respekt PunktewAsP. erschlägt nachts Börsenmakler | 29555 Respekt Punkte
Standard

Genau, als medizinisches Cannabis kann es angewendet werden. Die medizinischen Effekte des Hanfs sind vor allem in dem enthaltenen Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) zu sehen.
Übrigens,
- in Deutschland sind seit dem 10. März 2017 auch Cannabisblüten und -extrakte als Arzneimittel zugelassen, wenn diese aus Anbau zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle beziehungsweise Importen stammen (vgl. Gesetzentwurf Bundestag am 19.1.2017).
- ein medizinischer Gebrauch von Cannabis und Cannabinoiden ist in einzelnen Bundesstaaten der USA bereits zulässig.
Bislang gibt es allerdings kein explizites Verzeichnis von Krankheiten, für die medizinisches Cannabis angewendet werden kann. Derzeit zumeist in der Palliativmedizin bei chronischen neuropathischen Schmerzen. In vielen Bereichen fehlen allerdings noch überzeugende Wirkungsnachweise.
wAsP. ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.06.18, 13:23   #3
Origami
gta v O__O
 
Registriert seit: Feb 2010
Ort: In Austria
Beiträge: 1.221
Bedankt: 869
Origami erschlägt nachts Börsenmakler | 7035 Respekt PunkteOrigami erschlägt nachts Börsenmakler | 7035 Respekt PunkteOrigami erschlägt nachts Börsenmakler | 7035 Respekt PunkteOrigami erschlägt nachts Börsenmakler | 7035 Respekt PunkteOrigami erschlägt nachts Börsenmakler | 7035 Respekt PunkteOrigami erschlägt nachts Börsenmakler | 7035 Respekt PunkteOrigami erschlägt nachts Börsenmakler | 7035 Respekt PunkteOrigami erschlägt nachts Börsenmakler | 7035 Respekt PunkteOrigami erschlägt nachts Börsenmakler | 7035 Respekt PunkteOrigami erschlägt nachts Börsenmakler | 7035 Respekt PunkteOrigami erschlägt nachts Börsenmakler | 7035 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Zitat von wAsP. Beitrag anzeigen
Übrigens,
- in Deutschland sind seit dem 10. März 2017 auch Cannabisblüten und -extrakte als Arzneimittel zugelassen, wenn diese aus Anbau zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle beziehungsweise Importen stammen (vgl. Gesetzentwurf Bundestag am 19.1.2017).
Wobei das nur eine politische Reaktion auf die Kölner Urteile war, die es den klagenden Patienten erlaubten, Cannabis zur Selbstversorgung anzubauen. Da man das mit aller Kraft verhindern wollte, hat man es zähneknirschend als medizinischen Arzneistoff akzeptiert und eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zugesichert. Damit konnten die Kläger nicht mehr argumentieren, die Kosten für ihr Cannabis nicht aufbringen zu können. Der inländische Anbau sollte das Argument aushebeln, nicht in ausreichender Menge Cannabis in Apotheken zur Verfügung zu haben. Zumindest an der Verfügbarkeit hat sich bislang auch (noch) nichts verändert.
__________________
Tschüss, es war schleunigst Zeit, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Frohes Fetzen noch .
Origami ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Origami bedankt:
jr33 (05.05.19), The Dam (05.05.19), wAsP. (27.06.18)
Ungelesen 05.05.19, 10:50   #4
The Dam
Erfahrener Newbie
 
Registriert seit: Dec 2016
Beiträge: 139
Bedankt: 167
The Dam leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 16576499 Respekt PunkteThe Dam leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 16576499 Respekt PunkteThe Dam leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 16576499 Respekt PunkteThe Dam leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 16576499 Respekt PunkteThe Dam leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 16576499 Respekt PunkteThe Dam leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 16576499 Respekt PunkteThe Dam leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 16576499 Respekt PunkteThe Dam leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 16576499 Respekt PunkteThe Dam leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 16576499 Respekt PunkteThe Dam leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 16576499 Respekt PunkteThe Dam leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 16576499 Respekt Punkte
Standard

Ich verstehe das Heckmeck um Cannabis ohnehin nicht. Als ob ich den Staat bräuchte, mir zu sagen, ob in meinem Blut THC herumschwimmen darf oder nicht. Auf was für Ideen manche kommen... ;-)
The Dam ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:08 Uhr.


Sitemap

().